Fiaker-Tarif öer Staöt Ste^r. I. Fahrten nach der Zeit. Für die erste halbe Stunde ...................................................................................... Für jede weitere halbe Stunde................................................... ' Jede begonnene halbe Stunde ist voll zu bezahlen, die Zeit des Wartens und Fahrens ist Hiebei gleich zu berechnen. Zur Nachtzeit (deren Eintritt mit dem Beginne der öffentlichen Straßenbeleuchtung angenommen wird) für jede halbe Stunde um 10 kr. mehr. Für Fahrten nach Garsten, Sand, Christtindl und Gleink ist diese Zeittaxe auch giltig- wird der Wagen jedoch nur für die Hinfahrt nach den genannten Ortschaften benützt, so sind für die Rückfahrt per halbe Stunde dem Fiaker 45 kr., dem Einspänner 30 kr. zu bezahlen. l. Aus allen Theilen der Stadt zum Bahnhöfe oder von diesem in die Stadt und Vorstadt Steyrdorf bis zum Pflug- oder Sternwirth......... 2. Hin- und Rückfahrt mit Inbegriff eines halbstündigen Wartens . . . . ..^^,^bi diesen Fahrten der Fiaker zum längeren Aufenthalte benützt, jo ist hiefür die Taxe für die Fahrten nach der Zeit zu bezahlen. III. Fahrten in der Stadt. In das Theater für die Hinfahrt............................................................................ Für die Rückfahrt aus selben! ..................................................................' Zu Bällen und Unterhaltungen in der Scadt oder Vorstädten ' . ! Bei diesen Fahrten ist die Zeit des Wartens nach der Taxe für Zeitfahrten zu bezahlen; hat ein Fiaker bei Abholung oder Rückfahrt zu mehreren Häusern zu fahren, so ist er berechtigt, für jedesmaliges Anhalten 10 kr. zu fordern. Zur Werndl'schen Schwimmschule................................................... Zum Friedhofe hin und zurück mit Inbegriff eines halbstündigen Wartens ' IV. Fahrten in der Umgebung. 1, Nach Aschach, Sierninghofen, Veiten, Nenzeug, Sierninq und Dirtach. Hinfahrt allein .................................................................... '.......................... Hin- und Rückfahrt mit zweistündigein Aufenthalte.....................' . 2. Nach Wirth in Feld, Ramingdorf, Haidershofen. Hinfahrt allein Hin- und Rückfahrt mit zweistündigen 'Aufenthalte . ............................... 3. Nach Wolfern, Dorf an der Enns. Hinfahrt allein.............................. Hin- und Rückfahrt mit zweistündigem Aufenthalte.................................... Die Taxe gilt für die Hin- und Rückfahrt und einen mehr als zweistündigen Aufenthalt bei vorstehenden Fahrten nur dann, wenn der Fiaker hiedurch nicht länger als einen halben Tag, d. i. 6 Stunden, in Anspruch genommen wird. 4. Nach Hall, Steinbach, Grünburg. Hinfahrt allein................................... Hin- und Rückfahrt mit Verwendung eines Tages.................................... 5. Nach Kremsmünster, Nenhofe». Hinfahrt allein......................................... Hin- und Rückfahrt init Verwendung eines Tages................................... 6. Nach Leonstcin. Hinfahrt allein ^ . . . . ............................................ Hin- und Rückfahrt mit Verwendung eines Twes . . . ' ' 7. Nach Moll«. Hinfahrt allein .'...?......................................... Hin- und Rückfahrt mit Verwendung eines Tages.................................... 8. Nach Enns. Hinfahrt allein ............................................... ' Hin- und Rückfahrt mit Verwendung eines Tages . . . . ' i ' ’ Zw.i> fuäiin Elii- vänn. sl. tr njrr —(80 —145 -80 120 1 1 1 1 45 30 50 80 20 60 40 3 5 60 80 — 50 -70 3 50 4 50 5'50 87 — 8 50 8 — 1 80 1 50 50 2 3 50 41 41 50 4 .5 50 50 5 50 41 Bei allen Fahrten ist Gepäck bis 25 Kilo frei. Ueber 25 Kilo ist von, Kilo 2 kr. zu zahlen..— Die Mauthgebüren treffen bei allen Fahrten die Passagiere. — Trinkgelder an,zusprechen sind die Fiaker nicht befugt. — Für alle in diesem Tarife nicht taxirten Fahrten bleibt die Bestimmung der Fahrpreise dem Uebereinkommen überlassen. — Dieser Tarif ist im Innern des Wagens sichtbar anzubringen. Von der Genreinde-Vorstehung Ste^r im Juni 1885. Der Bürgermeister, kaif. Rath: Georg Poilitncr.
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