Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1903

wenn sie mit dem Glaszeichen versehen sind), landsverkehre zulässig bei allen Postämtern wird die Gewichtstaxe um dieHälfte erhöht bis 1000 K. Nachnahme. Außer dem tarifmäßigen Expreßbestellung von Paketen, zulässig im Fahrpostporto ist noch eine Provision zu ent¬ Inland, nach Deutschland, Occupationsgebiet richten, u. zw. bis 24 K 12 h, über 24 K bis Schweiz, Luxemburg, in Loco nicht. Gewicht nicht — 1000 K von je 4 K 2 h. Im Verkehre über 2½ kg, Werth oder Nachnahme bis 1000 K, mit dem Occupationsgebiete. Nach und aus 3. Postpakete nach dem Auslande dem Occupationsgebiete bis 1000 K, Nachnahme¬ außer Deutschland). Colis postaux müssen frankirt Gebühren wie im Inlandverkehr. —Im Ver¬ werden, mit oder ohne Werthangabe bis 3 kg, kehre mitdem Auslande zulässig nach Belgien, eventuell bis 5 kg zulässig. Besondere Formulare Dänemark außer Island und Antillen), Luxem¬ als Begleitadressen, bei der Post à 12 h zu burg, Frankreich, Großbritannien und Irland, den haben, und Zoll=Declarationen erforderlich. Niederlanden, Norwegen, Portugal, Rumänien, Ueber die Zahl letzterer, die Sprache, in der Spanien, Tunis, Vereinigte Staaten von Nord¬ ie abgefaßt sein müssen und andere, je nach Amerika, Italien, Schweden und Schweiz bis dem Bestimmungslande eigenthümliche Erforder¬ 100 K, nach Deutschland, Egypten, Tripolis, nisse, erkundige man sich am besten genau beim Serbien bis 1000 K, Türkei (via Triest) Postamte. Sache des Aufgebers ist es auch, sich zu bis 1000 K, Türkei (via Semlin) bis 500 K, erkundigen, ob die betreffenden Gegenstände nach Provisions=Gebühr nach Deutschland, Portugal, dem Bestimmungslande eingeführt und bis zu Spanien, Türkei (via Triest), Schweiz bis welchem Umfange sie aufgegeben werden dürfen 12 K 12 h, darüber für je 2 K 2 h, nack Nachnahmesendungen mit besonderen Türkei (via Semlin) und den anderen Ländern Begleitadressen=Formularen à 12 h. Im In¬ 20 h für je 20 K. Postsparcassen. Einlagsbücher werden bei der ersten Briefmarken, die jedoch weder gebraucht, noch Einlage, die mindestens 1 K betragen muß, verdorben sein dürfen, zusammenzusparen. kostenfrei geliefert und müssen im Postamte mit Wenn die Postsparkarte 400 h in Marken der Unterschrift des Einlegers, seinem Beruf, aufweist, wird dieselbe gegen ein Sparcassabuck Ort und Tag der Geburt und Wohnungsangabe umgetauscht, oder wenn der Besitzer der Karte ausgefüllt werden. Mit diesem Büchel kann der chon ein Büchel genommen, in dieses als neue Einleger bei jeder Sammelstelle Rückzahlungen Einlage eingetragen. Einlagen können auch für fordern oder Einlagen machen. Außerdem kann eine andere Person gemacht werden und wird man ein geheimes Losungswort anführen, so daß der Name dieser anderen Person als Einleger die Rückzahlungen nur gegen dessen Angabe im Büchel verzeichnet; die einzahlende Person stattfinden. Auch kann der Einleger ohne weitere muß als Erleger ihren Namen ins Buch ein¬ Förmlichkeiten eine dritte Person mit demtragen und erhält so lange alle Rückzahlungen Losungswort zur Behebung der Rückzahlungen und Zinsen, bis die als Einleger bezeichnete bevollmächtigen. Niemand darf mehr als ein Person ihren Namen selbst im Postamte unter¬ Einlagebuch besitzen, um nicht capital= und zinsen¬ zeichnet. Ueber die Einlagen dürfen an dritte verlustig zu werden. Personen keinerlei Auskünfte vom Postamte ge¬ Unbrauchbar gewordene Einlagebüchel werdengeben werden auf Ersuchen gegen 20 h umgetauscht. Bei Verzinst werden die Einlagen von 2 K Verlust eines Buches ist auf einer bei jeder angefangen bis 2000 K mit 3%. Die Zinsen Sammelstelle gratis zu erhaltenden Drucksorte werden jährlich am 31. December in das Buch eine Eingabe mit möglichst genauer Bezeichnung eingetragen, von da ab gleichfalls verzinst und sind desselben an das k. k. Postsparcassa=Amt in vonjeder Einkommensteuer befreit. Die Verzinsung Wien zu richten und unter Beischluß von einer der Einlagen im Checkverkehre beträgt 2% 20 h=Briefmarke um ein Duplicat zu ersuchen. Rückzahlungen kann jeder Einleger mittelst Gerichtliche Verbotlegung, Erwerbung des der zugleich mit dem Einlagebüchel ausgefolgten Pfandrechtes oder executive Einantwortung eines Kündigungsformulare, die an das k. k. Post Postsparcassa=Büchels ist nicht zulässig. parcassa=Amt in Wien direet oder an eine Postsparkarten, die an allen Verschlei߬ Sammelstelle zu richten sind, zu jeder Zeit ver¬ stellen von Postwerthzeichen für den Preis der langen. Kündigungsfrist bei Beträgen von 20 K eingeprägten 10 h=Marke zu haben sind, dienen bis 200 K 15 Tage, von 200 K bis 1000 K dazu, kleine Beiträge durch Aufkleben von 10 h¬ ein Monat, von 1000 K bis 2000 K zwei Monate;

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