nach den Ziehungen keiner Abänderung mehr unterliegen dürfen, berechnet und bezahlt werden. Bei den zu. Ambo und Terno zugleich gespielten Einsätzen von drei oder mehreren Zahlen, welche mit einem unrichtigen Geldbetrag eingeschrieben oder unverbessert geblieben wären, wird niemals die ausgesetzte Ambo- Promesse, wenn der ungeschriebene Geldeinsatz so viel oder noch mehr beträgt, als der Ambo kostet, sondern immer nur die Terno-Promesse nach dem von dem Geldeinsatze erübrigten Betrage regulirt und hiernach der Gewinn berichtigt.^ Wäre hingegen der ausgesetzte Geldbetrag so beschaffen, daß derselbe schon für die eingetragene Ambo-Promesse allein nicht zureichend sein würde, so hat der ganze Geldeinsatz bloß für den Terno allein ^n gelten, und kann demnach kein Ambo, sondern nur der verhältnismäßige Ternogewinn angesprochen und erfolgt werden. In Absicht auf die unentdeckt gebliebenen Duplicate, d. h. solche Spiele, wo zwei ganz gleiche Zahlen in einem einzelnen Spielsatze vorgefunden würden, bleibt festgesetzt, daß die gleichlautenden Zahlen immer nur für eine einzige Zahl zu gelten haben und die Ge- wivnste verhältnißmäßig nach' der Geldeinlage dergestalt berichtigt werden, als ob die Duplicat- zahlen nur einmal eingeschrieben worden wären. Hiernach kann also bei einem Duplicat in zwei Zahlen zu Ambo-Solo gespielt, für den ganzen Geldeinsatz bloß ein Auszugsgewinn (Extract): in drei Zahlen zu Ambo-Terno oder Terno allein gespielt bloß ein Ambo - Sologewinn erreicht, bei Duplicaten in Spielen von vier und mehr Zahlen aber,- welche sich dann ebenfalls wegen der ungiltigen Duplicatnummern auf weniger Zahlen vermindern, muß die Promesse nothwendigerweise nach dem Geldeinsatze zufolge der oben bemerkten Grundlagen erhöht und der angemessene Gewinn erfolgt werden. Bei allen, in der Amtsrevision Vorgefundenen folglich vor den Ziehungen verbesserten tarifs- widrigen Einsätzen werden die Gewinnste durchgängig nach der amtlich abgeänderten Promesse und dem regulirten Geldeinsatze gezahlt. Bei diesen Verbesserungen, welche der Natur der Sache gemäß nur nach dem Ermessen des Amtes geschehen können, folglich das Lottogefäll keineswegs^ verantwortlich machen, wird so viel als möglich der Grundsatz befolgt, daß der in den Listen ausgesetzte Geldbetrag nicht vermindert, wohl aber nach Befund erhöht und die Pro- messe hiermit übereinstimmend gemacht werde. In Ansehung jener Spiele, welche etwa ohne Promesse oder ohne Geldeinsatz in die Listen eingetragen worden wären, kann der eine und der andere von Seite des Lottoamtes gleichfalls nur nach dessen Ermessen ausgesetzt und hiernach die Gewinnstzahlung geleistet werden. Dieses ist auch von den verbesserten Duplicatnummern zu verstehen. 11. Da der Inhaber eines Einlagsscheines von der Lottoverwaltung und ihren Organen jedesmal als der rechtmäßige Besitzer desselben angesehen wird, so kann, falls ein Spieler seinen Einlagsschein verliert nnb die Vormerkung wegen des etwa darauffalleuden Gewinnstes bei dem Lottoamte oder der Collectur ansucht, eine solche Vormerkung nur insofern zugestanden werden und von Wirkung sein, als der Finder- des Scheines selbst auf seinen Anspruch auf Zahlung verzichtet. 