Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1901

und Monaco, Gibraltar, Griechenland, Gro߬ britannien und Irland“ und Cypern, Helgoland“ Luxemburg“, San Marino* Italien= und Malta=Insel, Niederlande* (Holland), Nor¬ wegen, Portugal* Madeira und Azoren=Inseln, Rumänien* Rußland mit Polen und Finnland, Spanien mit den Schweden* Schweiz' Balearischen, Pithiusischen und Canarischen Inseln und der Republik Andorra, Türkei. Afrika (exclusive Vereins=Ausland). Amerika Nord= und Süd=). Asien (exclusive Vereins=Aus¬ and) Australien (exclusive Vereins=Ausland) ad III. Vereins=Ausland: Afrika: Abes¬ iniens) 5), Ascensions) *), Betschuanaland*), Cap¬ colonie'), Oranje=Freistaat“), Ostafrika (brittisch)?), Ostafrika (französisch)s) *), St. Helena'). Asien: Afghanistan')°), Arabien (excl. Aden)s)*), Sarawak (Borneo)⅜)*). Australien: Cook=Inseln?). II. Postanweisungen. 1. Im Inland bis 500 fl. an alle Post¬ ämter von allen Postämtern. In das Formular (2 h) ist vom Aufgeber der Betrag der An¬ weisung in Ziffern und derjenige der Gulden auch in Buchstaben, die genaue Adresse des Empfängers mit Bestimmungsort und links in den Coupon sein eigener Name einzutragen. Im inländischen Verkehre darf der Coupon außerdem noch schriftliche Mittheilungen enthalten oder mit Adreßschleife von Zeitungen beklebt werden. Die Post haftet für den laut Aufgabeschein einge¬ zahlten Betrag. Gebühr bis 20 K 10h, bis 100 K 20 h bis 300 K 40 h bis 600 K 60 h bis 1000 K h, Expreß=Anweisungen wie Expreß=Briefe. 100 Auszahlungsbestätigung 25 h. 2. Im Verkehre mit Bosnien, der Hercegovina und Novi=Bazar: Maximal Betrag 1000 K Gebühr bis 40 K 20 h, bis 100 K 40 h, bis 300 K 80 h, bis 600 K 120 h, bis 1000 K 2 K Expreßanweisungen un¬ zulässig. 3. Im Verkehre mit Deutschland, Helgoland, Luxemburg, k. k. Postämter in der Türkei: (mit Anweisungs=Formularien ürs Ausland à 2 h) bis 40 K 20 h und für e 20 K weiter um 10 h mehr. Maximal¬ betrag 1000 K. die nicht als Correspondenz zu betrachten sind, verstanden. Selbe dürfen in keiner Richtung die Ausdehnung von 45 Centimeter, ebenso nicht das Gewicht von 2 Kilogramm überschreiten. Im Inlande, Occupationsgebiet, Sandschak¬ Rovi=Bazar und Deutschland jedoch nur als Briefe oder Fahrpostsendung aufzugeben Correspondenzkarten nur nach Britisch=Betschuana¬ land und Capcolonie zulässig; Taxe 5 kr., Antwortkarten 10 kr. 2) Rückscheine nach der Capcolonie zulässig, 10 kr. s) Frankirungszwang.*) Recommandation gestattet. 5) Re¬ commandation nur bis zum Ausschiffungshafen möglich. )Recommandation unzulässig. 4. Im Verkehre mit der Argentinischen Republik, Belgien, Bulgarien,Chile, Congostaat Matadi), nur Banana, Boma, Cypern. Dänemark, deutsche Schutzgebiete, Egypten, Frankreich (mit Algier, Monaco, Tanger,Tripolis, Zanzibar), Italien (mit Posten in Assab, Aßmara, Keren, Massaua, Tripolis, S. Marino), Japan, Malta, Nie¬ derlande, Niederländisch=Ostindien, Nor¬ wegen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Siam (nur Bangkok), Tunis (mit Anweisungs=Formularen fürs Ausland à 2 h. Gebühr bis 25 K 25 h, 50 K 50 h, 75 K 75 h, 100 K 100 h, 450 K 125 h und je weitere 50 K 25 h. —Ausstellung und Ein¬ zahlung in österr. Währung. Maximal¬ — — betrag K 1000. Anweisungen nach Gro߬ britannien, Irland, Vereinigten Staaten von Nordamerika und Canada sind an das Postanweisungsamt in Wien zu adressiren Gebühr 23 K 25 h, 50 K 50 h, 100 K 100 h u. s. w. Maximalbetrag 300 K. Schriftliche Mittheilungen auf dem Coupon außer Name des Absenders, des Betrages und des Datums nur bei Anweisungen nach dem Congostaat, den britischen Besitzungen, Cypern, Gibraltar, Großbritannien, Malta, Vereinigten Staaten und Canada nicht gestattet. 5. Im Verkehre nach Serbien: Für 40 K 20 h, 100 K 40 h, 300 K 80 h, 500 K 120 h, 1000 K 200 h. 6. Telegraphische Anweisungen (bei der Post aufzugeben und in telegraphische An¬ nach allen weisungs=Formulare einzutragen) Postämtern im Inlande, Occupationsgebiet und Serbien bis 1000 K zulässig. Außer den Post¬ anweisungs=Gebühren ist noch die Uebertragungs¬ gebühr zum Telegraphenamte mit 25 h, dann die nach der Worttaxe entfallende Telegraphen¬ gebühr (siehe unter Telegraphen=Tarif) und dieExpreßgebühr von 30 h im Orte und von 100 h pro 7½ Kilometer (1 Meile) außer dem Orte zu bezahlen. Telegraphische Anweisungen sind von allen größeren Postämtern Oesterreich=Ungarns auch nach Belgien, Deutschland Frankreich mit Algier und Tanger), Helgoland Italien, Japan (nur Tokio und Yokohama), Luxemburg, den Nieder¬ landen, Norwegen, Schweden, Schweiz und Tunis bis 4000 K zulässig, bis 500 K nach Bulgarien, Dänemark und Rumänien. III. Postaufträge. In Oesterreich=Ungarn, dem Occupations¬ gebiete bis 1000 K, ferner im Verkehre mit Belgien, Deutschland, Egypten, Frankreich (mit Algier, Italien, Luxemburg, Rumänien, der Tunis), Schweiz, Tunis und der Türkei (k. k. Postämter)

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2