doch wird in der Regel die infolge der Kün¬ Verkauf von Staatspapieren kann jederzeit ver¬ digung dem Einsender franco zugesandte, auf langt werden. zwei Monate giltige Zahlungsanweisung auch Der Anweisungs= (Check=) Verkehr früher, meist sofort, ausbezahlt Wünscht Jemand von dieser Einrichtung Gebrauck Diese Zahlungsanweisung ist vom Einleger zu machen, so hat er ein dementsprechendes oder Erleger zu unterfertigen und mit dem Gesuch um Ausfolgung eines Checkbüchels auf Einlagebuch an die betreffende Zahlstelle zu senden der, bei jedem Postamte hiezu gratis erhältlichen Der Einleger kann auch eine dritte Person Drucksorte, recommandirt an das Post¬ k. k. welche sich an demselben oder einem anderen parcassen=Amt zu richten und den Betrag für Orte befindet, zur Empfangnahme der ganzen 3 die Empfang= (Erlag=) Scheine nebst K oder theilweisen Rückzahlung ermächtigen; die als Gebühr für das Checkbüchel beizuschließen hiezu nöthigen gesetzlichen Bestimmungen finden Die Stammeinlage per 200 K ist innerhall sich in jedem Einlagebuche genau verzeichnet. eines Monates nach der Bewilligung mittelst Die höchste zulässige Einlage beträgt 2000 K. eines Empfang= (Erlag=) Scheines bei einer wird Uebersteigt das Guthaben diesen Betrag, so Sammelstelle zu erlegen. Der Anweisungs¬ zur Verminderung desselben aufgefordert; wenn Check=) Verkehr ermöglicht dem Einleger, von der binnen einem Monat dieser Aufforderung keine eingelegten Summe Beträge in jeder Höhe jeder¬ Folge geleistet wird, werden für den entsprechen¬ zeit zur Zahlung an beliebige Personen oder den Betrag österreichische Staatspapiere an¬ Firmen in der österreichisch=ungarischen Monarchie gekauft. anweisen zu können. Genaue deutliche Be¬ Ankauf von Staatspapieren wird jeden lehrungen sind in jeder k. k. Postsparcassen¬ Inhaber eines Postsparcassa=Buches vom Post¬ Sammelstelle gratis erhältlich. parcassen=Amt gegen mäßige Provision besorgt Porto= und gebührenfrei sind alle Die Staatspapiere werden dem Einleger au Correspondenzen und Eingaben in Postsparcassen¬ eine Kosten und Gefahr zugesendet oder von Angelegenheiten, mit Ausnahme der Zusendung Amtswegen unter Garantie aufbewahrt. Ueber der Staatspapiere. aufbewahrte Staatspapiere wird dem Einleger Unentgeltlich werden alle zum Verkehre ein Rentenbüchel zugestellt, die Coupons werden k. k. mit dem Postsparcassen=Amte nöthigen regelmäßig eingelöst und als Einlage gut amtlichen Drucksorten an sich legitimirende Ein¬ gebracht oder auch in Baarem übersendet. Der leger verabfolgt. Bestimmungen über Telegramme. Nach allen Orten Depeschen zulässig. Wo In Oesterreich=Ungarn, Bosnien, Hercego¬ keine Station, wird die Depesche durch Post oder vina und Deutschland Gebühr per Wort 6 h, Expressen weiterbefördert Minimaltaxe 60 h. Mittelst Briefmarken frankirte Telegramme Zurücktelegraphiren einer empfangenen De¬ können per Post oder Bote in Briefform gefaltet pesche, um die Ueberzeugung vom richtigen und gesiegelt an das nächste Telegraphenamt zur Wortlaute zu erlangen, kostet halbe Gebühr. Abtelegraphirung übersendet werden. Frankirte Antwort gewöhnlich ür Depeschen in allen Sprachen zulässig 10 Worte durch „R. p. vor der Adresse be¬ welche in Lateinschrift geschrieben werden. zeichnen; mehr Worte (jedoch nicht über 30) Chiffreschrift, ausgenommen in Kriegszeiten ausdrücklich nach „R. p.“ beizusetzen. ebenfalls gestattet. Ermittlung der Wortzahl einer Depesche: Ist das Rücktelegramm an einen andern a) als den Aufgabsort der Ursprungsdepesche zu Alles, was der Aufgeber in das Original übermitteln, so kommt der Tarifsatz zwischen der seiner Depesche schreibt, wird mitgezählt. b) Maxi Aufgabe= und Adreß=Station der Retourdepesche mum der Länge eines Wortes 15 Buchstaben in Anwendung c) Ueberschuß noch ein Wort. Bei Verbindung von Wörtern durch Bindestriche wird jedes als Empfangsbestätigung einer Depesche besonderes Wort gezählt. d) Je 5 Ziffern ein wird gegen Erlag einer Taxe für ein zehnwortiges Wort. e) Einzelne Schriftzeichen, Buchstaben, je Telegramm bewirkt. ein Wort. f) Zum Worttexte gehörige Inter punctionen werden nicht gerechnet. Sprach¬ Weiterbeförderungs=Gebühren. Bei g) widrige Zusammenziehungen nicht gestattet. Telegrammen, welche außerhalb des Ortes der h) Unterstreichungszeichen, Klammern und An Telegraphenstation gehören, ist vom Aufgeber führungszeichen (je 1 Paar) ein Wort. eine Zustellungsgebühr einzuheben.
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