12. Für die Lottogewinnste hastet die Lottounternehmung durch drei Monate, von dem Tage der Ziehung bis znm Einlangen des Scheines beim Lottoamte gerechnet. Nach Verlauf dieses Termines sind alle aus was imnrer für einer Ursache unbehoben gebliebenen Gewinnste für dieLottounternehmung verfallen und die Einlagsscheine ungiltig. Lottoziehuugen finden statt in: Wien, Linz, Prag, Brünn, Gräz, Trieft, Lemberg, Innsbruck, Bozen, Trient, Ofen, Temesvar und Hermannstadt. Erklärung der Zahlettlottme. Die k. k. Zahlen-Lotterie besteht aus 90 Zahlen von der Zahl 1 bis 90, aus welchem bei einer jeden Ziehung fünf Zahlen gehoben werden, wodurch 3 verschiedene unbestimmte Auszüge (Ex- tracte), 5 verschiedene bestimmte Auszüge (Nomi- nate), 10 verschiedene Amben, und 10 „ Ternen entstehen. Die Wahl der Zählen, deren Anzahl für einen jeden einzelnen Spielsatz und die Geldeinlage, welche jedoch niemals unter fünf Neu- kreuzer betragen darf, ist willkürlich. Die durch das Allerhöchste Lottopatent vom 13. März 1813 zugesicherte Erwiederung des Einsatzes im Falle des Gewinnstes bleibt aufrecht und auch in der österreichischen Währung unverändert, wie folgt: bei dem Ternen-Spiele (in 3 Zahlen) wird der- Einsatz 4'80vmal als Gewinnst, bei dem AmbenSpiele (in 2 Zahlen) wird der Einsatz 240mal, bei dem bestimmten Ruf- (Nominat-) Spiele wird der Einsatz 6/mal, und b.'i dem einfachen unbestimmten Ruf- (Extract-) Spiele wird der Einsatz im Ge- winnstfalle 14mal hinausbezahlt. Bei einzelnen Spielsätzen auf alle vorgedachten Spielarten muß sich nicht bloß auf die zur Erreichung eines Gewinnes erforderliche Anzahl von Nummern beschränkt, sondern diese können — um die Hoffnung 511 vervielfältige» — nach Gefallen vermehrt werden. Schematismus der k. k. Behörden, Aemter und Schulen, Industrie-Unternehmungen, Credit- Justitnte, Advocaten, k. k. Notare, Aerzte, Genossenschaften rc. in Stadt Steyr. K. k. Kreisgericht. Präsident: Heben streit Carl. Landesgerichtsräthe: Löhnert Ferd. — Weber Joh. — Eckart v. Feldendruck Gustav, Leiter des k. k. städt. deteg. Bezirksgerichtes. — v. Bauer-Bargehr Alois. Raths-Seeretär: Fleischer Wilhelm. Gerichts-Adjuncten: W i e ß n e r Guido, dem städt. deleg. Bezirksgerichte zugetheilt. — Anzcnberger Emil, Ritter von, Untersuchungsrichter. — Jordan Franz Josef. — Tobn er Jacob, vom k. k. Bezirksgerichte Kirchdorf zngetheilt. AuSeultanten: Neub au er Jos. — H ö fn er Josef. — Feichtinger Adolf. Hilfsämter. Vorsteher: Heuberger Hans. Kanzlei-Adjnnet: Watzke Eduard. Grund- nnd Bergbuchsfnhrer: Kunze Vincenz, Bes. d. Kgs.-M. u. d. Mil.-Dienst- zeichens I. Kanzlisten: Steinprinz Friedrich, Bes. d. Kgs.-M. u. d. M.-D. I. — Cichini Georg, Edler v., Bes. d. Kgs.-M. u. d. Erinn.-M. v. 1864, der Staatsanwaltschaft Steyr zugeK. K. Kezirkshauptmamrscha^ Hebenstreit Hugo, Ritter von und zu Glurnhör, Mohrenfeld und Mauren, k. k. Statthaltereirath, Bezirkshauptmann, Besitzer der Kr.