Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1904

71 der beiden Reichshälften selbst ein Ueberein¬ Regierungen gefertigt. Die Sanktion des Präli¬ kommen über die beiderseitigen Beitragsquoten minarfriedens der Ministerien durch die beider¬ zu den gemeinsamen Angelegenheiten nicht bis seitigen Parlamente ist jedoch bis heute nicht er¬ 30. Juni 1903 zustande gekommen war, so wurde olgt; die traurigen innerpolitischen Verhältnisse auch diesmal wieder, wie im Vorjahre, die Quote beider Teile der Monarchie, die obstruktionierende durch die Krone im bisherigen Ausmaße für die Tätigkeit der tschechischen Abgeordneten diesseit¬ Dauer vom 1. Juli 1903 bis 30. Juni 1904 und der Unabhängigkeitspartei jenseits der Leitha festgesetzt. dann die durch die Wehrvorlagen, welche dies¬ Ein seit langer Zeit zwischen Cis= und Trans¬ seits der Leitha von der Regierung mit dem leithanien schwebender, zunächst Galizien und Aufgebote all ihres Einflusses durchgesetzt jen¬ Ungarn berührender Grenzstreit, die sogenannte eits der Leitha aber als etwas gar nicht Dring¬ „Meeraugenfrage“, kam in der Berichtsperiode liches fallen gelassen wurden, herbeigeführten zur endgiltigen Entscheidung. Das eingesetzt beiderseitigen Minister= und Parlamentskrisen Schiedsgericht entschied am 13. September 1902 machten die Finalisierung der parlamentarischen zu Gunsten Galiziens, welchem sämtliche vier Behandlung des Ausgleiches in den beiden Par¬ strittige Parzellen im Tatragebiete, mit Aus¬ lamenten einfach unmöglich, so daß wir trotz des Erzherzogin Elisabeth. nahme eines kleinen Teiles der Waldparzellen am 31. Dezember 1902 proklamierten Ministerial¬ im Wege der Grenzregulierung zufallen. — Friedens was den Ausgleich anbelangt 1902 wurde die Demission Am 18. Dezember heute noch dort stehen, wo wir vor einem Jahre Freiherrr von. Krieg¬ des Kriegsministers tanden. schon durchdie Stellung hammer, dessen Was die Quotenfrage anbelangt, so wurde Angriffe in der heftigen, gegen ihn gerichteten wohl eine Einigung der beiderseitigen Quoten¬ letzten Delegationssession erschüttert worden war deputationen dahin erzielt, daß das Quotenver¬ bekannt. Zu seinem Nachfolger wurde der Stell¬ hältnis statt für die Dauer nur eines Jahres vertreter des Generalstabschefs, FML. Heinrich für die Dauer vom 1. Juli 1903 bis 31. De¬ R. v. Pitreich ernannt. zember 1909, und zwar in der Weise festgestellt Am 13. Juli 1903 starb zu Wien Reichs¬ wurde, daß von dem nach Abzug des Zollerträg¬ finanzminister Benjamin Kallay von Nagy¬ nisses erübrigenden Betrage der gemeinsamen Kallo. Er war am 23. Dezember 1839 in Buda¬ Ausgaben 65°6 Prozent die im Reichsrate ver¬ pest geboren und am 4. Juni 1882 zum gemein¬ tretenen Königreiche und Länder und 34°4 Prozent samen Reichsfinanzminister ernannt worden. In die Länder der ungarischen Krone zu tragen haben dieser seiner Eigenschaft oblag ihm auch die Ver¬ da aber zwischen den gesetzlichen Vertretungen

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