Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1901

doch wird in der Regel die infolge der Kün¬ Verkauf von Staatspapieren kann jederzeit ver¬ digung dem Einsender franco zugesandte, auf langt werden. Der Anweisungs= (Check=) Verkehr. zwei Monate giltige Zahlungsanweisung auch rüher, meist sofort, ausbezahlt. Wünscht Jemand von dieser Einrichtung Gebrauch Diese Zahlungsanweisung ist vom Einleger zu machen, so hat er ein dementsprechendes oder Besuch um Ausfolgung eines Checkbüchels auf Erleger zu unterfertigen und mit dem Einlagebuch an die betreffende Zahlstelle zu senden der, bei jedem Postamte hiezu gratis erhältlichen Der Einleger kann auch eine dritte Person Drucksorte, recommandirt an das k. k. Post¬ welche sich an demselben oder einem anderen parcassen=Amt zu richten und den Betrag für die Empfang=(Erlag=) Scheine nebst 1 fl. 50 kr Orte befindet, zur Empfangnahme der ganzen als Gebühr für das Checkbüchel beizuschließen. oder theilweisen Rückzahlung ermächtigen; die Die Stammeinlage per 200 K ist innerhalb hiezu nöthigen gesetzlichen Bestimmungen finden eines Monates nach der Bewilligung mittelst sich in jedem Einlagebuche genau verzeichnet. eines Empfang= (Erlag=) Scheines bei einer Die höchste zulässige Einlage beträgt 2000 K Sammelstelle zu erlegen. Der Anweisungs¬ Uebersteigt das Guthaben diesen Betrag, so wird wenn Check=) Verkehr ermöglicht dem Einleger, von der zur Verminderung desselben aufgefordert; eingelegten Summe Beträge in jeder Höhe jeder¬ keine binnen einem Monat dieser Aufforderung Folge geleistet wird, werden für den entsprechen¬ zeit zur Zahlung an beliebige Personen oder den Betrag österreichische Staatspapierean¬ Firmen in der österreichisch=ungarischen Monarchie gekauft. anweisen zu können. Genaue deutliche Be¬ edem Ankauf von Staatspapieren wird lehrungen sind in jeder k. k. Postsparcassen¬ Post¬ Sammelstelle gratis erhältlich. Inhaber eines Postsparcassa=Buches vom Porto= und gebührenfrei sind alle parcassen=Amt gegen mäßige Provision besorgt. Die Staatspapiere werden dem Einleger auf Correspondenzen und Eingaben in Postsparcassen¬ Angelegenheiten, mit Ausnahme der Zusendung seine Kosten und Gefahr zugesendet oder von der Staatspapiere. Amtswegen unter Garantie aufbewahrt. Ueber Unentgeltlich werden alle zum Verkehre aufbewahrte Staatspapiere wird dem Einleger Postsparcassen=Amte nöthigen mit dem k. k. ein Rentenbüchel zugestellt, die Coupons werden amtlichen Drucksorten an sich legitimirende Ein¬ regelmäßig eingelöst und als Einlagegut¬ leger verabfolgt. Der gebracht oder auch in Baarem übersendet. Bestimmungen über Telegramme. In Oesterreich=Ungarn, Bosnien, Hercego¬ Nach allen Orten Depeschen zulässig. Wo vina und Deutschland Gebühr per Wort 6 h, keine Station, wird die Depesche durch Post oder Minimaltaxe 60 h. Expressen weiterbefördert. Mittelst Briefmarken frankirte Telegramme Zurücktelegraphiren einer empfangenen De¬ können per Post oder Bote in Briefform gefaltet pesche, um die Ueberzeugung vom richtigen und gesiegelt an das nächste Telegraphenamt zur Wortlaute zu erlangen, kostet halbe Gebühr. Abtelegraphirung übersendet werden. für Frankirte Antwort gewöhnlich Depeschen in allen Sprachen zulässig 10 Worte durch „R. p.“ vor der Adresse be¬ welche in Lateinschrift geschrieben werden. zeichnen; mehr Worte (jedoch nicht über 30) Chiffreschrift, ausgenommen in Kriegszeiten ausdrücklich nach „R. p.“ beizusetzen. ebenfalls gestattet. Ist das Rücktelegramm an einen andern Ermittlung der Wortzahl einer Depesche: als den Aufgabsort der Ursprungsdepesche zu a) Alles, was der Aufgeber in das Original übermitteln, so kommt der Tarifsatz zwischen der einer Depesche schreibt, wird mitgezählt. b) Maxi¬ Aufgabe= und Adreß=Station der Retourdepesche mum der Länge eines Wortes 15 Buchstaben; n Anwendung Ueberschuß noch ein Wort. c) Bei Verbindung von Wörtern durch Bindestriche wird jedes als Empfangsbestätigung einer Depesche Je 5 Ziffern ein besonderes Wort gezählt.d) jegen Erlag einer Taxe für ein zehnwortiges wird Wort. e) Einzelne Schriftzeichen, Buchstaben, je ramm bewirkt. Teleg ein Wort. k) Zum Worttexte gehörige Inter¬ Weiterbeförderungs=Gebühren. Bei punctionen werden nicht gerechnet. g) Sprach¬ Telegrammen, welche außerhalb des Ortes der gestattet. widrige Zusammenziehungen nicht Telegraphenstation gehören, ist vom Aufgeber h) Unterstreichungszeichen, Klammern und An¬ eine Zustellungsgebühr einzuheben. führungszeichen (je 1 Paar) ein Wort.

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