Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1902

Tarif für Telegramme. Vort¬ Grund 420 Wort¬ taxe taxe taxe taxe Von Oesterreich=Ungarn nach Von Oesterreich=Ungarn nach h h K h K K K.) h — 60 — 19 Niederlande (D) (R 0) (M P) Oesterreich=Ungarn u. Liechtenstein — — 32 60 Norwegen (D) (R 0) (M P). Taxminim.: 60 h (D) (R O) (MP) 2 — — — 33 Portugal (D) (R 0) (M P). 60 Im Localverkehr — Taxminim.: 40 h 9 Rumänien (D) (R 0) (M P) * * 60 (D) Bosnien u. die Hercegovina Rußland (D) (M P) europäisches und 6 R O) (M P) — Taxminimum 60 h — 24 60 laukasisches — — 60 26 Algerien (D) (R 0) (M P) 24 60 Schweden (D) (R 0) (M P) — — 60 93 Azorische Inseln Schweiz (R 0) (M P): — 60 — 21 (M P) Belgien (D) (R 0) — 16 1. Aus Tirol, Vorarlberg u. Fürsten¬ 60 Bulgarien u. Ostrumel. (D) (RO) (MP) — 88 — 60 60 6 thum Liechtenstein Canarische Inseln — — 60 40 Cypern (D) (R 0) (M P) — 9 — 60 2. Aus den übrigen Kronländern 60 21 Dänemark (D) (R 0) (M P) 9 — — 60 Serbien (D). Deutschland (D) (R 0) (M P) Tax¬ — 28 60 Spanien (D) (R 0) (M P) 6 minimum: 60 h 68 — 60 Tripolis (D) (R 0) (M P). Frankreich mit Corslca und Monaco 26 60 Tunis (D) (R 0) (M P). 60 16 — D) (R 0) (M P). Türkei (D) (R 0) (M P): — — 33 60 Gibraltar 28 1. Europ. Festland via Bo# nien 60 ** (R 0) (M P): Griechenland (D) 2. Asiat. Festland und Inseln: 60 — 26 1. Nach der Insel Corfu (via Triest — 40 via Triest—Corfu oder Bosnien 60 — 60 41 2. Festland u. Inseln Poros u. Euböa 60 West=Afrika (via Teneriffa) (R 0): — 44 3. Nach den anderen Inseln „ — 60 — 12 20 60 Benguela Großbritannien und Canal=Inseln 26 60 54 Bissao und Bolama 5 Italien (D) (R 0) (M P): 60 19 6 8 60 Grand Bassam 1. Im Grenzverkehr — — — 60 16 Konakry 60 2. Im übrigen Verkehr 30 — Mossamedes 13 Jonische Inseln s. Griechenland. 69 60 Porto novo (Kotonon) und Wydah 66 21 Luxemburg (D) (M P). — 71 — — 60 60 37 Principe Malta„ — — 5 — 54 60 60 45 San Pablo de Loanda Marokko (Tanger) (D) (R O) — 60 04 60. San Tomé * * „ „ „ „ „ „** Montenegro: 1. Aus Dalmatien..... 9 71 Senegal (St. Louis) 60— 2. Aus and.Kronländern 60 1 Telephon. Telephonanschlüssen oder directer Telephon¬ In Angelegenheiten der Herstellung von verbindungen, der Beistellung von Nebenapparaten und der Aufnahme in das Abonnenten¬ verzeichniß wolle man sich an die k. k. Post= und Telegraphendirection in Wien wenden. Mündliche Auskünfte werden jederzeit ertheilt 1. Stubenbastei 10, Hochparterre. Ansuchen um Apparat¬ verlegungen, Anmeldungen zum Beitritt für den interurbauen Telephonverkehr sind an die Telephoncentrale VI. Dreihufeisengasse 7 zu richten. Die jährliche Abonnementsgebühr für Wien beträgt bis zwei Kilometer 200 K und dann für jeden weiteren Kilometer 50 K mehr. Die Gebühr ist jährlich im Vorhinein zu bezahlen. Die Telephonverbindungen und die erforderlichen Apparate bleiben Eigenthum der k. k. Post= und Telegraphenverwaltung, welche den Betrieb derselben ihrer Centrale unterstellt hat und durch ihre Organe beaufsichtigt. Die Telephon¬ einrichtungen des Netzes in Wien können ununterbrochen (bei Tag und bei Nacht) benützt werden. Die Telephoncentrale 1 (für die Nummern 1—10.000) befindet sich Wien, VI. Dreihufeisen¬ gasse 7, und die Telephoncentrale II (für die Nummern 12.000 und höher) IX. Berggasse 35. d. i. Diese beiden Centralen besorgen den Localverkehr in Wien. Der interurbaue Verkehr derjenige, welcher sich zwischen zwei verschiedenen Städten abwickelt, wird von der Centrale „Börseplatz“ vermittelt, und zwar in der Weise, daß der Aufrusende auf die Frage: „Welche Nummer?“ mit dem Worte der Stadt antwortet, in welcher der zu Rufende sein Domicil hat. Man wird sofort gibt mit der Centrale „Börseplatz“ verbunden, welche neuerlich fragt: „Welche Nummer?“ Hierauf zu sprechen. (Name der Stadt) die Nr.. der Aufrufende Antwort: „Wünsche in... Die Art des Gespräches ist entweder gewöhnlich oder dringend. Die Sprechgebühr ist für ein gewöhnliches Gespräch von drei Minuten von Wien aus wie in folgender Tabelle angegeben. Gegen Entrichtung der dreifachen Sprechgebühr werden dringende Gespräche zugelassen, nämlich Gespräche, welche den Vorrang vor den gewöhnlichen Gesprächen genießen. zu Die Gebühren sind immer vom rufenden Abonnenten, der das Gespräch einleitet, entrichten. Jeder Theilnehmer am interurbanen Verkehr hat zur Deckung der Sprechgebühren ein Dépöt von 50 K zu erlegen, welches monatlich ergänzt werden muß. Jeder Abonnent, welcher seinen Beitritt zum interurbanen Verkehre als Rufender angemeldet hat, haftet für alle Gebühren, welche für die mittelst seines Apparates eingeleiteten Verbindungen mit den interurbanen Linien aufgelaufen sind, worauf ganz besonders die Herren Hôtel= und Kaffeehausbesitzer aufmerksam gemacht werden. Die Sprechgebühr für ein gewöhnliches telephonisches Gespräch bis zur Dauer von drei Minuten beträgt zwischen Wien und

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2