Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1903

bis 800 Mark oder 1000 Francs, nach Nor¬ wegen, Schweden bis 720 Kronen (norweg Währung), nach den Niederlanden bis 500 fl. Formulare bei allen holländisch zulässig. sind vom Aufgeber ent¬ Postämtern zu 2 h sprechend auszufüllen, dann mit quittirter Rech¬ nung oder Wechsel u. dgl. zusammen in ein Couvert zu geben, das geschlossen und an das Postamt des Wohnortes desjenigen, von den man einen Betrag einziehen will, zu adressiren. Auf die Adreßseite des Couverts gehört auch Bemerkung „Postauftrag: Sonstige oben die chriftliche Mittheilungen dürfen diese Briefe nicht enthalten. Postaufträge müssen frankirt und re commandirt werden. Gebühr dieselbe wie für recommandirte Briefe und in Marken aufzu Der vom Postamte eincassirte Betrag — kleben. wird dem Auftraggeber mittelst Postanweisung unter Abzug der entfallenden Anweisungsgebühr und einer Einzugsgebühr von 10 h für jedes eingelöste Forderungsdocument übermittelt. Bei verweigerter Zahlung wird der Auftrag sammt Beilagen dem Absender zurückgesendet IV. Fahrpost. Dieselbe befördert: Briefe mit Geld= und Werthpapieren=Sendungen und Sendungen aller Art, die als Pakete, Schachteln, Kisten, Körbcu.s. w. aufgegeben werden. 1. Geldbriefe mit österreichischen Banknoten über 1000 K und 250 Gramm Gewicht können gegen anderthalbfache Werthtaxe offen (zum Nach¬ zählen durch den Postbeamten) aufgegeben werden wobei die Postanstalt für den richtigen Inhali haftet. Bei geschlossen aufgegebenen Geldbriefen haftet die Post nur für unverletzte Siegel und äußeren Zustand. Gebühr richtet sich nach Gewicht, Werth und Entfernung. (Siehe Tabelle nebenan. Für die Versendung von Geldbriefen empfiehlt sich die Benützung der postamtlichen Geldbrief=Cou¬ verts à 2 h, die nur zwei Siegel erfordern, zu anderen Couverts aus festem Papier sind fünf Siegel nöthig. Auf Geldbriefe nach dem Auslande die Bemerkung „Lettre de valeur“ zu setzen. Fahrpostsendungen als: Pakete 2. Schachteln, Kisten, Körbe u. s. w. müssen gut verpackt, verschnürt und bei Werthangabe auch versiegelt werden. Im Falle des Verlustes wird der auf der Adresse und dem Frachtbrie angegebene Werth und bei Sendungen ohne Werthangabe 4 K für jedes Kilogramm ersetzt. Beschädigung ersetzt die Post nur dann, wenn schuld daran nicht die ungenügende Verpackung Von der Postbeförderung überhaupt ausgeschlossen sind: 1. Lebende Thiere (außer Blutegel, Bienen, lebendes Hausgeflügel, Eulen, Kaninchen und sonstige kleinere Säugethiere); 2. leicht entzünd bare, explodirbare, ätzende, überhaupt gefährliche Stoffe; 3. in Eis verpackte Sendungen nach Ungarn; 4. die Gewichtsgrenze (siehe unten) über¬ Pakete; 5. Tabak= und Cigarrensendung teigende österreichischen Fabrikates nach dem Occupations¬ gebiete und Ungarn (sammt Nebenländern) von Seite der Trafikanten. Falsche Inhaltsangabe wird mit 50 K bestraft, außerdem ist der even¬ tuelle Schaden zu ersetzen. — Postfrachten können im Allgemeinen bis 50 kg schwer sein, nach Schweden 25 kg, nach dem Occupationsgebiete —Jeder Fahrpostsendung und jedem 20 kg. Geldbriefe über 250 g ist eine Begleitadresse bei den Postämtern à 12 h käuflich, beizugeben, Sendungen nach Deutschland auch 3 Zoll=De¬ clarationen in der Form von Adressen mit der Bezeichnung oben „Declaration“, dann der Adresse des Empfängers und links in der unteren Ecke ohne (oder mit der Bemerkung „Enthaltend ... Formular mit so und so viel) Werth“ à 4 h bei allen Postämtern. Adresse und Declaration für's Ausland in lateinischer Schrift zu schreiben. Mit einem Frachtbriefe können 3 Pakete zugleich an dieselbe Adresse aufgegeben werden. Gewichts= u. Entfernungstaxe: VI. W. II. III. IV 1 ne Z o Gewicht da¬ in kg bis 50 100 150 20 10 rüber Meilen=Entfernung 48 48 48 48 4 24 250 g 60 60 60 60 60 30 5 kg 120 108 84 36 96 72 6 kg .60 48 36 24 12 06 d. i. für jedes weitere Kilo¬ gramm um mehr. und Pakete Für unfrankirte Geldbriefe 12 h an¬ von bis 5 kg wird ein Zuschlag Werthangabe gerechnet und für Pakete mit eine Werthtaxe. (Bis 100 K 6 h, darüber bis 300 K 12 h, für je weitere 300 K 6 h mehr. die Für Sperrgutsendungen d. s. solche, 1. sich in irgend einer Richtung über 1½ m oder in einer über im in einer anderen über ½m ausdehnen, dabei weniger als 10 kg wiegen, 2. sich nicht bequem mit anderen Sendungen verladen lassen, zu großen Raum einnehmen, (z. B. Körbe orgsame Behandlung verlangen mit Pflanzen, solche mit zu großen Henkeln, Möbel, Korbgeflechte 2c.), 4. mit in keinem Ver¬ hältniß zum Umfange stehendem Gewichte, oder 5. mit gebrechlichem oder flüssigem Inhalt, oder C3

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