Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1904

Fiaker- (Tohnkutscher-) Tarif. I. Fahrten nach der Zeit. Für die erste halbe Stunde * * * * * * * Für jede weitere halbe Stunde Jede begonnene halbe Stunde ist voll zu bezahlen, die Zeit des Wartens und Fahrens ist hiebei gleich zu berechnen. Zur Nachtzeit, deren Eintritt mit dem Beginne der öffentlichen Straßen¬ beleuchtung angenommen wird, für jede halbe Stunde um 10 kr. mehr. II. Fahrten vom oder zum Staatsbahnhof. 1. Von oder nach der inneren Stadt, Ennsdorf, Schönau oder Steyrdorf bis zum sogenannten rothen Brunnen 2. Von oder nach dem übrigen Steyrdorf, Reichenschwall, Vogelsang, Bei der Steyr, Wieserfeld oder Ort.. * * * * 3. Von oder nach Aichet „ * „ „ „ * * * „ III.Fahrten vom oder zum Steyrthalbahnhof. 1. Von oder nach Vogelsang, Reichenschwall, innere Stadt, Schönau, Bei der Steyr oder Aichet rechts vom Wehrgraben 2. Von oder nach Aichet links des Wehrgrabens, Wieserfeld, Steyrdorf, Ort 1 oder Ennsdorf * * * IV. Für Fahrten von oder zu den Bahnhöfen gelten noch folgende Bestimmungen: 1. Für die Hin= und Rückfahrt, mit Ein¬ schluß einer halbstündigen Wartezeit, ist die Hälfte der betreffenden Tourtaxe — mehr zu zahlen. 2. Hat der Fiaker oder Lohnkutscher zu mehreren Häusern zu fahren, so ist er berechtigt, für jedesmaliges Anhalten 10 kr. zu verlangen. —3. Wird der Fiaker oder Lohnkutscher von der Bahn weg zu längereren Fahrten benützt, so ist für die erste Fahrstrecke die betreffende Bahntaxe und für die weitere Benützung die Zeittaxe zu entrichten. V. Fahrten in die Stadt. 60 In das Theater für die Hinfahrt.... * * 20 80 1 für die Rückfahrt * * * * * * * * * * „ Wartezeit über 10 Minuten nach der Zeittaxe. 60 Zum Friedhofehin * * * * * * * *„ 50 * * * Hin und zurückmit halbstündiger Wartezeit 50 60 Zu Bällen und Unterhaltungen in der Stadt oder in den Vorstädten Bei diesen Fahrten ist die Zeit des Wartens über 10 Minuten nach der Zeittaxe zu vergüten; hat der Fiaker oder Lohnkutscher beim Abholen oder bei der Rückfahrt zu mehreren Häusern zu fahren, so ist er berechtigt, für jedesmaliges Anhalten 10 kr. zu verlangen. VI.Fahrten in der Umgebung. 70 * * * * 1. Halbgarsten. Hinfahrt allein 20 80 Hin= und Rückfahrt mit Wartezeit bis zu einer Stunde 2.Garsten, Station Steyr=Garsten, Christkindl, St. Ulrich oder Stein. 40 * Hinfahrt allein 150 2 Hin= und Rückfahrt mit Wartezeit bis zu einer Stunde Maria¬ 3. Sand, Ramingdorf, Haidershofen, Gleink, Wirth im Feld, 150 Winkling. Hinfahrt allein. * 3 2 Hin= und Rückfahrt mit Wartezeit bis zu zwei Stunden Neuzeug, 4. Wolfern, Dorf a. d. Enns, Aschach, Sierninghofen, Letten, 2 * * * * Sierning und Dietach. Hinfahrt allein zu zwei Stunden * * * * Hin= und Rückfahrt mit Wartezeit bis 5 50 Hinfahrt allein : * * * * 5.Enns, Bad Hall, Steinbach, Grünburg. 3 * „ „ * * Hin= und Rückfahrt mit Benützung biszu einem Tage * 4 Hinfahrt allein. * 6. Kremsmünster, Neuhofen, Leonstein. * * 6 8 Hin= und Rückfahrt mit Benützung biszu einem Tage. * * 8 6 7. Molln. Hinfahrt allein * 10 zu einem Tage.. Hin= und Rückfahrt mit Benützung bis Die Kilo 2 kr. zu bezahlen. — frei. Ueber 25 Kilo ist vom Bei allen Fahrten ist Gepäck bis zu 25 Kilo — Trinkgelder oder Zeche anzusprechen ist der Fiaker oder Lohn¬ Mauthgebühren treffen bei allen Fahrten die Fahrgäste —Für alle in diesem Tarife nicht ob zwei= oder einspännig). kutscher nicht befugt (gleichgiltig ob Herr oder Kutscher, — Diesen Tarif hat jeder Fiaker taxirten Fahrten bleibt die Bestimmung der Fahrpreise dem Uebereinkommen überlassen. oder Lohnkutscher (gleichgiltig ob Herr oder Kutscher, ob zwei= oder einspännig) bei sich zu tragen und jederzeit über Ver¬ Die Nichteinhaltung der in diesem Tarife enthaltenen langen der Fahrgäste oder der behördlichen Organe vorzuweisen. — Bestimmungen wird mit Geld bis zu 100 fl. oder mit Arrest bis zu 20 Tagen geahndet. Der Bürgermeister: Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr Johann Berger. am 3. October 1890. Zwei¬ spänn Ir f. 80 50 80 20 80 XLVII Ein¬ spänn. fl. Ir. 50 30 50 70 80 50 70

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