Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1903

doch wird in der Regel die infolge der Kün Verkauf von Staatspapieren kann jederzeit ver¬ digung dem Einsender franco zugesandte, auf langt werden. zwei Monate giltige Zahlungsanweisung auch Der Anweisungs= (Check=) Verkehr. früher, meist sofort, ausbezahlt Wünscht Jemand von dieser Einrichtung Gebrauch Diese Zahlungsanweisung ist vom Einlegen zu machen, so hat er ein dementsprechendes oder Erleger zu unterfertigen und mit dem Gesuch um Ausfolgung eines Checkbüchels auf Einlagebuch an die betreffende Zahlstelle zu senden der, bei jedem Postamte hiezu gratis erhältlicher Der Einleger kann auch eine dritte Person Drucksorte, recommandirt an das k. k. Post¬ welche sich an demselben oder einem anderen sparcassen=Amt zu richten und den Betrag fü Orte befindet, zur Empfangnahme der ganzen die Empfang= (Erlag=) Scheine nebst K2 oder theilweisen Rückzahlung ermächtigen;die als Gebühr für das Checkbüchel beizuschließen. hiezu nöthigen gesetzlichen Bestimmungen finder Die Stammeinlage per 100 K ist innerhalb sich in jedem Einlagebuche genau verzeichnet eines Monates nach der Bewilligung mittelst Die höchste zulässige Einlage beträgt 2000 K eines Empfang= (Erlag=) Scheines bei einer Uebersteigt das Guthaben diesen Betrag, so wird Sammelstelle zu erlegen. Der Anweisungs¬ zur Verminderung desselben aufgefordert; wenn Check=) Verkehr ermöglicht dem Einleger. von det binnen einem Monat dieser Aufforderungkeine eingelegten Summe Beträge in jeder Höhe jeder¬ Folge geleistet wird, werden für den entsprechen¬ zeit zur Zahlung an beliebige Personen oder den Betrag österreichische Staatspapierean Firmen in der österreichisch=ungarischen Monarchie gekauft anweisen zu können. Genaue deutliche Be¬ Ankauf von Staatspapieren wird jedem lehrungen sind in jeder k. k. Postsparcassen Inhaber eines Postsparcassa Buches vom Post¬ Sammelstelle gratis erhältlich. sparcassen=Amt gegen mäßige Provision besorgt Porto= undgebührenfrei sind alle Die Staatspapiere werden dem Einleger auf Correspondenzen und Eingaben in Postsparcassen¬ seine Kosten und Gefahr zugesendet oder von Angelegenheiten, mit Ausnahme der Zusendung Amtswegen unter Garantie aufbewahrt. Ueber der Staatspapiere. aufbewahrte Staatspapiere wird dem Einleger Unentgeltlich werden alle zum Verkehre ein Rentenbüchel zugestellt, die Coupons werden mit demk. k. Postsparcassen=Amte nöthigen regelmäßig eingelöst und als Einlage gut¬ amtlichen Drucksorten an sich legitimirende Ein¬ gebracht oder auch in Baarem übersendet. Der leger verabfolgt. Bestimmungenüber Telegramme. Nach allen Orten Depeschen zulässig. Wo In Oesterreich=Ungarn, Bosnien, Hercego¬ keine Station, wird die Depesche durch Post oder vina und Deutschland Gebühr per Wort 6 h, Expressen weiterbefördert. Minimaltaxe 60 h. Mittelst Briefmarkenfrankirte Telegramme Zurücktelegraphiren einer empfangenen De¬ können per Post oder Bote in Briefform gefaltet pesche, um die Ueberzeugung vom richtigen und gesiegelt an das nächste Telegraphenamt zur Wortlaute zu erlangen, kostet halbe Gebühr Abtelegraphirung übersendet werden. für Frankirte Antwort gewöhnlich Depeschen in allen Sprachen zulässig, be¬ 10 Worte durch „R. p.“ vor der Adresse welche in Lateinschrift geschriebenwerden zeichnen; mehr Worte (jedoch nicht übe 30) Chiffreschrift, ausgenommen in Kriegszeiten, ausdrücklich nach „K. p.“ beizusetzen. ebenfalls gestattet. Ermittlung der Wortzahl einer Depesche: Ist das Rücktelegramm an einen andern als den Aufgabsort der Ursprungsdepesche zu a) Alles, was der Aufgeber in das Origina übermitteln, so kommt der Tarifsatz zwischen der seiner Depesche schreibt, wird mitgezählt. b) Maxi¬ Aufgabe= und Adreß=Station der Retourdepesche mum der Länge eines Wortes 15 Buchstaben in Anwendung. Ueberschuß noch ein Wort. c) Bei Verbindung von Wörtern durch Bindestriche wird jedes als Empfangsbestätigung einer Depesche besonderes Wort gezählt. d) Je 5 Ziffern einwird gegen Erlag einer Taxe für ein zehnwortiges Wort. e) Einzelne Schriftzeichen, Buchstaben, je ramm bewirkt Teleg ein Wort. k) Zum Worttexte gehörige Inter¬ punctionen werden nicht gerechnet. g) Sprach¬ Weiterbeförderungs= Gebühren. Bei widrige Zusammenziehungen nicht Telegrammen, welche außerhalb des Ortes der gestattet. h) Unterstreichungszeichen, Klammern und An Telegraphenstation gehören, ist vom Aufgeber führungszeichen (je 1 Paar) ein Wort. eine Zustellungsgebühr einzuheben.

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