Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1901

Fiaker- (Tohnkutscher-) Tarif. Fahrten nach der Zeit. I. Für die erste halbe Stunde ** * * * Für jede weitere halbe Stunde Jede begonnene halbe Stunde ist voll zu bezahlen, die Zeit des Wartens und Fahrens ist hiebei gleich zu berechnen. Zur Nachtzeit, deren Eintritt mit dem Beginne der öffentlichen Straßen¬ beleuchtung angenommen wird, für jede halbe Stunde um 10 kr. mehr. II. Fahrten vom oder zum Staatsbahnhof. bis Von oder nach der inneren Stadt, Ennsdorf, Schönau oder Steyrdorf 1. zum sogenannten rothen Brunnen Bei 2. Von oder nach dem übrigen Steyrdorf, Reichenschwall, Vogelsang, der Steyr, Wieserfeld oder Ort. 3. Von oder nach Aichet * III. Fahrten vom oder zum Steyrthalbahnhof 1. Von oder nach Vogelsang, Reichenschwall, innere Stadt, Schönau, Bei der Steyr oder Aichet rechts vom Wehrgraben 2. Von oder nach Aichet links des Wehrgrabens, Wieserfeld, Steyrdorf, Ort 1 oder Ennsdorf * IV. Für Fahrten von oder zu den Bahnhöfen gelten noch folgende Bestimmungen: 1. Für die Hin= und Rückfahrt, mit Ein¬ schluß einer halbstündigen Wartezeit, ist die Hälfte der betreffenden Tourtaxe 2. Hat der Fiaker oder Lohnkutscher zu mehreren Häusern mehr zu zahlen. zu fahren, so ist er berechtigt, für jedesmaliges Anhalten 10 kr. zu verlangen. 3. Wird der Fiaker oder Lohnkutscher von der Bahn weg zu längereren Fahrten benützt, so ist für die erste Fahrstrecke die betreffende Bahntaxe und für die weitere Benützung die Zeittaxe zu entrichten. V. Fahrten in die Stadt. 60 In das Theater für die Hinfahrt * * 80 20 für die Rückfahrt *„ „ „ „ „ * Wartezeit über 10 Minuten nach der Zeittaxe. 60 1 „ * 4 Zum Friedhofe hin 50 Hin und zurück mit halbstündiger Wartezeit „ * 50 60 Unterhaltungen in der Stadt oder in den Vorstädten Zu Bällen und Bei diesen Fahrten ist die Zeit des Wartens über 10 Minuten nach der Zeittaxe zu vergüten; Fiaker oder Lohnkutscher beim Abholen oder bei der Rückfahrt zu mehreren Häusern zu fahren, hat der so ist er berechtigt, für jedesmaliges Anhalten 10 kr. zu verlangen. VI. Fahrten in der Umgebung. 70 1 1. Halbgarsten. Hinfahrt allein 20 80 Hin= und Rückfahrt mit Wartezeit bis zu einer Stunde 2. Garsten, Station Steyr=Garsten, Christkindl, St. Ulrich oder Stein. 40 Hinfahrt allein 150 2 Hin= und Rückfahrt mit Wartezeit bis zu einer Stunde 3. Sand, Ramingdorf, Haidershofen, Gleink, Wirth im Feld, Maria¬ 50 2 Winkling. Hinfahrt allein 2 3 bis zu zwei Stunden Hin= und Rückfahrt mit Wartezeit Sierninghofen, Letten, Neuzeng, 4. Wolfern, Dorf a. d. Enns, Aschach 3 2 allein* Sierning und Dietach. Hinfahrt 3 5 zu zwei Stunden bis Hin= und Rückfahrt mit Wartezeit * * „ „ * 3/50 * 5. Enns, Bad Hall, Steinbach, Grünburg. Hinfahrt allein* * * * 5 zu einem Tage* Hin= und Rückfahrt mit Benützung bis * „ * * 6 4 Hinfahrt allein* 6. Kremsmünster, Neuhofen, Leonstein. * * * 6 Hin= und Rückfahrt mit Benützung biszu einem Tage * 1. 6 8 7. Molln. Hinfahrt allein * * * 10 Hin= und Rückfahrt mit Benützung biszu einem Tage.„„ „ „ „ Die Bei allen Fahrten ist Gepäck bis zu 25 Kilofrei. Ueber 25 Kilo ist vom Kilo 2 kr. zu bezahlen. Trinkgelder oder Zeche anzusprechen ist der Fiaker oder Lohn¬ Mauthgebühren treffen bei allen Fahrten die Fahrgäste. ob zwei= oder einspännig). — kutscher nicht befugt igleichgiltig ob Herr oder Ku scher, Für alle in diesem Tarife nicht dem Uebereinkommen überlassen taxirten Fahrten bleibt die Bestimmung der Fahrpreise Diesen Tarif hat jeder Fiake. oder Lohnkutscher (gleichgiltig ob Herr oder Kutscher, ob zwei= oder einspännig) bei sich zu tragen und jederzeit über Ver¬ langen der Fahrgäste oder der behördlichen Organe vorzuweisen. — Die Nichteinhaltung der in diesem Tarife enthaltenen¬ Bestimmungen wird mit Geld bis zu 100 fl. oder mit Arrest bis zu 20 Tagen geahndet. Der Bürgermeister: Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr Johann Berger. am 3. October 1890. Zwei¬ spänn fl. kr. 80 50 80 20 80 1 Ein¬ spänn. fL. kr. 50 30 50 70 80 50 70

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