Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1899

Möbel, Korbgcflechre »v.J, 4. mit ist feistem Verhältniß zum Umfange stehenden Gewichte, oder ü. mit gebrechlichem oder flüssigem Inhalt, oder wenn sie mit dem Glaszeichen versehen sind), wird die Gewichtstaxe um die Hälfte erhöht Expreßbcstellung von Paketen, zulässig im Inland, nach Deutschland, Occupationsgebiet, Schweiz, Luxemburg, in Loco nicht. Gewicht nicht über “2% kg, Werth oder Nachnabme bis 800 fl. 3. Postpakete nach den, Auslande (außer Deutschland) 6olis postaux müssen frankirt werden mit oder ohne Werthangabe bis 3 kg, eventuell bis 8 leg zulässig Besondere Formulare als Begleitadressen, bei der Post ä 6 kr. zu haben, und Zoll-Declarationen erforderliche lieber die Zahl letzterer, die Sprache, in der sie abgefaßt sein müssen und andere, je nach dem Bestimmungslande eigenthümliche Erfordernisse, erkundige man sich am besten genau beim Postamte. Sache des Aufgebers ist es auch, sich zu erkundigen, ob die betreffenden Gegenstände nach dem Bestimmungslande eingeführt und bis zu welchem Umfange sie aufgegeben >verden dürfen. Nachnahmeseuvangen mit besonderen Begleitadressen-Formularen a 6 kr. Im Jn- landsverkehre zulässig b i allen Postämtern bis 800 fl. Nachnahme?Außer dem tarifmäßigen Fahrpostporto ist noch eine Provision zu entrichten, u. zw. bis 12 fl. 6 kr., über 12 fl. bis 800 fl. von je 2 fl. 1 kr. — Im Werkehre mit dem Occupationsgebiete. Nach und aus dem Occupationsgebiete bis 800 fl., Nachuahme- Gebühren wie im Jnlandverkchr. — Im Verkehre mit dem Ausland zulässig nach Belgien, Dänemark (außer Island und Antillen), Deutschland, Helgoland, Luxemburg, Frankreich, Großbritannien und Irland, Egypten, den Niederlanden, Norwegen, Portugal, Rumänien, Spanien, Tripolis, Tunis, Bereinigte Staaten von NordAmerika, Italien, Nordamerika, Schweden und Schweiz bis 200 fl.(—400Mark oder600 Francs), nach Serbien bis 800 fl., Türkei (via Trieft) bis 800 fl., Türkei (via Semlin) bis 280 fl., Nachnahme-Gebühr nach Deutschland, Portugal, Spanien, Türkei (viaTriest),Schweizbis6fl.6kr., darüber für je 1 fl 1 kr., nach Türkei (via Semlin) und den anderen Ländern bis 10 fl. 10 kr., darüber für je 10 fl. 10 kr. mehr. Postsparkassen. Einlagsbücher werden bei der ersten Einlage, die mindestens 80 kr. betragen muß, kostenfrei geliefert und müssen im Postamte mit der Unterschrift des Einlegers, seinem Beruf. Ort und Tag der Geburt und Wohnungsangabe ausgesllllt werden. Mit diesem Büchel kann der Einleger bei jeder Sammclstellc Rückzahlungen fordern oder Einlagen machen Außerdem kann man ein geheimes Losungswort anführen, so daß die Rückzahlungen nur gegen dessen Angabe stattsindcu. Auch taun der Einleger ohne weitere Förmlichkeit,« eine dritte Person mit dem Losungswort zur Behebung der Rückzahlungen bevollmächtigen. Niemand darf mehr als ein Einlagebuch besitzen, um nicht capital- und zinsen- oerlu tig zu werden. Unbrauchbar gewordene Eiulagebüchel werden auf Ersuchen gegen 10 kr. umgetauscht. Bei Verlust eines Buches ist auf einer bei jeder Sammelstellc gratis zu erhaltenden Druckiorte eine Eingabe mit möglichst genauer Bezeichnung desselben an das k. k Postsparcassa-Amt in Wien zu richten und unter Beischluß von einer 10 kr-Br cfmarke um ein Dnplicat zu ersuchen. Gerichtliche Verbotlegung, Erwerbung des Pfandrechtes oder executive Einantwortung eines Postsparcassabüchels ist nicht zulässig. Postsparkarten, die an allen Verschleißstellen von Postwerthzeichen für den Preis der eingeprägten 3 kr.-Marke zu haben sind, dienen dazu, kleine Beiträge durch Anfkleben von 5 kr.- Briefmarken, die jedoch weder gebraucht, noch verdorben sein dürfen, zusanimcnzusparen. Wenn die Postsparkarte 60 kr. in Marken aufweist. wird dieselbe gegen ein Sparcassabuch umgetauscht, oder wenn der Besitzer der Karte schon ein Büchel gcnonimen, in dieses als neue Einlage eingetragen. Einlagen können auch für eine andere Person gemacht werden und wird der Name dieser anderen Person als Einleger im Büchel verzeichnet; die einzahlcnde Person muß als Erleger ihren Namen ins Buch eintragen und erhält so lange alle Rückzahlungen und Zinsen, bis die als Einleger bezeichnete Person ihren Namen selbst im Postamte unterzeichnet. Ueber die Einlagen dürfen an dritte Personen keinerlei Auskünfte vom Postamte gegeben werden Verzinst werden die Einlagen von 1 fl. angefangen bis 1000 fl. mit 3%. Diese Zinsen werden jährlich am 31. December in das Buch eingetragen, von da ab gleichfalls verzinst und sind von jeder Einkommensteuer befreit. DieVerzinsung der Einlagen im Checkoerkehre beträgt 2%. Rückzahlungen kaun jeder Einleger mittelst der zugleich mit dem Eiulagebüchel ausgefolgten Kündignngsformulare, die an das k. k. Post- sparcassa-Amt in Wien direct oder an eine Sammelstellc zu richten sind, zu jeder Zeit ver. laugen. Kündigungsfrist bei Beträgen v n 10 fl. bis 100 fl. 18 Tage, von 100 fl. bis 800 fl ein Monat, von 600 fl. bis 1000 fl. zwei Monate;

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