Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1898

Möbel, Korbgcflechic rc ), 4. mir in keinem Verhältniß zum Umfange stehenden Gewichte, oder 3, mit gebrechlichem oder flüssigem Inhalt, oder wenn sie mit dem Glaszeichen versehen sind), wird die Gcwichtstaxe um die Hälfte erhöht. Expreßbestellung von Paketen, zulässig im Inland, nach Deutschland, Occupationsgebiet, Schweiz, Luxemburg, in Loco nicht. Gewicht nicht über 2% kg, Werth oder Nachnabme bis 600 fl. 3. Postpakete nach dem Auslande (außer Deutschland) Colis postaux müssen srankirt werden, mit oder ohne Werthangabe bis 3 kg, eventuell bis 5 üg zulässig Besondere Formulare als Begleitadressen, bei der Post ä 6 kr. zn haben, und Zoll-Declarationen erforderlich. Ueber die Zahl letzterer, die Sprache, in der sie abgefaßt sein müssen und andere, je nach dem Bestimmungslande eigenthümliche Erfordernisse, erkundige man sich am besten genau beim Postamte. Sache des Aufgebers ist es auch, sich zu erkundigen, ob die betreffenden Gegenstände nach dem Bestimmungslande eingeführt und bis zu welchem Umfange sie aufgcgebcn werden dürfen. Aachnahmescnvungcn mit besonderen Bcgleitadresscn-Formnlaren ä 6 kr. Im Jn- landsvcrkehrc zulässig bei allen Postämtern bis 300 fl. Nachnahme. Außer dem tarismäßigen Fahrpostporto ist noch eine Provision zu entrichten, u. zw. bis 12 fl. 6 kr., über 12 fl. bis 300 fl. von je 2 fl. 1 kr. — Im Verkehre mit dem Occrrpationsgebicte Nach und auS dem Occupationsgebiete bis 800 fl., Nachnahme- Gebühren wie im Jnlandverkchr. ■— Im Verkehre mit dem Ausland zulässig nach Belgien, Dänemark (außer Island und Antillen), Deutschland, Helgoland, Luxemburg, Frankreich, Großbritannien und Irland, Egypten, den Niederlanden, Norwegen, Portugal, Rumänien, Spanien, Tripolis, Tunis, Bereinigte Staaten von Nord- Amerika, Italien, Nordamerika, Schweden und Schweiz bis 200fl.(—400Markoder600 Francs), nach Serbien bis 600 fl., Türkei (via Trieft) bis 600 fl., Türkei (via Semlin) bis 260 fl., Nachnahme-Gebühr nach Deutschland, Portugal, Spanien, Türkei (viaTriest), Schweiz bis 6 fl. 6 kr., darüber für je 1 fl 1 kr., nach Türkei (via Semlin) und den anderen Ländern bis 10 fl. i 10 kr., darüber für je 10 fl. 10 kr. mehr. Postsparkassen. Einlagsbücher werden bei der ersten Einlage, die mindestens 60 kr. betragen muß, kostenfrei, geliefert und müssen im Postamte mit der Unterschrift des Einlegers, seinem Beruf, Ort und Tag der Geburt und Wohnungsangabe ausgefüllt werden. Mit diesem Büchel kann der Einleger bei jeder Sammelstelle Rückzahlungen fordern oder Einlagen machen. Außerdem kann man ein geheimes Losungswort anführen, so daß die Rückzahlungen nnr gegen bessert Angabe stattfinden. Auch kann der Einleger ohne weitere Förmlichkeiten eine dritte Person mit dem Losungswort zur Behebung der Rückzahlungen bevollmächtigen. Niemand darf mehr als ein Einlagebuch besitzen, um nicht capital- und zinsen- vxrlvstig zu werden. Unbrauchbargewordene Einlagcbüchel werden auf Ersuchen gegen 10 kr. umgetauscht. Bei Verlust eines Buches ist auf einer bei jeder Sammelstelle gratis zu erhaltenden Druckiorte eine Eingabe mit möglichst genauer Bezeichnung desselben, an das k. k. Postsparcassa-Amt in Wien zu richten und unter Beischluß von einer 10 kr.-Briefmarke um ein Duplicat zu ersuchen. Gerichtliche Verbotlegung, Erwerbung des Pfandrechtes oder executivc Einantwortung eines Postsparcassabüchels ist nicht zulässig. Postiparkarten, die an allen Verschleiß- stellen von Postwerthzeichen für den Preis der eingeprägten 6 kr.-Marke zu haben sind, dienen dazu, kleine Beiträge durch Aufkleben von 6 kr.° Briefmarken, die jedoch weder gebraucht, noch verdorben sein dürfen, zusammenznsparen. Wenn die Postsparkarte 60 kr. in Marken aufweist, wird dieselbe gegen ein Sparcassabuch umgetauscht, oder wenn der Besitzer der Karte schon ein Büchel genommen, in dieses als neue Einlage eingetragen. Einlagen können auch für eine andere Person gemacht werden und wird der Name dieser anderen Person als Einleger im Büchel verzeichnet; die einzahlende Person muß als Erleger ihren Namen ins Buch ein- tragen und erhält so lange alle Rückzahlungen und Zinsen, bis die als Einleger bezeichnete Person ihren Namen selbst im Postamte unterzeichnet. Ueber die Einlagen dürfen an dritte Personen keinerlei Auskünfte vom Postamte gegeben werden. Verzinst werden die Einlagen von 1 fl. angefangen bis 1000 fl. mit 3"/„. Diese Zinsen werden jährlich am 31. December in das Buch eingetragen, vonda ab gleichfalls verzinst und sind von jeder Einkommensteuer befreit. Die Verzinsung der Einlagen im Checkverkehre beträgt 2%. Rückzahlungen kann jeder Einleger mittelst der zugleich mit dem Einlagebüchel ausgefolgten Kündigungsformulare, die an das k. k. Post« sparcassa-Amt in Wwn direct oder an eine Sammelstelle zu richten sind, zu jeder Zeit vcr - langen. Kündigungsfrist bei Beträgen v n 10 fl. bis' 100 fl. 15 Tage, von 100 fl, bis 600 fl- ein Monat, von 500 fl. bis 1000 fl. zwei Monate;

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