Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1898

III. Postaufträge. In Oesterreich-Ungarn, dem Occupations- gcbiete bis 500 fl., ferner im Verkehre mit Belgien, Deutschland, Egypten, Frankreich (mit Algier, Tunis), Italien, Luxemburg, Rumänien, der Schweiz, Tunis und der Türkei (k. k. Postämter) bi§- 400 fl. (800 Mark oder 1250 Francs), nach Norwegen, Schweden bis 728 Kronen (norweg. Währung), nach den Niederlanden bis 800 fl. holländisch zulässig. — Formulare bei allen Postämtern zu % kr. sind vom Aufgeber entsprechend auszusüllen, dann mit quittirter Rechnung oder Wechsel u. dgl. zusammen in ein Couvcrt zu geben, das geschlossen und an das Postamt des Wohnortes desjenigen, von dem man einen Betrag einziehetl will, zu adressiren. Auf die Adreßseite des Converts gehört auch oben die Bemerkung „Postauftrag". Sonstige schriftliche Mittheilungen dürfen diese Briefe nicht enthalten. Postaufträge müssen frankirt und re- commandirt werden. Gebühr dieselbe wie für rccommandirte Briefe und in Marken aufzu- kleben. — Der vom Postamle eincassirte Betrag wird dem Auftraggeber mittelst Postanweisung unter Abzug der entfallenden Anweisungsgebühr und einer Einzugsgebühr von 8 kr. für jedes eiugelöste Forderungsdocument übermittelt. — Bei verweigerter Zahlung wird der Auftrag sammt Beilagen dem Absender zurückgefendet. IV. Fahrpost. Dieselbe befördert: Briefe mit Geld- und Werthpapicren-Sendungen und Sendungen aller Art, die als Pakete, Schachteln, Kisten, Körbe u.s.w. aufgegeben werden. 1. Geldbriefe mit österreichischen Banknoten über 800 fl. und 280 Gramm Gewicht können gegen anderthalbfache Werthtaxe offen lzum Nachzählen durch den Postbeamten) ausgegeben werden, wobei die Postanstalt für den richtigen Inhalt haftet. Bei geschlossen aufgegebenen Geldbriefen haftet die Post nur für unverletzte Siegel und äußeren Zustand. Gebühr richtet sich nach Gewicht, Werth und Entfernung. (Siehe Tabelle nebenan.) Für die Versendung von Geldbriefeu empfiehlt sich die Benützung der postamtlichen Geldbrief-Cou- verts ä 1 kr.) dienur zwei Siegel erfordern, zu anderen Converts aus festem Papier sind fünf Siegel nöthig. Auf Geldbriefe nach dem Auslande die Bemerkung „Lettre de valeur“ zu setzen. 2. Fahrpostsendungen, als: Pakete, Schachteln, Kisten, Körbe u. s. w. müssen gut verpackt, verschnürt und bei Werthangabe auch versiegelt werden. Im Falle des Verlustes wird der auf der Adresse und dem Frachtbrief angegebene Werth und bei Sendungen ohne Werthangabe 2 fl. für jedes Kilogramm ersetzt. Beschädigung ersetzt die Post nur dann, wenn daran nicht die ungenügende Verpackung schuld. Bon der Postbeförderung überhaupt ausgeschlossen sind: 1. Lebende Thiere (außer Blutegel, Bienen, lebendes Hausgeflügel, Eulen, Kaninchen und sonstige kleinere Säugethiere); 2. leicht entzündbare, explodirbare, ätzende, überhaupt gefährliche Stoffe; 3. in Eis verpackte Sendungen nach Ungarn; 4. die Gewichtsgrenze (siehe unten) übersteigende Pakete; 8. Tabak- und Cigarrensendung österreichischen Fabrikates nach dem Occupations gebiete und Ungarn (sammt Nebenländern) von Seite der Trafikanten. Falsche Inhaltsangabe wird mit 26 fl. bestraft, außerdem ist der eventuelle Schaden zu ersetzen. — Postfrachten können im Allgemeinen bis 60 kg schwer sein, nach Schweden 28 leg, nach dem Occupationsgebiete 20 kg. — Jeder Fahrpostsendung und jedem Geldbriefe über 230 g ist eine Begleitadresse, bei den Postämtern ä 6 kr., käuflich, beizugeben, Sendungen nach Deutschland auch 3 Zoll-De- clarationcn in der Form von Adressen mit der Bezeichnung oben „Declaration", dann der Adresse des Empfängers und links in der unteren Ecke mit der Bemerkung „Enthaltend ... ohne (oder mit so und so viel) Werth". Formulare n 7; kr. bei allen Postämtern. Adresse und Declaration für's Ausland in lateinischer Schrift zu schreiben. Mit einem Frachtbriefe können 3 Pakete zugleich an dieselbe Adresse aufgegeben werden. Gewichts- u. Entfernungstaxe: Gemichi in kg bis I. II. III. IV. V. VI. Zone 10 20 60 100 160 oa- rüber Meilen-Entfernnng 500 g -.12 -.24 -.24 -.24 -.24 5 kg -18 -.30 -.30 -.30 -.30 -.30 6 kg -.18 -.36 -.42 -.48 -.34 —.60 d. i. für jedes weitere Kilogramm um: -.03 -.06 -.12 -.18 -.24 -.30 m e h r. Für unfrankirte Geldbriefe und Pakete bis 6 kg wird ein Zuschlag von 6 kr. angerechnet und für Pakete mit Werthangabe eine Werthtaxe. (Bis 80 fl. 3 kr, darüber bis 300 fl. 6 kr., für je weitere 160 fl. 3 kr. mehr. Für Sperrgutscndungen d. s. solche, die 1. sich in irgend einer Richtung über l%m oder in einer über 1m in einer anderen über Tim ausdehnen, dabei weniger als 10 kg wiegen, 2. sich nicht bequem mit anderen Sendungen verladen lassen, zu großen Raum einnehmene sorgsame Behandlung verlangen (z. B. Körb, mit Pflanzen, solche mit zu großen Henkeln,

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