Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1905

landsverkehre zulässig bei allen Postämtern wenn sie mit dem Glaszeichen versehen sind), bis 1000 K. Nachnahme. Außer dem tarifmäßigen wird die Gewichtstaxe um die Hälfte erhöht. Fahrpostporto ist noch eine Provision zu ent¬ Expreßbestellung von Paketen, zulässig im richten, u. zw. bis 24 K 12 h, über 24 K bis Inland, nach Deutschland, Okkupationsgebiet, —Im Verkehre 1000 K von je 4 K 2 h. Schweiz, Luxemburg, in Loko nicht. Gewicht nicht mit dem Okkupationsgebiete. Nach und aus über 2½ kg, Wert oder Nachnahme bis 1000 K dem Okkupationsgebiete bis 1000 K, Nachnahme¬ 3. Postpakete nach dem Auslande Im Ver¬ Gebühren wie im Inlandverkehr (außer Deutschland). Colis postaux müssen frankirt kehre mit dem Auslande zulässig nach Belgien werden, mit oder ohne Wertangabe bis 3 kg, Dänemark (außer Island und Antillen), Luxem¬ eventuell bis 5 kg zulässig. Besondere Formulare burg, Frankreich, Großbritannien und Irland, den als Begleitadressen, bei der Post à 12 h zu Niederlanden, Norwegen, Portugal, Rumänien, haben, und Zoll=Deklarationen erforderlich Spanien, Tunis, Vereinigte Staaten von Nord¬ Über die Zahl letzterer, die Sprache, in der Italien, Schweden und Schweiz bis Amerika sie abgefaßt sein müssen und andere, je nach nach Deutschland, Egypten, Tripolis 400 K, dem Bestimmungslande eigentümliche Erforder¬ bis 1000 K, Türkei (via Triest) Serbien nisse, erkundige man sich am besten genau beim „ K, Turkei (via Semlin) bis 500 K, bis 1000 Postamte. Sache des Aufgebers ist es auch, sich zu Provisions=Gebühr nach Deutschland, Portugal erkundigen, ob die betreffenden Gegenstände nach Türkei (via Triest), Schweiz bis Spanien dem Bestimmungslande eingeführt und bis zu h, darüber für je 2 K 2 h, nach 12 K 12 welchem Umfange sie aufgegeben werden dürfen. Türkei (via Semlin) und den anderen Ländern Nachnahmesendungen mit besonderen 20 hfür je 20 K. Begleitadressen=Formularen à 12 h. Im In¬ Postsparkassen. Briefmarken, die jedoch weder gebraucht, noch Einlagsbücher werden bei der ersten verdorben sein dürfen, zusammenzusparen Einlage, die mindestens 1 K betragen muß Wenn die Postsparkarte 100 h in Marken kostenfrei geliefert und müssen im Postamte mit aufweist, wird dieselbe gegen ein Sparkassabuck der Unterschrift des Einlegers, seinem Beruf umgetauscht, oder wenn der Besitzer der Karte Ort und Tag der Geburt und Wohnungsangabe chon ein Büchel genommen, in dieses als neue ausgefüllt werden. Mit diesem Büchel kann der Einlage eingetragen. Einlagen können auch für Einleger bei jeder Sammelstelle Rückzahlungen eine andere Person gemacht werden und wird fordern oder Einlagen machen. Außerdem kanr der Name dieser anderen Person als Einleger man ein geheimes Losungswort anführen, so daß im Büchel verzeichnet; die einzahlende Person die Rückzahlungen nur gegen dessen Angabe muß als Erleger ihren Namen ins Buch ein¬ stattfinden. Auch kann der Einleger ohne weitere tragen und erhält so lange alle Rückzahlungen Förmlichkeiten eine dritte Person mit dem und Zinsen, bis die als Einleger bezeichnete Losungswort zur Behebung der Rückzahlungen Person ihren Namen selbst im Postamte unter¬ bevollmächtigen. Niemand darf mehr als ein zeichnet. Über die Einlagen dürfen an dritte Einlagebuch besitzen, um nicht kapital= und zinsen¬ Personen keinerlei Auskünfte vom Postamte ge¬ verlustig zu werden. geben werden. Unbrauchbar gewordene Einlagebüchel werden Verzinst werden die Einlagen von 2 K auf Ersuchen gegen 20 h umgetauscht. Bei angefangen bis 2000 K mit 3%. Die Zinsen bei jeder Verlust eines Buches ist auf einer werden jährlich am 31. Dezember in das Buch Sammelstelle gratis zu erhaltenden Drucksorte eingetragen, von da ab gleichfalls verzinst und sind eine Eingabe mit möglichst genauer Bezeichnung von jeder Einkommensteuer befreit. Die Verzinsung desselben an das k. k. Postsparkassa=Amt in der Einlagen im Scheckverkehre beträgt 2%. Wien zu richten und unter Beischluß von einer Rückzahlungen kann jeder Einleger mittels 20 h=Briefmarke um ein Duplikat zu ersuchen. der zugleich mit dem Einlagebüchel ausgefolgten Gerichtliche Verbotlegung, Erwerbung des Kündigungsformulare, die an das k. k. Post¬ Pfandrechtes oder exekutive Einantwortung eines sparkassa=Amt in Wien direkt oder an eine Postsparkassa=Büchels ist nicht zulässig. Sammelstelle zu richten sind, zu jeder Zeit ver¬ Postsparkarten, die an allen Verschleiß langen. Kündigungsfrist bei Beträgen von 20 K stellen von Postwertzeichen für den Preis der bis 200 K 15 Tage, von 200 K bis 1000 K eingeprägten 10 h=Marke zu haben sind, dienen ein Monat, von 1000 K bis 2000 K zwei Monate; dazu, kleine Beiträge durch Aufkleben von 10 h¬

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