Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1903

Tarif für Telegramme. Grund Grund¬ Wor¬ Wort¬ taxe taxe taxe taxe Von Oesterreich=Ungarn nach Von Oesterreich=Ungarn nach K K hK K h h 19 Oesterreich=Ungarn u. Liechtenstein —60 Niederlande (D) (R 0) (M P) (D) (R 0) (MP) 60 Taxminim.: 60 h 32 Norwegen (D) (R 0) (M P) 9 60 Im Localverkehr — Taxminim.: 40 h Portugal (D) (R 0) (M P). 33 — — 9 60 Rumänien (D) (R 0) (M P) „ Bosnien u. die Hercegovina (D) Rußland (D) (M P) europäisches und (R0) (M P) — 6 Taxminimum 60 h 60 24 kaukasisches — 60 26 Algerien (D) (R 0) (M P) 60 24 Schweden (D) (R 0) (M P) — — 60 Azorische Inseln 93 Schweiz (R 0) (M P): — — Belgien (D) (R 0) (M P) 60 21 — — 60 Bulgarien u. Ostrumel. (D) (RO) (MP) 16 1. Aus Tirol, Vorarlberg u. Fürsten¬ — — 88 60 6 Canarische Inseln 60 thum Liechtenstein — — 60 Cypern (D) (R 0) (M P) 40 — — 60 9 2. Aus den übrigen Kronländern — 60 Dänemark (D) (R 0) (M P) 21 — —60 Serbien (D) Deutschland (D) (R 0) (M P) Tax — —28 Spanien (D) (R 0) (M P) 60 6 minimum: 60 h — —60 Tripolis (D) (R 0) (M P). 68 Frankreich mit Corslca und Monaco — — 60 Tunis (D) (R 0) (M P). 26 — 60 16 (D) (R 0) (M P). Türkei (D) (R 0) (M P): — —33 60 Gibraltar — — 28 1. Europ. Festland via Bosnien .. 60 Griechenland (D) (R 0) (M P): 2. Asiat. Festland und Inseln: — 60 1. Nach der Insel Corfu (via Triest) 26 40 60 via Triest—Corfu oder Bosnien — — 2. Festland u. Inseln Poros u. Euböa 60 41 — — 3. Nach den anderen Inseln .. West=Afrika (via Teneriffa) (R 0): 44 60 60 — — Großbritannien und Canal=Inseln 20 26 60 12 Benguela Italien (D) (R 0) (M P): Bissao und Bolama 60 54 8 60 — — 19 6 Grand Bassam 60 1. Im Grenzverkehr — — — 5 60 59 60 2. Im übrigen Verkehr 16 Konakry—60 30 Jonische Inseln s. Griechenland. 13 Mossamedes — 7 — 66 21 Porto novo (Kotonon) und Wydah 69 Luxemburg (D) (M P). 60 — Malta 8 Principe 71 60 60 „ „ „ „ „ „ „ „ „ * „ 37 * „ „ „ „ * — — Marokko (Tanger) (D) (R O) 60 45 54 San Pablo de Loanda 10 60 — 60 04 San Tomé 8 Montenegro: 1. Aus Dalmatien.. 60 * „„ „ * 2. Aus and.Kronländern — Senegal (St. Louis) 60 71 9 601 Telephon. In Angelegenheiten der Herstellung vonTelephonanschlüssen oder directer Telephon¬ verbindungen, der Beistellung von Nebenapparaten und der Aufnahme in das Abonnenten¬ verzeichniß wolle man sich an die k. k. Post= und Telegraphendirection in Wien wenden. Mündliche 10, Hochparterre. Ansuchen um Apparat¬ Auskünfte werden jederzeit ertheilt 1. Stubenbastei verlegungen, Anmeldungen zum Beitritt für den interurbauen Telephonverkehr sind an die Telephoncentrale VI. Dreihufeisengasse 7 zu richten. Die jährliche Abonnementsgebühr für Wien beträgt bis zwei Kilometer 200 K und dann für jeden weiteren Kilometer 50 K mehr. Die Gebühr ist jahrlich im Vorhinein zu bezahlen. Die Telephonverbindungen und die erforderlichen Apparate bleiben Eigenthum der k. k. Post= und Telegraphenverwaltung, welche den Betrieb derselben ihrer Centrale unterstellt hat und durch ihre Organe beaufsichtigt. Die Telephon¬ einrichtungen des Netzes in Wien können ununterbrochen (bei Tag und bei Nacht) benützt werden. Die Telephoncentrale ! (für die Nummern 1—42.000) befindet sich Wien, VI. Dreihufeisen¬ gasse 7, und die Telephoncentrale II (für die Nummern 12.001 und höher) IX. Berggasse 35. Diese beiden Centralen besorgen den Localverkehr in Wien. Der interurbaue Verkehr d. i. derjenige, welcher sich zwischen zwei verschiedenen Städten abwickelt, wird von der Centrale „Börseplatz“ vermittelt, und zwar in der Weise, daß der Aufrufende auf die Frage: „Welche Nummer?“ mit dem Worte der Stadt antwortet, in welcher der zu Rufende sein Domicil hat. Man wird sofort mit der Centrale „Börseplatz“ verbunden, welche neuerlich fragt: „Welche Nummer?“ Hierauf gibt zu sprechen. der Aufrufende Antwort: „Wünsche in(Name der Stadt) die Nr. Die Art des Gespräches ist entweder gewöhnlich oder dringend. Die Sprechgebühr ist für ein gewöhnliches Gespräch von drei Minuten von Wien aus wie in folgender Tabelle angegeben. Gegen Entrichtung der dreifachen Sprechgebühr werden dringende Gespräche zugelassen, nämlich Gespräche, welche den Vorrang vor den gewöhnlichen Gesprächen genießen. Die Gebühren sind immer vom rufenden Abonnenten, der das Gespräch einleitet, zu entrichten. Jeder Theilnehmer am interurbanen Verkehr hat zur Deckung der Sprechgebühren ein Dépöt von 50 K zu erlegen, welches monatlich ergänzt werden muß. Jeder Abonnent, welcher seinen Beitritt zum interurbanen Verkehre als Rufender angemeldet hat, haftet für alle Gebühren, welche für die mittelst seines Apparates eingeleiteten Verbindungen mit den interurbanen Linien aufgelaufen sind, worauf ganz besonders die Herren Hôtel= und Kaffeehausbesitzer aufmerksam gemacht werden. — Die Sprechgebühr für ein gewöhnliches telephonisches Gespräch bis zur Dauer von drei Minuten beträgt zwischen Wien und

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