Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1899

III. Postaufträge. In Oesterreich-Ungarn, dem Occupations- gebiete bis 800 fl-, ferner im Verkehre mit Belgien, Deutschland, Egypten, Frankreich (mit Algier, Tunis), Italien, Luxemburg, Rumänien, der Schweiz, Tunis und der Türkei (k. k. Postämter) bis 400 sl. <800 Mark oder 1250 Franes), nach Norwegen, Schweden bis 728 Kronen (norweg. Währung), nach den Niederlanden bis 600 fl. holländisch zulässig. — Formulare bei allen Postämtern zu % kr. sind vom Aufgeber ent- fprcchend auszufüllen, dann mit quittirtcr Rechnung oder Wechsel u. dgl. zusammen in ein Couvert zu geben, das geschlossen und an das Postamt des Wohnortes desjenigen, von dem man einen Betrag einziehen will, zu adressiren. Aus die Adreßseite des Couverts gehört auch oben die Bemerkung „Postaustrag". Sonstige schriftliche Mittheilungen dürfen diese Briefe nicht enthalten. Postaufträge müssen frankirt und re- cvmmandirt werden. Gebühr dieselbe wie für recommandirte Briefe und in Marken aufzu- kleben. — Der vom Postamte eincassirte Betrag wird dem Auftraggeber mittelst Postanweisung unter Abzug der entfallenden Anweisungsgebühr und einer Einzugsgebühr von 5 kr. für jedes eingelöste Forderungsdocument übermittelt. — Bei verweigerter Zahlung wird der Auftrag sammt Beilagen dem Absender zurückgesendet. IV. Fahrpvst. Dieselbe befördert: Briefe mit Geld- und Werthpapieren-Sendungen und Sendungen aller Art, die als Pakete, Schachteln, Kisten, Körben, s.w. aufgegeben werden. 1. Geldbriefe mit österreichischen Banknoten über 600 fl. und 260 Gramm Gewicht können gegen anderthalbfache Werthtaxe offen (zum Nachzählen durch den Postbeamten) aufgegeben werden, wobei die Postanstalt für den richtigen Inhalt hastet. Bei geschlossen aufgegebenen Geldbriesen hastet die Post nur für unverletzte Siegel und äußeren Zustand. Gebühr richtet sich nach Gewicht, Werth und Entfernung. (Siehe Tabelle nebenan.) Für die Versendung von Geldbriefen empfiehlt sich die Benützung der postamtlichen Geldbrief-Cou- verts ä 1 kr., dienur zwei Siegel erfordern, zu anderen Couverts aus festem Papier sind fünf Siegel nöthig. Auf Geldbriefe nach dem Auslande die Bemerkung „Lettre de va'.eur“ zu setzen. 2. Fahrpostsendungeu, als: Pakete, Schachtel», Kisten, Körbe u. s. tv. müssen gut verpackt, verschnürt und bei Werthangabe auch versiegelt werden. Im Falle des Verlustes wird der auf der Adresse und dem Frachtbrief angegebene Werth und bei Sendungen ohne Werthangabe 2 fl. für jedes Kilogramm ersetzt. Beschädigung ersetzt die Post nur dann, wenn daran nicht die ungenügende Verpackung schuld. Von der Postbesörderung überbaupl.ausgeschlossen sind: 1. Lebende Thiere (außer Blutegel, Bienen, lebendes Hausgeflügel, Eulen, Kaninchen und sonstige kleinere Säugethiere); 2. leicht entzündbare, explodirbare, ätzende, überhaupt gefährliche Stoffe; 3. in Eis verpackte Sendungen nach Umgarn; 4. die Gewichtsgrenze (siehe unten) übersteigende Pakete; 6. Tabak- und Cigarrcnsendung österreichischen Fabrikates nach dem Occupations- gebiete und Ungarn (sammt Nebenländern) von Seite der Trafikanten. Falsche Inhaltsangabe wird mit 26 fl. bestraft, außerdem ist der eventuelle Schaden zu ersetzen. — Postfrachten können im Allgemeinen bis 60 kg schwer sein, nach Schweden 26 kg, nach dem Occupationsgebiete 20 kg. — Jeder Fahrpostsendung und jedem Geldbriefe über 260 g ist eine Begleitadresse, bei den Postämtern ä 6 kr., käuflich, beizugeben, Sendungen nach Deutschland auch 3 Zoll-De- clarationen in der Form von Adressen mit der Bezeichnung oben „Declaration", dann der Adresse des Empfängers und links in der unteren Ecke mit der Bemerkung „Enthaltend . .. ohne (oder mit so und so viel) Werth". Formulare ä '/, kr. bei allen Postämtern. Adresse und Declaration für's Ausland in lateinischer Schrift zu schreiben. Mit einem Frachtbriefe können 3 Pakete zugleich an dieselbe Adresse aufgegeben werden. Gewichts- u. Entfernungstaxe: Gewicht in kg bis I. II. III. IV. VI. Zone 10 20 50 100 150 darüber Meilen-Entfernung 500 g -.12 -.24 -.24 -.24 -.24 -.24 5 kg -16 -.30 -.30 -.30 -.30 -.30 6 kg -.18 -.36 -.42 -.48 -.54 -.60 d. i. für jedes weitere Kilogramm um: -.03 -.06 -.12 -.18 -.24 -.30 mehr. Für unfrankirte Geldbriefe und Pakete bis 6 kg wird ein Zuschlag von 6 kr. angerechnet und für Pakete mit Werthangabe eine Werthtaxe. (Bis 60 fl. 3 kr, darüber bis 300 fl. 6 kr., für je weitere 160 fl. 3 kr. mehr. Für Sperrgutsendungen d. s. solche, die 1. sich in irgend einer Richtung über t V-m oder in einer über 1m in einer anderen über '/, m ausdehnen, dabei weniger als 10 kg wiegen, 2. sich nicht bequem mit anderen Sendungen verladen lassen, zu großen Raum einnehmene sorgsame Behandlung verlangen (z. B. Körb, mit. Pflanzen solche mit zu großen Henkeln, 6*

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