Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1900

und Monaco, Gibraltar, Griechenland, Gro߬ britannien und Irland“ und Cypern, Helgoland“ Italien und San Marino“, Luxemburg“ Niederlande (Holland), Nor¬ Malta=Insel, wegen, Portugal* Madeira und Azoren=Inseln, Rumänien“, Rußland mit Polen und Finnland, Schweden* Schweiz= Spanien mit den Balearischen, Pithiusischen und Canarischen Inseln und der Republik Andorra, Türkei. Afrika (exelusive Vereins=Ausland). Amerika Nord= und Süd=). Asien (exclusive Vereins=Aus¬ land) Australien (exclusive Vereins=Ausland) ad III. Vereins=Ausland: Afrika: Abes¬ 3 sinien*) 5), Ascensions)5), Betschuanaland*), Cap¬ colonie?), Oranje=Freistaat“), Ostafrika (brittisch)“) Ostafrika (französisch)*) *), St. Helena“). Asien: Afghanistans)*), Arabien (exel. Aden)?)5), Sarawak (Borneo)*)*). Australien: Cook=Inselns). II. Postanweisungen. 1. Im Inland bis 500 fl. an alle Post¬ ämter von allen Postämtern. In das Formular (½ kr.) ist vom Aufgeber der Betrag der An¬ weisung in Ziffern und derjenige der Gulden auch in Buchstaben, die genaue Adresse des Empfängers mit Bestimmungsort und links in den Coupon sein eigener Name einzutragen. Im inländischen Verkehre darf der Coupon außerdem noch schriftliche Mittheilungen enthalten oder mit Adreßschleife von Zeitungen beklebt werden. Die Post haftet für den laut Aufgabeschein einge zahlten Betrag. Gebühr bis 10 fl. 5 kr., bis 50 fl. 10 kr., bis 150 fl. 20 kr., bis 300 fl. 30 kr., bis 500 fl 50 kr., Expreß=Anweisungen wie Expreß=Briefe. — Aus¬ Rückschein: Loco 5 kr., sonst 10 kr. — zahlungsbestätigung 10 kr. 2. Im Verkehre mit Bosnien, der Hercegovina und Novi=Bazar: Maximal Betrag 500 fl. Gebühr bis 20 fl. 10 kr., bis 50 fl. 20 kr., bis 150 fl. 40 kr., bis 300 fl 60 kr., bis 500 fl. 1 fl. Expreßanweisungen un¬ zulässig. 3. Im Verkehre mit Deutschland Helgoland, Luxemburg, k. k. Postämter in der Türkei: (mit Anweisungs=Formularien ürs Ausland à ½ kr.) bis 20 fl. 10 kr. und ür je 10 fl. weiter um 5 kr. mehr. Maximal¬ betrag 200 fl., nach den k. k. Postämtern in der Türkei Maximalbetrag 300 fl., von letzteren nach die nicht als Correspondenz zu betrachten sind, verstanden Selbe dürfen in keiner Richtung die Ausdehnung von 45 Centimeter, ebenso nicht das Gewicht von 2 Kilogramm überschreiten. Im Inlande, Occupationsgebiet, Sandschak¬ Novi=Bazar und Deutschland jedoch nur als Briefe oder Fahrpostsendung aufzugeben. 1) Correspondenzkarten nur nach Brittisch=Betschnana land und Capcolonie zulässig; Taxe 5 kr., Antwortkarten 10 kr. 2) Rückscheine nach der Capcolonie zulässig, 10 kr. 1) Frankirungszwang.*) Recommandation gestattet. 5) Re¬ ommandation nur bis zum Ausschiffungshafen möglich *) Recommandation unzulässig. Oesterreich=Ungarn Maximalbetrag 1250 Francs, von ersteren nach Oesterreich=Ungarn Maximal¬ betrag 400 Mark. Ausstellung und Einzahlung in österreichischer Währung. 4. Im Verkehre mit der Argentinischen Republik, Belgien, Bulgarien, brittischen Besitzungen und Colonien, Chile, Congo¬ Cypern, staat (nur Banana, Boma, Matadi), Dänemark, deutsche Schutzgebiete, Egyp¬ ten, Frankreich (mit Algier, Monaco, Tanger Tripolis, Zanzibar), Gibraltar, Großbritan¬ Canada nien und Irland (mit Colonien, Cypern, Gibraltar), Italien (mit Posten in 6 Tripolis, Assab Aßmara, Keren, Massana, S. Marino), Japan, Malta, Niederlande, Niederländisch=Ostindien, Norwegen, Por¬ tugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Siam (nur Bangkok) den Vereinigten Staaten Nord=Amerika's, Tunis (mit An¬ weisungs=Formularen für's Ausland à ½ kr.) bis 10 fl. 10 kr. Für jede weitere 10 fl. 10 kr. mehr. Maximalbetrag 200 fl., Egypten 500 fl. Aus¬ und Einzahlung in österreichischer tellung Währung Anweisungen nach Nordamerika und Canada — sind an das Postbureau in Basel zu adressiren. Die Gebührvon Basel nach Amerika (20 Cent. Francs) wird vom angewiesenen für je 10 Betrage abgezogen. Schriftliche Mittheilungen auf dem Coupon außer Name des Absenders, des Betrages und des Datums nur bei Anweisungen nach dem Congostaat, den britischen Besitzungen, Cypern, Gibraltar, Großbritannien, Malta, Vereinigten Staaten und Canada nicht gestattet. Im Verkehre nach Serbien: Für 5. 20 fl. 10 kr., 50 fl. 20 kr., 150 fl. 40 kr., 300 fl. 60 kr., 500 fl. 1 fl. 6. Telegraphische Anweisungen (bei der Post aufzugeben und in telegraphische An¬ nach allen weisungs=Formulare einzutragen) Postämtern im Inlande, Occupationsgebiet und Serbien bis 500 fl. zulässig. Außer den Post¬ anweisungs=Gebühren ist noch die Uebertragungs¬ gebühr zum Telegraphenamte mit 10 kr., dann die nach der Worttaxe entfallende Telegraphen¬ gebühr (siehe unter Telegraphen=Tarif) und Expreßgebühr von 15 kr. im Orte und die 50 kr. pro 7¼ Kilometer (1 Meile) außer von —Bei Anweisungen dem Orte zu bezahlen. 300 fl. außerdem eine Antwort=Depeschen¬ über gebühr für 20 Worte für Empfangsanzeige. Telegraphische Anweisungen sind von allen größeren Postämtern Oesterreich=Ungarns auch nach Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland Helgoland Frankreich (mit Algier und Tanger) Yokohama) Italien, Japan (nur Tokio und Norwegen Luxemburg, den Niederlanden, Tunis bis Rumänien, Schweden, Schweiz und 200 fl. zulässig, bis 50 fl. nach Alexandria, Cairo, Ismaila, Port Said, Suez in Egypten

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