Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1901

landsverkehre zulässig bei allen Postämtern wenn sie mit dem Glaszeichen versehen sind) bis 1000 K. Nachnahme. Außer dem tarifmäßigen wird die Gewichtstaxe um die Hälfte erhöht Fahrpostporto ist noch eine Provision zu ent¬ Expreßbestellung von Paketen, zulässig im richten, u. zw. bis 24 K 12 h, über 24 K bis Inland, nach Deutschland, Occupationsgebiet — Im Verkehre 1000 K von je 4 K 2 h. Schweiz, Luxemburg, in Loco nicht. Gewicht nicht mit dem Occupationsgebiete. Nach und aus über 2½ kg, Werth oder Nachnahme bis 1000 K dem Occupationsgebiete bis 1000 K, Nachnahme¬ 3. Postpakete nach dem Auslande Im Ver¬ Gebühren wie im Inlandverkehr. — (außer Deutschland). Colis postaux müssen frankirt kehre mit dem Auslande zulässig nach Belgien werden, mit oder ohne Werthangabe bis 3 kg Dänemark (außer Island und Antillen), Deutsch¬ eventuell bis 5 kg zulässig. Besondere Formulare land, Helgoland, Luxemburg, Frankreich, Groß als Begleitadressen, bei der Post à 12 h zu britannien und Irland, Egypten, den Niederlanden, haben, und Zoll=Declarationen erforderlich. Norwegen, Portugal, Rumänien, Spanien, Tri¬ Ueber die Zahl letzterer, die Sprache, in der polis, Tunis, Vereinigte Staaten von Nord¬ sie abgefaßt sein müssen und andere, je nach Amerika, Italien, Nordamerika, Schweden und dem Bestimmungslande eigenthümliche Erforder Schweiz bis 400 K, nach Serbien bis 1000 K, nisse, erkundige man sich am besten genau bein Türkei (via Triest) bis 1000 K, Türkei (via Postamte. Sache des Aufgebers ist es auch, sich zu Semlin) bis 500 K, Provisions=Gebühr nack erkundigen, ob die betreffenden Gegenstände nach Deutschland, Portugal, Spanien, Türkei (via dem Bestimmungslande eingeführt und bis zu Triest), Schweiz bis 12 K 12 h, darüber für je welchem Umfange sie aufgegeben werden dürfen 2 K 2 h, nach Türkei (via Semlin) und den Nachnahmesendungen mit besonderen anderen Ländern 20 h für je 2 K. Begleitadressen=Formularen à 12 h. Im In Postsparcassen. Briefmarken, die jedoch weder gebraucht, noch Einlagsbücher werdenbei der ersten verdorben sein dürfen, zusammenzusparen. betragen muß, Einlage, die mindestens 100 h Wenn die Postsparkarte 100 h in Marken im Postamte mit kostenfrei geliefert und müssen aufweist, wird dieselbe gegen ein Sparcassabuch , seinem Beruf, der Unterschrift des Einlegers umgetauscht, oder wenn der Besitzer der Karte Ort und Tag der Geburt und Wohnungsangabe chon ein Büchel genommen, in dieses als neue ausgefüllt werden. Mit diesem Büchel kann der Einlage eingetragen. Einlagen können auch für Einleger bei jeder Sammelstelle Rückzahlungen eine andere Person gemacht werden und wird fordern oder Einlagen machen. Außerdem kann der Name dieser anderen Person als Einleger man ein geheimes Losungswort anführen, so daf m Büchel verzeichnet; die einzahlende Person dessen Angabe die Rückzahlungen nur gegen muß als Erleger ihren Namen ins Buch ein¬ tattfinden. Auch kann der Einleger ohne weitere tragen und erhält so lange alle Rückzahlungen. Person mit dem Förmlichkeiten eine dritte und Zinsen, bis die als Einleger bezeichnete Losungswort zur Behebung der Rückzahlungen Person ihren Namen selbst im Postamte unter¬ bevollmächtigen. Niemand darf mehr als ein zeichnet. Ueber die Einlagen dürfen an dritte Einlagebuch besitzen, um nicht capital= und zinsen¬ Personen keinerlei Auskünfte vom Postamte ge verlustig zu werden. geben werden Unbrauchbar gewordene Einlagebüchel werden Verzinst werden die Einlagen von 2 K Bei auf Ersuchen gegen 20 h umgetauscht. angefangen bis 2000 K mit 3%. Die Zinsen Verlust eines Buches ist auf einer bei jeder werden jährlich am 31. December in das Buck Sammelstelle gratis zu erhaltenden Drucksorte eingetragen, von da ab gleichfalls verzinst und sind eine Eingabe mit möglichst genauer Bezeichnung von jeder Einkommensteuer befreit. Die Verzinsung desselben an das k. k. Postsparcassa=Amt in Einlagen im Checkverkehre beträgt 2%. der Wien zu richten und unter Beischluß von einer Rückzahlungen kann jeder Einleger mittelst 20 h=Briefmarke um ein Duplicat zu ersuchen. der zugleich mit dem Einlagebüchel ausgefolgten Gerichtliche Verbotlegung, Erwerbung des Kündigungsformulare, die an das k. k. Post¬ Pfandrechtes oder executive Einantwortung eines sparcassa=Amt in Wien direct oder an eine Postsparcassa=Büchels ist nicht zulässig Sammelstelle zu richten sind, zu jeder Zeit ver¬ Postsparkarten, die an allen Verschlei߬ langen. Kündigungsfrist bei Beträgen von 20 K stellen von Postwerthzeichen für den Preis der bis 200 K 15 Tage, von 200 K bis 1000 K eingeprägten 10 h=Marke zu haben sind, dienen ein Monat, von 1000 K bis 2000 K zwei Monate; dazu, kleine Beiträge durch Aufkleben von 10 h

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