Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1899

Fiaker- (Lohnkutscher-) Tarif. I. Fahrten nach der Zeit. Für die erste halbe Stunde ...................................................................................... Für jede weitere halbe Stunde...................................• - - - - - - - - - Jede begonnene balbe Stunde ist voll zu bezahlen, die Zeit des Wartens und Fahrens hicbei gleich zu berechnen. Zur Nachtzeit, deren Euitrili mit den. Beginne der öffentlichen Straßenbeleuchtung angenominen wird, für jede halbe Stunde um 10 kr. mehr. II. Fahrten vom oder zum Staatsbahn h^of. 1. Von oder nach der inneren Stadt, Ennsdorf, Schönau oder Steyrdorf bis zum sogenannten rothen Brunnen........................ . . - - - - 2. Von oder nach dem übrigen Steyrdorf, Reichenschwall, Vogelfang, Bei der Steyr, Wieserfeld oder Ort........................................................... 8. Von oder nach Aichet............................................................................ ..... III. Fahrten vom oder zum Steyrthalbahnhof. 1. Von oder nach Vogelfang, Reichenschwall, innere Stadt, Schönau, Bei der Steyr oder Aichet rechts vom Wehrgraben....................... - - 2. Von oder nach Aichet links des Wehrgrabens, Wieserfeld, Steyrdorf, oder Ennsdorf..................................................................................................... IV. Für Fahrten von oder zu den Bahnhöfen gelten noch folgende Bestiminungen: 1. Für die Hin- und Rückfahrt, mit Einschluß einer halbstündigen Wartezeit, ist die Hälfte der betreffenden Tourtaxe mehr zu zahlen. — 2. Hat der Fiaker oder Lohnkutscher zu mehreren Häusern zu fahren, so ist er berechtigt, für jedesmaliges Anhalten 10 kr. zu verlangen. — 3 Wird der Fiaker oder Lohnkutscher von der Bahn weg zu längereren Fahrten benützt, so ist für die erste Fahrstrecke die betreffende Bahntaxe und für die weitere Benützung die Zeittaxe zu entrichten. V. Fahrten in die Stadt. In das Theater für die Hinfahrt............................................................................ für die Rückfahrt .................................................................................... Wartezeit über 10 Minuten nach der Zeittaxe. Zum Friedhofe hin ..................................................................................................... Hin und zurück mit halbstündiger Wartezeit.................... ..... Bällen und Unterhaltungen in der Stadt oder ln den Vorstädten . . . Bei diesen Fahrten ist die Zeit des Wartens über 10 Minuten nach der Zeittaxe zu vergüten; hat der Fiaker oder LohnWch'er beim Abholen oder bei der Rückfahrt zn mehreren Häusern zu fahren, so ist er berechtigt, für jedesmaliges Anhalten 1» kr. zu verlangen. VI. Fahrten in der" Umgebung. 1. Halbgarsten. Hinfahrt allein ............................................................................ Hin- und Rückfahrt mit Wartezeit bis zu einer Stunde................ 2. Garsten, Station Steyr-Garsten, Christkind!, St. Ulrich oder Stern. Hinfahrt allein........................................................................................... Hin- und Rückfahrt mit Wartezeit bis zu einer L-tunde........... ■ 3. Sand, Ramingdorf, Haiderdhofen, Gleink, Wirth im Feld, Maria- Winkling. Hinfahrt allein........................................................................ Hin- und Rückfahrt mit Wartezeit bis zu zivei Stunden................ 4. Wolfer«, Dorf a d. Gnus, Aschach, Sierninghofen, Letten, Nenzeug, Sierning und Tietach. Hinfahrt allein.............................................. Hin- und Rückfahrt mit Wartezeit bis zu zwei Stunden................ 5. Enns, Bad Hall, Ttcinbach, Grünburg. Hinfahrt allein.................... Hin- und Rückfahrt mit Benützung bis zu einem Tage...................... 6. Kremsmünster, Neuhofen, Leonftein. Hinfahrt allein.............................. Hin- und Rückfahrt mit Benützung bis zu einem Tage..................... 7. Molln. Hinfahrt allein........................................................................................... Hin- und Rückfahrt mit Benützung bis zu einem Tage...................... Zwei- Ein- ilpänn ,7'"" fl Ifr. — 80[ — 50 spinn. fl. |tr. 50 30 80 50 1 1 20 80 1 1 20 70 80 80 70 -60 -80 1 — 1 50 -60 1 — 60 — 50 1 1 1 2s -------70 80 120 40 1 — — 150 3 I 8 i 8 ll 8 10 1 2 50 2 - 3 — 3 50 5:— 4 — 6 — 6 — Bei allen Fahrten ist Gepäck bis zu 25 Kilo frei. Ueber 25 Kilo ist vom Kilo 2 kr. zu bezahlen. — Die Mauthgebühren treffen bei ticken Fahrten die Fabrgäste. — Trinkgelder oder Zeche anzusprecheu ist der Fiaker oder Lohnkutscher nicht befugt 'gleichgiltig ob Herr oder Ku scher, ob zwei- oder einspännige. - Für alle in diesem Tarife nicht tarirten Fahrten bleibt die Bestimmung der Fahrpreise dem Uebereinkommen überlassen. — Diesen Tarif bat jeder Fiakeroder Lohnkutscher (gleichgiltig ob Herr oder Kutscher, ob zwei- oder einspännig) bei sich zu tragen und jederzeit über Verlangen der Fahrgäste oder der behördlichen Organe vorzumeiseu. — Die Aichteinbaltung der in diesem Tarife enthaltenen Bestimmungen wird mit Geld bis zu 100 fl. oder mit Arrest bis zu 20 Tagen geahndet. Stadtgeinernde-Vorstehung Ste^r am 3. October 1890. Der Bürgermeister: I o fj« n n Werger.

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