Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1902

Gibraltar, Griechenland, Gro߬ und Monaco, britannien und Irland* und Cypern, Helgoland¬ Luxemburg San Marino* Italien“ und Niederlande* (Holland), Nor¬ Malta=Insel wegen, Portugal* Madeira und Azoren=Inseln Rumänien“, Rußland mit Polen und Finnland, Schweden“ Schweiz“ Spanien mit den Pithiusischen und Canarischer Balearischen, Inseln und der Republik Andorra, Türkei. Afrika (exclusive Vereins=Ausland). Amerika Nord= und Süd=). Asien (exclusive Vereins=Aus land) Australien (exclusive Vereins=Ausland ad III. Vereins=Ausland: Afrika: Abes¬ sinien*) 5), Ascensions) 5), Betschuanaland*), Cap¬ colonie“), Oranje=Freistaat*“), Ostafrika (brittisch)*) Ostafrika (französisch)s) *), St. Helenas). Asien: Afghanistan')6 Arabien (excl. Aden)s)*), Sarawak Borneo)⅜)*). Australien: Cook=Inseln*). II. Postanweisungen. 1. Im Inland bis 1000 K an alle Post¬ ämter von allen Postämtern. In das Formular (2 h) ist vom Aufgeber der Betrag der An¬ weisung in Ziffern und derjenige der Kronen auch in Buchstaben, die genaue Adresse des Empfängers mit Bestimmungsort und links in den Coupon sein eigener Name einzutragen. Im inländischen Verkehre darf der Coupon außerdem noch schriftliche Mittheilungen enthalten oder mit Adreßschleife von Zeitungen beklebt werden. Die Post haftet für den laut Aufgabeschein einge¬ zahlten Betrag. Gebühr bis 20 K 10h, bis 100 K 20 h bis 300 K 40 h bis 600 K 60 h bis 1000 K 100 h, Expreß=Anweisungen wie Expreß=Briefe. — Auszahlungsbestätigung 25 h. 2. Im Verkehre mit Bosnien, der Hercegovina und Novi=Bazar: Maximal¬ Betrag 1000 K Gebühr bis 40 K 20 h, bis 100 K 40 h, bis 300 K 80 h, bis 600 K 120 h, bis 1000 K 2 K Expreßanweisungen un zulässig. 3. Im Verkehre mit Deutschland, Helgoland, Luxemburg, k. k. Postämter n der Türkei: (mit Anweisungs=Formularien fürs Ausland à 2 h) bis 40 K 20 h und für je 20 K weiter um 10 h mehr. Maximal¬ betrag 1000 K. die nicht als Correspondenz zu betrachten sind, verstanden. Selbe dürfen in keiner Richtung die Ausdehnung von 45 Centimeter, ebenso nicht das Gewicht von 2 Kilogramm überschreiten. Im Inlande, Occupationsgebiet, Sandschak Novi=Bazar und Deutschland jedoch nur als Briefe oder Fahrpostsendung aufzugeben. 1) Correspondenzkarten nur nach Britisch=Betschnana¬ land und Capcolonie zulässig; Taxe 10 h, Antwortkarten 20 h ?) Rückscheine nach der Capcolonie zulässig, 25 h 2) Frankirungszwang.*) Recommandation gestattet. 5) Re¬ commandation nur bis zum Ausschiffungshafen möglich. *) Recommandation unzulässig. 4. Im Verkehre mit der Argentinischen Republik, Bulgarien, Dänemark, (mit Faröer=Insel und nach Reykjawik auf Island), Zanzibar, Malta, Numänien, Siam (nur Bangkok und Chiengmai), Maximalbetrag K 500 Mit Belgien, Chile, Congostaat (nur nach Banana, Boma, Leopoldville und Matadi) Cypern Egypten (mit Suakim und Tewfikia Italien m Sudan), Frankreich (mit Algerien mit der Colonie Erythrea und San Marino Japan, Niederlande, Niederländi ch=Ost¬ indien, Norwegen, Portugal, (nach Madeira Tunis und den Azoren), Schweden, Schweiz, mit Anweisungs=Formularen fürs Ausland à 2h. Gebühr bis 25 K 25 h, 50 K 50 h, 75 K 75 h, 100 K 100 h, 150 K 125 h undje — weitere 50 K 25 h. Ausstellung und Ein¬ zahlung in österr. Währung. — Maximal¬ betrag K 1000. — Anweisungen nach Gro߬ britannien, Irland, Vereinigten Staaten von Nordamerika und Canada sind an das Postanweisungsamt in Wien zu adressiren. — Gebühr 25 K 25 h, 50 K 50 h, 75 K 7/5 h 100 K 100 h u. s. w. Maximalbetrag 500 K. Schriftliche Mittheilungen auf dem Coupon außer Name des Absenders, des Betrages und des Datums nur bei Anweisungen nach dem Congostaat, den britischen Besitzungen, Cypern, Gibraltar, Großbritannien, Malta, Vereinigten Staaten und Canada nicht gestattet. 5. Im Verkehre nach Serbien: Für 40 K 20 h, 100 K 40 h, 300 K 80 h, 600 K 120 h, 1000 K 200 h. 6. Telegraphische Anweisungen bei der Post aufzugeben und in telegraphische An¬ weisungs=Formulare einzutragen) nach allen Postämtern im Inlande, Occupationsgebiet und Serbien bis 1000 K zulässig. Außer den Post¬ anweisungs=Gebühren ist noch die Uebertragungs¬ gebühr zum Telegraphenamte mit 25 h, dann die nach der Worttaxe entfallende Telegraphen¬ gebühr (siehe unter Telegraphen=Tarif) und die Expreßgebühr von 30 h im Orte und von 100 h pro 7½ Kilometer (1 Meile) außer dem Orte zu bezahlen. Telegraphische Anweisungen sind von allen größeren Postämtern Oesterreich=Ungarns auch niach Belgien, Deutschland Frankreich (mit Algier und Tanger). Helgoland Italien, Japan (nur Tokio und Yokohama), Luxemburg, den Nieder¬ landen, Norwegen, Schweden, Schweiz und Tunis bis 1000 K zulässig, bis 500 K nach Bulgarien. Dänemark und Rumänien. III. Postaufträge. In Oesterreich=Ungarn, dem Occupations¬ gebiete bis 1000 K, ferner im Verkehre mit Belgien, Deutschland, Egypten, Frankreich (mit Algier, Tunis), Italien, Luxemburg, Rumänien, der Schweiz, Tunis und der Türkei (k. k. Postämter)

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