III. Postaufträge. In Oesterreich=Ungarn, dem Occupations gebiete bis 500 fl., ferner im Verkehre mit Belgien Deutschland, Egypten, Frankreich (mit Algier Tunis), Italien, Luxemburg, Rumänien, der Tunis und der Türkei (k. k. Postämter Schweiz bis 400 fl. (800 Mark oder 1250 Francs), nach Schweden bis 725 Kronen (norweg Norwegen nach den Niederlanden bis 500 fl Währung), Formulare bei allen holländisch zulässig. sind vom Aufgeber ent¬ zu ½ kr. Postämterr dann mit quittirter Rech sprechend auszufüllen dgl. zusammen in ein Wechsel nung oder u das Couver geschlossen und an geben, das zu Postamt des Wohnortes desjenigen, von dem Betrag einziehen will, zu adressiren einen man Adreßseite des Couverts gehört auch Auf die Bemerkung „Postauftrag“. Sonstige oben die Mittheilungen dürfen diese Briefe nicht chriftliche Postaufträge müssen frankirt und rei enthalten. commandirt werden. Gebühr dieselbe wie für recommandirte Briefe und in Marken aufzu Der vom Postamte eincassirte Betrag kleben dem Auftraggeber mittelst Postanweisung wird Abzug der entfallenden Anweisungsgebühr unter und einer Einzugsgebühr von 5 kr. für jedes eingelöste Forderungsdocument übermittelt. Bei verweigerter Zahlung wird der Auftrag sammt Beilagen dem Absender zurückgesendet IV. Fahrpost. Dieselbe befördert: Briefe mit Geld= und Werthpapieren=Sendungen und Sendungen aller Art, die als Pakete, Schachteln, Kisten, Körben. s. w. aufgegeben werden 1. Geldbriefe mit österreichischen Banknoten über 500 fl. und 250 Gramm Gewicht können gegen anderthalbfache Werthtaxe offen (zum Nach¬ zählen durch den Postbeamten) aufgegeben werden wobei die Postanstalt für den richtigen Inhalt Bei geschlossen aufgegebenen Geldbriefen haftet. haftet die Post nur für unverletzte Siegel und äußeren Zustand. Gebühr richtet sich nach Gewicht, Werth und Entfernung. (Siehe Tabelle nebenan. Für die Versendung von Geldbriesen empfiehlt sich die Benützung der postamtlichen Geldbrief=Con¬ verts à 1 kr., dienur zwei Siegel erfordern, zu anderen Converts aus festem Papier sind fün Siegel nöthig. Auf Geldbriefe nach dem Auslande die Bemerkung „Lettre de valeur“ zu setzen. 2. Fahrpostsendungen, als: Pakete Schachteln, Kisten, Körbe u. s. w. müsser gut verpackt, verschnürt und bei Werthangabe auch versiegelt werden. Im Falle des Verlustes wird der auf der Adresse und dem Frachtbrief angegebene Werth und bei Sendungen ohne Werthangabe 2 fl. für jedes Kilogramm ersetzt Beschädigung ersetzt die Post nur dann, wenn daran nicht die ungenügende Verpackung schuld Von der Postbeförderung überhaupt ausgeschlosser sind: 1. Lebende Thiere(außer Blutegel, Bienen lebendes Hausgeflügel, Eulen, Kaninchen und onstige kleinere Säugethiere); 2. leicht entzünd bare, explodirbare, ätzende, überhaupt gefährlich Stoffe; 3. in Eis verpackte Sendungen nach Ungarn; 4. die Gewichtsgrenze (siehe unten) über¬ steigende Pakete; 5. Tabak= und Cigarrensendung österreichischen Fabrikates nach dem Occupations¬ gebiete und Ungarn (sammt Nebenländern) von Seite der Trafikanten. Falsche Inhaltsangabe wird mit 25 fl. bestraft, außerdem ist der even¬ tuelle Schaden zu ersetzen. — Postfrachten können im Allgemeinen bis 50 kg schwer sein, nach Schweden 25 kg, nach dem Occupationsgebiete — 20 kg. Jeder Fahrpostsendung und jedem Geldbriefeüber 250 g ist eine Begleitadresse, bei den Postämtern à 6 kr., käuflich, beizugeben, Sendungen nach Deutschland auch 3 Zoll=De¬ clarationen in der Form von Adressen mit der Bezeichnung oben „Declaration“, dann der Adresse des Empfängers und links in der unteren Ecke mnit der Bemerkung „Enthaltend ... ohne (oder mit so und viel) Werth“. Formulare o འkr. bei allen Postämtern. Adresse und Declaration für's Ausland in lateinischer Schrift zu schreiben. Mit einem Frachtbriefe können 3 Pakete zugleich an dieselbe Adresse aufgegeben werden. Gewichts= u. Entfernungstaxe: VI. V. III. IV. II. I. Zone Gewicht ba¬ in kg bis 10 20 50 100 4be rüber Meilen=Entfernung 24 .24 24 24 24 —.12 500 g 30 —30 —.30 15 30 5 kg -30 —.60 .42 .36 48 54 6 kg —.18 —.30 —.12 18 —24 d. i. für jedes 03 06 weitere Kilo¬ gramm um: mehr. und Pakete Geldbriefe Für unfrankirte bis 5 kg wird ein Zuschlag von 6 kr. an¬ gerechnet und für Pakete mit Werthangabe eine Werthtaxe. (Bis 50 fl. 3 kr, darüber bis 300 fl. 6 kr., für je weitere 150 fl. 3 kr. mehr. olche, die Für Sperrgutsendungen d. s. 1. sich in irgend einer Richtung über 1½ m oder in einer über im in einer anderen über ½m ausdehnen, dabei weniger als 10 kg wiegen, 2. sich nicht bequem mit anderen Sendungen verladen lassen, zu großen Raum einnehmene (z. B. Körb, sorgsame Behandlung verlangen mit Pflanzen, solche mit zu großen Henkeln, C*
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