Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1900

Fiaker- (Tohnkutscher-) Tarif. I. Fahrten nach der Zeit. Für die erste halbe Stunde * * * * * „ „ „ „ „ „ „ Für jede weitere halbe Stunde Jede begonnene halbe Stunde ist voll zu bezahlen, die Zeit des Wartens und Fahrens ist hiebei gleich zu berechnen. Zur Nachtzeit, deren Eintritt mit dem Beginne der öffentlichen Straßen¬ beleuchtung angenommen wird, für jede halbe Stunde um 10 kr. mehr. II. Fahrten vom oder zum Staatsbahnhof. 1. Von oder nach der inneren Stadt, Ennsdorf, Schönau oder Steyrdorf bis 80 zum sogenannten rothen Brunnen 2. Von oder nach dem übrigen Steyrdorf, Reichenschwall, Vogelsang, Bei 1 der Steyr, Wieserfeld oder Ort.* * 20 3. Von oder nach Aichet * „ „ * * * * * „ " III. Fahrten vom oder zum Steyrthalbahnhof. 1. Von oder nach Vogelsang, Reichenschwall, innere Stadt, Schönau, Bei der 80 Steyr oder Aichet rechts vom Wehrgraben 2. Von oder nach Aichet links des Wehrgrabens, Wieserfeld, Steyrdorf, Ort oder Ennsdorf * * * * IV. Für Fahrten von oder zu den Bahnhöfen gelten noch folgende Bestimmungen: 1. Für die Hin= und Rückfahrt, mit Ein¬ schluß einer halbstündigen Wartezeit, ist die Hälfte der betreffenden Tourtaxe 2. Hat der Fiaker oder Lohnkutscher zu mehreren Häusern mehr zu zahlen. fahren, so ister berechtigt, für jedesmaliges Anhalten 10 kr. zu verlangen. zu 3. Wird der Fiaker oder Lohnkutscher von der Bahn weg zu längereren Fahrten benützt, so ist für die erste Fahrstrecke die betreffende Bahntaxe und für die weitere Benützung die Zeittaxe zu entrichten. V. Fahrten in die Stadt. 60 In das Theater für die Hinfahrt.... 80 20 für die Rückfahrt* *„ „ „ * *„ * * * * „ * 10 Minuten nach der Zeittaxe. Wartezeit über 60 Zum Friedhofehin * * * „ * Hin und zurück 50 halbstündiger Wartezeit mit * 1 Unterhaltungen in der Stadt oder in den Vorstädten 50 60 Zu Bällen und Bei diesen Fahrten ist die Zeit des Wartens über 10 Minuten nach der Zeittaxe zu vergüten; hat der Fiaker oder Lohnkutscher beim Abholen oder bei der Rückfahrt zu mehreren Häusern zu fahren, jedesmaliges Anhalten 10 kr. zu verlangen. so ist er berechtigt, für VI. Fahrten in der Umgebung. 70 Halbgarsten. Hinfahrt allein 1. : 80 20 Hin= und Rückfahrt mit Wartezeit bis zu einer Stunde * * 2. Garsten, Station Steyr=Garsten, Christkindl, St. Ulrich oder Stein. 40 1 Hinfahrt allein 150 Hin= und Rückfahrt mit Wartezeit bis zu einer Stunde 3.Sand, Ramingdorf, Haidershofen, Gleink, Wirth im Feld, Maria¬ 150 Winkling. Hinfahrt allein 2 5 Hin= und Rückfahrt mit Wartezeit bis zu zwei Stunden * 4. Wolfern, Dorf a. d. Enns, Aschach, Sierninghofen, Letten, Nenzeng, 2 Sierning und Dietach. Hinfahrt allein * 5 zwei Stunden Hin= und Rückfahrt mit Wartezeit biszu * * 5 3 50 Hinfahrt allein 5. Enns, Bad Hall, Steinbach, Grünburg. * * * * * 5 Hin= und Rückfahrt mit Benützung bis zu einem Tage. ** * * 6 4 Hinfahrt allein 6. Kremsmünster, Neuhofen, Leonstein. * * * 6 Hin= und Rückfahrt mit Benützung biszu einem Tage... 8. 6 7. Molln. Hinfahrt allein * * —7 10 Hin= und Rückfahrt mit Benützung biszu einem Tage .. * * „ „ Die Bei allen Fahrten ist Gepäck bis zu 25 Kilo Kilo 2 kr. zu bezahlen frei. Ueber 25 Kilo ist vom Mauthgebühren treffen bei alen Fahrten die Fahrgäste. Trinkgelder oder Zeche anzusbrechen ist der Fiaker oder Lohn¬ zwei= oder einspännig) ob kutscher nicht befugt (gleichgiltig ob Herr oder Ku scher Für alle in diesem Tarife nicht dem Uebereinkommen überlassen — Diesen Tarif hat jeder Fiaker taxirten Fahrten bleibt die Bestimmung der Fahrpreise oder Lohnkutscher (gleichgiltig ob Herr oder Kutscher, obzwei= oder einspännig) bei sich zu tragen und jederzeit über Ver¬ Die Nichteinhaltung langen der Fahrgäste oder der behördlichen Organe vorzuweisen. der in diesem Tarife enthaltenen Bestimmungen wird mit Geld bis zu 100 fl. oder mit Arrest biszu 20 Tagen geahndet. Der Bürgermeister: Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr Johann Berger. am 3. October 1890. Zwei¬ spänn kr. I 8C 50 50 70 80 50 70 Ein¬ spänn. LIr 50 30

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