Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1903

Gibraltar, Griechenland, Gro߬ und Monaco, Irland= und Cypern, Helgoland¬ britannien und Luxemburg San Marino* Italien“ und Niederlande (Holland), Nor¬ * Malta=Insel, wegen, Portugal* Madeira und Azoren=Inseln, Rumänien*, Rußland mit Polen und Finnland Schweiz“ Spanien mit den Schweden“ Balearischen, Pithiusischen und Canarischen Inseln und der Republik Andorra, Türkei Afrika (exelusive Vereins=Ausland). Amerika Nord= und Süd=). Asien (exclusive Vereins=Aus¬ land) Australien (exclusive Vereins=Ausland). ad III. Vereins=Ausland: Afrika: Abes¬ finiens)5), Ascension*) 5), Betschuanaland*), Cap¬ colonie*), Oranje=Freistaat*), Ostafrika (britisch)*), Ostafrika (französisch)*) *), St. Helena*). Asien: Afghanistans)*), Arabien (excl. Aden)')*), Sarawak (Borneo)3)*). Australien: Cook=Inselns). II Postanweisungen. 1. Im Inland bis 1000 K an alle Post¬ ämter von allen Postämtern. In das Formular (2 h) ist vom Aufgeber der Betrag der An weisung in Ziffern und derjenige der Kronen auch in Buchstaben, die genaue Adresse des Empfängers mit Bestimmungsort und links in den Coupon sein eigener Name einzutragen. Im inländischen Verkehre darf der Coupon außerdem noch schriftliche Mittheilungen enthalten oder mit Adreßschleife von Zeitungen beklebt werden. Die Post haftet für den laut Aufgabeschein einge zahlten Betrag. Gebühr bis 20 K 10h, bis 100 K 20 300 K 40 h bis 600 K 60 h bis 1000 K bis h, Expreß=Anweisungen wie Expreß=Briefe 100 Auszahlungsbestätigung 25 h. 2. Im Verkehre mit Bosnien, der Hercegovina und Novi=Bazar: Maximal Betrag 1000 K Gebühr bis 40 K 20 h, bis 100 K 40 h, bis 300 K 80 h, bis 600 K 120 h, bis 1000 K 2 K Expreßanweisungen un¬ zulässig. Im Verkehre mit Deutschland, 3. Helgoland, Luxemburg, k. k. Postämter in der Türkei: (mit Anweisungs=Formularien fürs Ausland à 2 h) bis 40 K 20 h und für je 20 K weiter um 10 h mehr. Maximal betrag 1000 K. die nicht als Correspondenz zu betrachten sind, verstanden Selbe dürfen in keiner Richtung die Ausdehnung von 45 Centimeter, ebenso nicht das Gewicht von 2 Kilogramn überschreiten. Im Inlande, Occupationsgebiet, Sandschak Novi=Bazar und Deutschland jedoch nur als Briefe oder Fahrpostsendung aufzugeben 1) Correspondenzkarten nur nach Britisch=Betschuana¬ land und Capcolonie zulässig; Taxe 10 h, Antwortkarten 20 h ?) Rückscheine nach der Capcolonie zulässig, 25 1) Frankirungszwang.) Recommandation gestattet. 5) Re¬ commandation nur bis zum Ausschiffungshafen möglich. *) Recommandation unzulässig. 4. Im Verkehre mit der Argentinischen (mit Republik, Bulgarien, Dänemark Island), Faröer=Insel und nach Reykjawik au Zanzibar, Malta, Rumänien, Siam (nur Bangkok und Chiengmai), Maximalbetrag K 500 (nur nach Mit Belgien, Chile, Congostaat Matadi), Banana, Boma, Leopoldville und Tewfikia Cypern, Egypten (mit Suakim und Italien im Sudan), Frankreich (mit Algerien) Marino), (mit der Colonie Erythrea und San Japan, Niederlande, Niederländisch=Ost indien, Norwegen, Portugal, (nach Madeira und den Azoren), Schweden, Schweiz, Tunis mit Anweisungs=Formularen fürs Ausland à 2h. Gebühr bis 25 K 25 h, 50 K 50 h, 75 K 75 h, 100 K 100 h, 450 K 125 h und je — Ausstellung und Ein weitere 50 K 25 h. —Maximal¬ zahlung in österr. Währung. betrag K 1000. — Anweisungen nach Gro߬ britannien, Irland, Vereinigten Staaten von Nordamerika und Canada sind an das Postanweisungsamt in Wien zu adressiren. Gebühr 25 K 25 h, 50 K 50 h, 75 K 75 h 100 K 100 h u. s. w. Maximalbetrag 500 K. Schriftliche Mittheilungen auf dem Coupor außer Name des Absenders, des Betrages und des Datums nur bei Anweisungen nach den Congostaat, den britischen Besitzungen, Cypern, Gibraltar, Großbritannien, Malta, Vereinigten Staaten und Canada nicht gestattet. 5. Im Verkehre nach Serbien: Für h, 40 K 20 h, 100 K 40 h, 300 K 80 600 K 120 h, 1000 K 200 h. 6. Telegraphische Anweisungen (bei der Post aufzugeben und in telegraphische An¬ weisungs=Formulare einzutragen) nach allen Postämtern im Inlande, Occupationsgebiet und Serbien bis 1000 K zulässig. Außer den Post¬ anweisungs=Gebühren ist noch die Uebertragungs¬ gebühr zum Telegraphenamte mit 25 h, dann die nach der Worttaxe entfallende Telegraphen¬ und gebühr (siehe unter Telegraphen=Tarif) und die Expreßgebühr von 30 h im Orte von 100 h pro 7½ Kilometer (1 Meile) außer Orte zu bezahlen. dem Telegraphische Anweisungen sind von allen größeren Postämtern Oesterreich=Ungarns auch nach Belgien, Deutschland Frankreich (mit Algier und Tanger), Helgoland Italien, Japan (nur Tokio und Yokohama), Luxemburg, den Nieder¬ landen, Norwegen, Schweden, Schweiz und Tunis bis 1000 K zulässig, bis 500 K nach Bulgarien, Dänemark und Rumänien. III. Postaufträge In Oesterreich=Ungarn, dem Occupations¬ gebiete bis 1000 K, ferner im Verkehre mit Belgien, Deutschland, Egypten, Frankreich (mit Algier Rumänien, der Italien, Luxemburg, Tunis), Tunis und der Türkei (k. k. Postämter) Schweiz,

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