Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1904

doch wird in der Regel die infolge der Kün Verkauf von Staatspapieren kann jederzeit ver¬ digung dem Einsender franko zugesandte, au langt werden. zwei Monate giltige Zahlungsanweisung auch Der Anweisungs= (Scheck=) Verkehr. früher, meist sofort, ausbezahlt. Wünscht Jemand von dieser Einrichtung Gebrauch Diese Zahlungsanweisung ist vom Einleger zu machen, so hat er ein dementsprechendes oder Erleger zu unterfertigen und mit dem Gesuch um Ausfolgung eines Scheckbüchels auf Einlajebuch an die betreffende Zahlstelle zu senden. der, bei jedem Postamte hiezu gratis erhältlichen Der Einleger kann auch eine dritte Person Drucksorte, rekommandiert an das k. k. Post¬ welch sich an demselben oder einem anderen sparkassen=Amt zu richten und den Betrag für Orte befindet, zur Empfangnahme der ganzen K 3 die Empfang= (Erlag=) Scheine nebst oder teilweisen Rückzahlung ermächtigen; die als Gebühr für das Scheckbüchel beizuschließen. hiezu nötigen gesetzlichen Bestimmungen finden Die Stammeinlage per 100 K ist innerhalb sich injedem Einlagebuche genau verzeichnet. eines Monates nach der Bewilligung mittels Die höchste zulässige Einlage beträgt 2000 K eines Empfang= (Erlag=) Scheines bei einer Übersteigt das Guthaben diesen Betrag, so wird Der Anweisungs¬ Sammelstelle zu erlegen. zur Verminderung desselben aufgefordert; wenn Scheck=) Verkehr ermöglicht dem Einleger, von der binnen einem Monat dieser Aufforderung keine eingelegten Summe Beträge in jeder Höhe jeder¬ Folge geleistet wird, werden für den entsprechen zeit zur Zahlung au beliebige Personen oder Betrag österreichische Staatspapiere an¬ den Firmen in der österreichisch=ungarischen Monarchie gekauft. anweisen zu können. Genaue deutliche Be¬ Ankauf von Staatspapieren wird jedemlehrungen sind in jeder k. k. Postsparkassen¬ Inhaber eines Postsparkassa Buches vom Post¬ Sammelstelle gratis erhältlich. sparkassen=Amt gegen mäßige Provision besorgt. Porto= und gebührenfrei sind alle Die Staatspapiere werden dem Einleger aufKorrespondenzen und Eingaben in Postsparkassen¬ seine Kosten und Gefahr zugesendet oder von Angelegenheiten, mit Ausnahme der Zusendung Amtswegen unter Garantie aufbewahrt.Über der Staatspapiere. aufbewahrte Staatspapiere wird dem Einleger Unentgeltlich werden alle zum Verkehre ein Rentenbüchel zugestellt, die Coupons werden nit dem k. k. Postsparkassen=Amte nötigen regelmäßig eingelöst und als Einlage gut¬ amtlichen Drucksorten an sich legitimierende Ein¬ gebracht oder auch in Barem übersendet.Der leger verabfolgt. Bestimmungen über Telegramme. Nach allen Orten Wo In Österreich=Ungarn, Bosnien, Herzego¬ Depeschen zulässig. keine Station, wird die Depesche durch Post oder vina und Deutschland Gebühr per Wort 6 h, Expressen weiterbefördert. Minimaltaxe 60 h. Mittels Briefmarken frankierte Telegramme Zurücktelegraphieren einer empfangenen De¬ können per Post oder Bote in Briefform gefaltet pesche, um die Überzeugung vom richtigen und gesiegelt an das nächste Telegraphenamt zur Wortlaute zu erlangen, kostet halbe Gebühr. Abtelegraphierung übersendet werden. ür Frankierte Antwort gewöhnlich Depeschen in allen Sprachen zulässig 10 Worte durch „R. p. vor der Adresse be¬ welche in Lateinschrift geschrieben werden. 30) zeichnen; mehr Worte (jedoch nicht über Chiffreschrift, ausgenommen in Kriegszeiten, ausdrücklich nach „R. p.“ beizusetzen. ebenfalls gestattet. Ermittlung der Wortzahl einer Depesche: Ist das Rücktelegramm an einen andern als den Aufgabsort der Ursprungsdepeschezu a) Alles, was der Aufgeber in das Origina übermitteln, so kommt der Tarifsatz zwischen der seiner Depesche schreibt, wird mitgezählt; b) Maxi¬ Aufgabe= und Adreß=Station der Retourdepesche 15 Buchstaben mum der Länge eines Wortes in Anwendung. Überschuß noch ein Wort; bei Verbindung C) von Wörtern durch Bindestriche wird jedes als Empfangsbestätigung einer Depesche besonderes Wort gezählt; je 5 Ziffern ein d) gegen Erlag einer Taxe für ein zehnwortiges wird Wort: e) einzelne Schriftzeichen, Buchstaben, je gramm bewirkt. Tele ein Wort; f) zum Worttexte gehörige Inter¬ Weiterbeförderungs=Gebühren. Bei Sprach¬ punktionen werden nicht gerechnet; g) Telegrammen, welche außerhalb des Ortes der widrige Zusammenziehungen nicht gestattet Telegraphenstation gehören, ist vom Aufgeber h) Unterstreichungszeichen, Klammern und An¬ eine Zustellungsgebühr einzuheben. führungszeichen (je 1 Paar) ein Wort.

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