-M. u. d. Ritterkr. d. k. b. V. O. vom heil. Michael. — Wald erd orff Josef, Graf, k. k. Bezirks - Commissär. — H u y n Vincenz, Dr., Graf, k. k. Skatthalterei- Concipist. — Käst Johann, Dr., Freiherr v., k.k. Statthalterei-Concipist. — D 0 m a n d l I., k. k. Bezirks-Seeretär. — Schuster I., Dr., k. k. Oberbezirksarzt. — SchmidtC, k. k. Steuer - Oberinspector.' — W i e s m e y e r Rudolf, k. k. Ober-Ingenieur u. Baubezirksleiter. - S ch i f f e r F., k. k. Bau-Adjunct. - Pötsch C., k. k. Bezirks - Thierarzt. — P j e t s ch k a Alexander, k. k. Forstinspections- Commissär. — Hoher Edmund v., k. k. Grundsteuer-Evidenzhaltungs-Obergeometer. — Der k. k. Bezirkshauptmannschaft zugetheilt: Vizenetz Ad., Steuereinnehmer, Rosen- b er g I., Adjnnct und Au er R., Praktikant. K. k. Landwehr-Evidenzhaltung: Makk Joh., k. k. Bezirks-Feldwebel. K. k. Gezirks-Gendarmerie-Commando Steyr: K n 0 p p Rudolf, k. k. Bezirks-Wacht- meister, 6 Unterofficiere, mit den k. k. Gendarmerie-Posten in Kremsmttnster, Neutheilt. — tzaidl Anton, Bes. d. Mil.-Dienst- zeichens I. —P e ch 0 t s ch Gustav.-- W a l l n er Josef, Bes. d. M.-D. I., dem Grundbnchs- amte zugetheilt. Kerkermeister: Chvatlina Franz. K. K. Staatsaumaltschaft. Staatsanwalt: K a s e r e r A., Dr., k. k.Landes- gcrichtsrath. Staatsanwalt-Substitnt: Hub er L., Dr. K. K. stadt. deleg. Kexirksgerrcht. Dessen Amts- und Hilfspersonale ist aus dem Stande des k. k. Kreisgerichtes zugewiesen. Bergwcrkskundige Beisitzer: Ecker Andreas, General - Director der Wolfsegg - Traunthaler Kohlenwerks- und Eisenbahn-Gesellschaft. — Kelb Michael, k. k. Oberbergrath in Ebenste. — Anthro- pius Josef, k. k. Bergcommissär in Wels. Handelsgerichts-Beisitzer: Perz M. A., Reitter Ferd., Schachinger Josef, Seidl Hermann, Wöll Carl, Kaufleute, Heindl Carl, Eisenhändler. hofen, Weher, Losenstein, Sierning (je 3 Unter- officiere), Großraming, Eberstallzell (je 2 Unterofficiere) und Bad Hall (1 Unterofficier). K. k. Äichamt: H o s ch ek Josef, Vorstand. - Ferner Anton, Aichmeister. K. K KexirKsschnlrath Steyr. Vorsitzender: Hebenstreit Hugo, R. v. rc. Mitglieder: R 0 l l e d e r Anton, k. k. RealschnlProfessor und Bezirks - Schnlinspector. — Dürruberger Joh. Nep., Ehrendomherr, wirklicher Consistorial-Rath, Dechant und Vorstadtpfarrer in Steyr, Bes. d. Ritterkreuzes d. Franz Josefs-Orden, Vorsitzender-Stellvertreter. — Lang Fr., Schulleiter in Losenstein. — P r 0 s ch k 0 A., Volksschul-Director in Kremsmünster. — Falkner Franz, Dechant und Pfarrer in Weyer. — Oertel Johann, ev. Pfarrer in Neukematen.— Schönlechner Erasmus, Landtagsabgeordlleter, Bauerngutsbesitzer in Millein. — H a t h a l e r Georg, Bauerngutsbesitzer in Heiligenkreuz und Gemeindevorsteher von Kremsmünster Land. — Lettner Josef, Seifensieder in Sierning. K. lr. Hanpt-Stenevamt Steyr. S ch e ub a Siegmund, Hauptsteuereinnehmer. — H 0 s ch e k Jos., Hauptsteneramtscontrolor. 0
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