Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1905

und Monako, Gibraltar, Griechenland Gro߬ britannien und Irland“ und Zypern, Helgoland¬ Luxemburg“ Italien= und San Marino¬ Niederlandes (Holland), Nor Malta=Insel, wegen, Portugal* Madeira und Azoren=Inseln Rumänien“, Rußland mit Polen und Finnland Spanien mit der Schweiz¬ Schweden“, Balearischen, Pithiusischen und Kanarischen Inseln und der Republik Andorra, Türkei Afrika (exklusive Vereins=Ausland). Amerika Nord= und Süd=). Asien (exklusive Vereins=Aus land) Australien (exklusive Vereins=Ausland ad III. Vereins=Ausland: Afrika: Abes sinien?) 5), Aszensions)*), Betschuanaland*), Kap¬ kolonie"), Oranje=Freistaat*), Ostafrika (britisch)), Ostafrika (französisch)') *), St. Helena*). Asien Arabien (exkl. Aden)s)*), Sarawak Afghanistans)e (Borneo)⅜)*). Australien: Kook=Inseln*) II. Postanweisungen. 1. Im Inland bis 1000 K an alle Post¬ ämter von allen Postämtern. In das Formulau (2 h) ist vom Aufgeber der Betrag der An weisung in Ziffern und derjenige der Kronen auch in Buchstaben, die genaue Adresse des Empfängers mit Bestimmungsort und links in den Coupon sein eigener Name einzutragen. In inländischen Verkehre darf der Coupon außerden noch schriftliche Mitteilungen enthalten oder mit Adreßschleife von Zeitungen beklebt werden. Die Post haftet für den laut Aufgabeschein einge zahlten Betrag. Gebühr bis 20 K 10h, bis 400 K 20 h bis 300 K 40 h bis 600 K 60 h bis 1000 K 100 h, Expreß=Anweisungen wie Expreß=Briefe. Auszahlungsbestätigung 25 h. 2. Im Verkehre mit Bosnien, dei Herzegovina und Novi=Bazar: Maximal Betrag 1000 K Gebühr bis 40 K 20 h, bis 100 K 40 h, bis 300 K 80 h, bis 600 K 120 h, bis 1000 K 2 K Expreßanweisungen un¬ zulässig 3. Im Verkehre mit Deutschland Helgoland, Luxemburg, k. k. Postämter in der Türkei: (mit Anweisungs=Formularier fürs Ausland à 2 h) bis 40 K 20 h und für je 20 K weiter um 10 h mehr. Maximal¬ betrag 1000 K. die nicht als Korrespondenz zu betrachten sind, verstanden Selbe dürfen in keiner Richtung die Ausdehnung vor 45 Zentimeter, ebenso nicht das Gewicht von 2 Kilogramn überschreiten. Im Inlande, Okkupationsgebiet, Sandschak¬ Novi=Bazar und Deutschland jedoch nur als Briefe oder Fahrpostsendung aufzugeben. Korrespondenzkarten nur nach Britisch=Betschuana¬ land und Kap olonie zulässig; Taxe 10 h, Antwortkarten 20 h?) Rückscheine nach der Kapkolonie zulässig, 25 1 3) Frankierungszwang. *) Rekommandation gestattet. 5) Re kommandation nur bis zum Ausschiffungshafen möglich. Rekommandation unzulässig 6) 4. Im Verkehre mit der Argentinischen Republik, Bulgarien, Dänemark,92 (mit Faröer=Insel und nach Reykjawik auf Island), Zanzibar, Malta, Rumänien, Siam (num Bangkok und Chiengmai), Maximalbetrag K 300. Mit Belgien, Chile, Kongostaat (nur nach Matadi) Banana, Boma, Leopoldville und Tewfikia Zypern, Egypten (mit Suakim und Italien im Sudan), Frankreich (mit Algerien), Marino mit der Kolonie Erythrea und San Japan, Niederlande, Niederländisch=Ost¬ indien, Norwegen, Portugal, (nach Madeirc Tunis und den Azoren), Schweden, Schweiz, mit Anweisungs=Formularen fürs Ausland à 2 h. — 50 K 30 h, 75 K Gebühr bis 25 K 23h, 75 h, 100 K 100 h, 150 K 425 h und je und Ein¬ weitere 50 K 25 h. —Ausstellung Maximal¬ zahlung in österr. Währung. betrag K 1000. — Anweisungen nach Gro߬ britannien, Irland, Vereinigten Staaten von Nordamerika und Kanada sind an das Postanweisungsamt in Wien zu adressieren. Gebühr 25 K 25 h, 50 K 50 h, 75 K 75 h, 100 K 400 h u. s. w. Maximalbetrag 500 K Schriftliche Mitteilungen auf dem Coupon außer Name des Absenders, des Betrages und des Datums nur bei Anweisungen nach dem Kongostaat, den britischen Besitzungen, Zypern Gibraltar, Großbritannien, Malta, Vereinigten Staaten und Kanada nicht gestattet. 5. Im Verkehre nach Serbien: Für 40 K 20 h, 100 K 40 h, 300 K 80 h, 600 K 120 h, 1000 K 200 h. 6. Telegraphische Anweisungen (bei der Post aufzugeben und in telegraphische An weisungs=Formulare einzutragen) nach allen Postämtern im Inlande, Okkupationsgebiet und Serbien bis 4000 K zulässig. Außer den Post anweisungs=Gebühren ist noch die Übertragungs¬ gebühr zum Telegraphenamte mit 25 h, dann die nach der Worttaxe entfallende Telegraphen und gebühr (siehe unter Telegraphen=Tarif) im Orte und die Expreßgebühr von 30 h von 100 h pro 7½ Kilometer (1 Meile) außer dem Orte zu bezahlen. Telegraphische Anweisungen sind von allen größeren Postämtern Österreich=Ungarns auch nach Belgien, Deutschland Frankreich (mit Algier und Tanger), Helgoland Italien, Japan (nur Tokio und Yokohama), Luxemburg, den Nieder und landen, Norwegen, Schweden, Schweiz Tunis bis 1000 K zulässig, bis 500 K nach Bulgarien Dänemark und Rumänien III. Postaufträge In Österreich=Ungarn, dem Okkupations gebiete bis 1000 K, ferner im Verkehre mit Belgien. Deutschland, Egypten, Frankreich (mit Algier, Tunis), Italien, Luxemburg, Rumänien, der Schweiz, Tunis und der Türkei (k. k. Postämter)

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