landsverkehre zulässig bei allen Postämtern wenn sie mit dem Glaszeichen versehen sind), vird die Gewichtstaxe um die Hälfte erhöht. bis 1000 K. Nachnahme. Außer dem tarifmäßigen Fahrpostporto ist noch eine Provision zu ent¬ Expreßbestellung von Paketen, zulässig im Inland, nach Deutschland, Occupationsgebiet, richten, u. zw. bis 24 K 12 h, über 24 K bis — Im Verkehre 1000 K von je 4 K 2 h. Schweiz, Luxemburg, in Loco nicht. Gewicht nicht über 2½ kg, Werth oder Nachnahme bis 1000 K. mit dem Occupationsgebiete. Nach und aus 3. Postpakete nach dem Auslande dem Occupationsgebiete bis 1000 K, Nachnahme¬ — Im Ver¬ (außer Deutschland). Colis postaux müssen frankirt Gebühren wie im Inlandverkehr. kehre mit dem Auslande zulässig nach Belgien, werden mit oder ohne Werthangabe bis 3 kg Dänemark (außer Island und Antillen), Luxem¬ eventuell bis 5 kg zulässig. Besondere Formulare als Begleitadressen, bei der Post à 12 h zu burg, Frankreich, Großbritannien und Irland, den haben, und Zoll=Declarationen erforderlich Niederlanden, Norwegen, Portugal, Rumänien Ueber die Zahl letzterer, die Sprache, in der Spanien, Tunis, Vereinigte Staaten von Nord¬ ie abgefaßt sein müssen und andere, je nach Amerika, Italien, Schweden und Schweiz bis dem Bestimmungslande eigenthümliche Erforder¬ 400 K, nach Deutschland, Egypten, Tripolis nisse, erkundige man sich am besten genau beim Serbien bis 1000 K, Türkei (via Triest) Postamte. Sache des Aufgebers ist es auch, sich zu bis 1000 K, Türkei (via Semlin) bis 500 K, erkundigen, ob die betreffenden Gegenstände nach Provisions=Gebühr nach Deutschland, Portugal, dem Bestimmungslande eingeführt und bis zu Spanien, Türkei (via Triest), Schweiz bis welchem Umfange sie aufgegeben werden dürfen. 12 K 12 h, darüber für je 2 K 2 h, nach Nachnahmesendungen mit besonderen Türkei (via Semlin) und den anderen Ländern 20 h für je 20 K. Begleitadressen=Formularen à 12 h. Im In¬ Postsparrassen. Einlagsbücher werden bei der erster Briefmarken, die jedoch weder gebraucht, noch Einlage, die mindestens 1 K verdorben sein dürfen, zusammenzusparen. betragen muß, Wenn die Postsparkarte 100 h in Marken kostenfrei geliefert und müssen im Postamte mit aufweist, wird dieselbe gegen ein Sparcassabuch der Unterschrift des Einlegers, seinem Beruf umgetauscht, oder wenn der Besitzer der Karte Ort und Tag der Geburt und Wohnungsangabe schon ein Büchel genommen, in dieses als neue ausgefüllt werden. Mit diesem Büchel kann der Einlage eingetragen. Einlagen können auch für Einleger bei jeder Sammelstelle Rückzahlungen eine andere Person gemacht werden und wird ordern oder Einlagen machen. Außerdem kann der Name dieser anderen Person als Einleger man ein geheimes Losungswort anführen, so daß im Büchel verzeichnet; die einzahlende Person die Rückzahlungen nur gegen dessen Angabe muß als Erleger ihren Namen ins Buch ein¬ stattfinden. Auch kann der Einleger ohne weiter tragen und erhält so lange alle Rückzahlungen Förmlichkeiten eine dritte Person mit dem und Zinsen, bis die als Einleger bezeichnete Losungswort zur Behebung der Rückzahlunger Person ihren Namen selbst im Postamte unter¬ bevollmächtigen. Niemand darf mehr als ein zeichnet. Ueber die Einlagen dürfen an dritte Einlagebuch besitzen, um nicht capital= und zinsen¬ Personen keinerlei Auskünfte vom Postamte ge¬ verlustig zu werden. Unbrauchbar gewordene Einlagebüchel werden geben werden. 2 K Verzinst werden die Einlagen von auf Ersuchen gegen 20 h umgetauscht. Bei Die Zinsen angefangen bis 2000 K mit 3%. Verlust eines Buches ist auf einer bei jeder jährlich am 31. December in das Buck Sammelstelle gratis zu erhaltenden Drucksorte werden eingetragen, von da ab gleichfalls verzinst und sind eine Eingabe mit möglichst genauer Bezeichnung von jeder Einkommensteuer befreit. Die Verzinsung desselben an das k. k. Postsparcassa=Amt in Einlagen im Checkverkehre beträgt 2%. Wien zu richten und unter Beischluß von einer der Rückzahlungen kann jeder Einleger mittelst 20 h=Briefmarke um ein Duplicat zu ersuchen. der zugleich mit dem Einlagebüchel ausgefolgten Gerichtliche Verbotlegung, Erwerbung des Kündigungsformulare, die an das k. k. Post¬ Pfandrechtes oder executive Einantwortung eines sparcassa=Amt in Wien direct oder an eine Postsparcassa=Büchels ist nicht zulässig Sammelstelle zu richten sind, zu jeder Zeit ver¬ Postsparkarten, die an allen Verschlei߬ angen. Kündigungsfrist bei Beträgen von 20 K stellen von Postwerthzeichen für den Preis der bis 200 K 15 Tage, von 200 K bis 1000 K eingeprägten 10 h=Marke zu haben sind, diener ein Monat, von 1000 K bis 2000 K zwei Monate; dazu, kleine Beiträge durch Aufkleben von 10 h¬
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