Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1904

wenn sie mit dem Glaszeichen versehen sind), landsverkehre zulässig bei allen Postämtern wird die Gewichtstaxe um die Hälfte erhöht. bis 1000 K. Nachnahme. Außer dem tarifmäßigen Expreßbestellung von Paketen, zulässig imFahrpostporto ist noch eine Provision zu ent¬ Inland, nach Deutschland Okkupationsgebiet, richten, u. zw. bis 24 K 12 h, über 24 K bis 1000 K von je 4 K 2 h. Schweiz, Luxemburg, in Loko nicht. Gewicht nicht Im Verkehre über 2½ kg, Wert oder Nachnahme bis 1000 K. mit dem Okkupationsgebiete. Nach und aus 3. Postpakete nach dem Auslande dem Okkupationsgebiete bis 1000 K, Nachnahme¬ (außer Deutschland). Colis postaux müssen frankirt Gebühren wie im Inlandverkehr. Im Ver¬ — werden, mit oder ohne Wertangabe bis 3 kg, kehre mit dem Auslande zulässig nach Belgien, eventuell bis 5 kg zulässig. Besondere Formulare Dänemark (außer Island und Antillen), Luxem¬ als Begleitadressen, bei der Post à 42 h zu burg, Frankreich, Großbritannien und Irland, den haben, und Zoll=Deklarationen erforderlich Niederlanden, Norwegen, Portugal, Rumänien, Über die Zahl letzterer, die Sprache, in der Spanien, Tunis, Vereinigte Staaten von Nord¬ ie abgefaßt sein müssen und andere, je nach Amerika, Italien, Schweden und Schweiz bis dem Bestimmungslande eigentümliche Erforder 100 K, nach Deutschland, Egypten, Tripolis, Serbien bis 1000 K, nisse, erkundige man sich am besten genau beim Türkei (via Triest) Postamte. Sache des Aufgebers ist es auch, sich zu bis 1000 K, Türkei (via Semlin) bis 500 K, erkundigen, ob die betreffenden Gegenstände nach Provisions=Gebühr nach Deutschland, Portugal, dem Bestimmungslande eingeführt und bis zu Spanien, Türkei (via Triest), Schweiz bis welchem Umfange sie aufgegeben werden dürfen.12 K 12 h, darüber für je 2 K 2 h, nach Nachnahmesendungen mit besonderen Türkei (via Semlin) und den anderen Ländern 20 h für je 20 K. Begleitadressen=Formularen à 12 h. Im In¬ Postsparkassen. Briefmarken, die jedoch weder gebraucht, noch Einlagsbücher werden bei der ersten verdorben sein dürfen, zusammenzusparen. Einlage, die mindestens 1 K betragen muß Wenn die Postsparkarte 100 h in Marken kostenfrei geliefert und müssen im Postamte mit aufweist, wird dieselbe gegen ein Sparkassabuch der Unterschrift des Einlegers, seinem Beruf umgetauscht, oder wenn der Besitzer der Karte Ort und Tag der Geburt und Wohnungsangabe chon ein Büchel genommen, in dieses als neue ausgefüllt werden. Mit diesem Büchel kann der Einlage eingetragen. Einlagen können auch für Einleger bei jeder Sammelstelle Rückzahlungen ine andere Person gemacht werden und wird fordern oder Einlagen machen. Außerdem kann der Name dieser anderen Person als Einleger man ein geheimes Losungswort anführen, so daß im Büchel verzeichnet; die einzahlende Person die Rückzahlungen nur gegen dessen Angabe tattfinden. Auch kann der Einleger ohne weitere muß als Erleger ihren Namen ins Buch ein¬ tragen und erhält so lange alle Rückzahlungen Förmlichkeiten eine dritte Person mit dem und Zinsen, bis die als Einleger bezeichnete Losungswort zur Behebung der Rückzahlungen Person ihren Namen selbst im Postamte unter¬ bevollmächtigen. Niemand darf mehr als ein zeichnet. Über die Einlagen dürfen an dritte Einlagebuch besitzen, um nicht kapital= und zinsen¬ Personen keinerlei Auskünfte vom Postamte ge¬ verlustig zu werden. Unbrauchbar gewordene Einlagebüchel werden geben werden. Verzinst werden die Einlagen von 2 K Ersuchen gegen 20 h umgetauscht. auf Bei Die Zinsen angefangen bis 2000 K mit 3%. Verlust eines Buches ist auf einer bei jeder 2 werden jährlich am 31. Dezember in das Buch Sammelstelle gratis zu erhaltenden Drucksorte eingetragen, von da ab gleichfalls verzinst und sind eine Eingabe mit möglichst genauer Bezeichnung von jeder Einkommensteuer befreit. Die Verzinsung desselben an das k. k. Postsparkassa=Amt in Wien zu richten und unter Beischluß von einer Einlagen im Scheckverkehre beträgt 2%. der Rückzahlungen kann jeder Einleger mittels 20 h=Briefmarke um ein Duplikat zu ersuchen. der zugleich mit dem Einlagebüchel ausgefolgten Gerichtliche Verbotlegung, Erwerbung des Kündigungsformulare, die an das k. k. Post¬ Pfandrechtes oder exekutive Einantwortung eines sparkassa=Amt in Wien direkt oder an eine Postsparkassa=Büchels ist nicht zulässig. Sammelstelle zu richten sind, zu jeder Zeit ver¬ Postsparkarten, die an allen Verschleiß langen. Kündigungsfrist bei Beträgen von 20 K stellen von Postwertzeichen für den Preis der bis 200 K 15 Tage, von 200 K bis 1000 K eingeprägten 10 h=Marke zu haben sind, dienen ein Monat, von 1000 K bis 2000 K zwei Monate; dazu, kleine Beiträge durch Aufkleben von 10 h¬

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