Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1898

Anfang irr vier Jahreszeiten. Frühlings-Anfang: 20. März um 3 Uhr 12 Min. Abends. Sommer-Anfang: 21. Juni um tt Uhr 12 Min. Morgens. Herbst-Anfang: 23. September um 1 Uhr 39 Min. Morgens. Winter-Anfang: 21. December um 8 Uhr 4 Min. Abends. (Mittlere Wiener Zeit.) Zeit- und Festrechnung aus das Jahr 1898. Sonn- und Feiertage zusammen 66. Gregor. Kalender Julian. Kalender Goldene Zahl 18 18 Epakten VII XVIII Sonncnzirkel 3 3 Römer-Zinszahl 11 11 Sonntagsbuchstabe 8 v Jahrescharakter oder Festzahl 20 Das Jahr 1898 ist ein gemeines Jahr von 363 Tagen. Das Judenjahr 6638, welches Montag den 27. September 1897 begann, ist ein überzähliges Gemeinjahr von 333 Tagen und endet Freitag den 16. September 1898, wo sodann Samstag den 17. September das Judenjahr 5669 beginnt, welches ein abgekürztes Gemeinjahr von 333 Tagen ist. Kcivtglichc Fcste. Katholiken Griechen Namen-Jesufest Triodium 16. Jänner 26. Jänner. Septuagesiniä 6. Februar 1. Februar. Aschermittwoch 23. „ 18. Schmerz Mariä 1. April Ostersonntag 10. „ 5. April. Bitttage 16., 17. u 18. Mai — Christi Himmelfahrt 19. „ 14. Mai. Pfingstsonntag 29. „ 24. Dreifaltigkeitssonnt. 5. Juni Frohnleichnamsfest 9. „ — Herz-Jesufest 17. „ — Schutzengelfest 4. September — Maria-Namcnsfest 11. „ — Rosenkranzsest 2. October — Kirchweihsest 16. „ — 1. Advenrsonntag 27. November29. November. Von Weihnachten bis Aschermittwoch sind 60 Tage — 8 Wochen, 4 Tage. Sonntage nach Epiphania sind 4, nach Pfingsten 25, nach Triniratis 24. — Fastnachtsonntage sind 7. — Länge der Fastnacht 27 Tage. — Fastenanfang den 23. Februar, Fastenende den 9. April. — Fastendauer 46 Tage. Quatember-Fasttage. Für Katholiken: 2. März, 1. Juni, 21. September, 14. December. Für Griechen: 25. Februar, 27. Mai, 16. September, 16. December. Kof-N-matagc, an welchen die k. k. Hoftheater geschlossen sind: Am 3. Mai wegen des Sterbetages weil. Kaiserin Maria Anna. Am 28. Juni wegen des Sterbetages weil. Kaiser Ferdinand 1. In Fällen besonderer Hindernisse findet mit Allerhöchster Genehmigung eine Berlegung dieser Normatage statt. Normatage, an welchen alle öffentlichen Bälle, Belustigungen und Theater-Vorstellungen untersagt sind. Oeffentliche Bälle sind verboten: an den drei letzten Tagen der Charwoche, am Ostcr- und Pfingstsonutage, am Frohnleichnamstage, am 24. und 25. December. Andere öffentliche Belustigungen, wie Concerte oder andere Musikproductionen, Schaustellungen u. dgl., sind verboten: an den drei letzten Tagen der Charwoche und am 24. December. Theater-Vorstellungen sind verboten: an den drei letzten Tagen der Charwoche, am Frohnleichnamstage und am 24. December. Am Öfter- und Pfingstsonutage und am 25. December dürfen Theatervorstellungen nur zu wohlthätigen Zwecken mit Bewilligung der competcnten politischen Behörden stattfinden. Gerichtoferien. An allen Sonn- u. gebotenen Feiertagen. Bon Weihnachten bis zu hl. drei Könige. Vom Palmsonntag bis Ostermontag. An den drei Bitttagen Landespatrone, welche in den verschiedenen Kronländern der österr.-ungar. Monarchie gefeiert werden Aegidins (1. Sept.), Körnten. — Vlasius (3. Februar), Küstenland. — Cyrillus und Me- thudins (5. Juli), Mähren. — Elias (20. Juli), Croatien. — Florian (4. Mai), Oberösterreich. — Georg (24. April), Krain. — Hedwig (17. October),Schlesien. — Johann der Täufer (24. Juni), Slavonien. — Johann von Nep.

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