Genealogische Uebersicht der Regenten Europas. Anhalt - Dessau. Herzog Friedrich, geb. 29. April 1831, reg seit 22. Mai 1871, verm. mit Antoinette, Prinzessin von Sachseu-Alten- burg. Baden. GroßherzogFriedrich (WilhelmLudw.), geb. 9. Sept. 1826, reg. seit 24. April 1862, verni. m. Louise, Tochter des deutschen Kaisers und Königs von Preußen Wilhelm I. Bayern. König Otto I., geb. 18. April 1848. Reichsverweser: Prinz Luitpold, geb. am 12. März 1821. Belgien, ^öniß Leopold II., geb. 9. April 1836, reg. seit 10. Dec. 1863, verm. mit Marie Henriette, Erzherzogin von Oesterreich. Braunschweig. Regent: Prinz Albrecht von Preußen, geb. 8. Mai 1837. Bulgarien. Fürst Ferdinand I. (Prinz von Coburg), geb. aui 26. Febr. 1861, erwählt am 7. Juli 1887, verm. mit Prinzessin Maria Louise von Parma. Dänemark. König Christian IX., geb. 8. April 1818, reg. seit 18. Nov. 1863, verm. mit Louise, Landgräfin von Hessen-Cassel. Deutschland. Siehe PreußenFrankreich. Präsident Felix Faure. Griechenland. König der Hellenen Georg I., geb. 24. Dec. 1843, reg. seit 31. Oct. 1863, verm. mit Olga Constantinowna, Prinz, v. Rußl. Großbritannien. Königin Dictoria, Kaiserin von Indien, geb. 24. Mai 1819, reg. seit 20. Juni 1837, Witwe seit 14. Dec. 1861 von Albert Prinzen vonSachsen-Coburg-Gotha. Hessen. (Großh. Haus.) Großh. Ernst Ludwig, geb. 23. Nov. 1868, reg. seit 13. März 1892, verm. mit Prinzessin Victoria Melitta von Sachsen- Coburg-Gotha. Italien. König Humbert I., geb. 14. März 1844, reg. seit 9. Jänner 1878, verm. mit Margaretha, Prinzessin von Savoyen. Liechtenstein. Fürst Johann II., geb. 6. Oct. 1840, reg. seit 12. Nov. 1838. Lippe-Detmold. PrinzAdolfzu Schaumburg- Lippe, geb. 20. Juli1839, reg. seit 3. März 1893, verm. mit Friederike Amalia, Prinz, v. Prcuß. Lippe-Schaumburg. Fürst Stefan (Albrecht Georg), geb. 10? October 1846, reg. seit April 1893. Luxemburg. Großherzog Adolf, Herzog von Nassau, geb. 1817, reg. seit Nov. 1890. Mecklenburg-Schwerin. Großh. Friedrich Franz III., geb. am 19. März 1831, reg. seit 13. April 1883, verm. mit Anastasia, Großfürstin von Rußland. Mecklenburg - Strelitz. Großh. Friedrich Wilhelm, geb. 17. Oct. 1819, reg. seit 6. Sept. 1860, verm. mit Auguste, Prinzessin von Großbritannien. Monaco. Fürst Albert, geb. 13. Nov. 1848, reg. seit 1889. ! Montenegro. Fürst Nikolaus I., geb. 7. Oct. 1841, reg. seit 14. Aug. 1860, verm. mit Milena Petrovna Vucotic. Niederlande. Königin Wilhelm ine, geb. 31. Aug. 1880, reg? seit Dec. 1890. Negentin Königs-Witwe Emma, Prinzessin v. Waldeck- Pyrmont. Oldenburg. Großherzog Peter, geb. 8. Juli 1827, reg seit 27. Febr. 1833, verm. mit Elisabeth, Prinzessin von Sachsen-Altenburg. Portugal. König Carlos, geb. 28. Sept. 1863, reg. seit 19. Oct. 1889, verm. mit Amalie, Prinzessin von Orleans. Preußen. Wilhelm II., deutscher Kaiser und König von Preußen, geb. 27. Jänner 1839, reg. seit 13. Juni 1888, verm. mit Victoria Auguste, Prinzessin von Schleswig-Holstein- Sonderburg-Augustenburg. Neust (ältere Linie). Haus Greiz. Fürst Heinrich XXII., geb. 28. März 1846, reg seit 28. März 1867, verm. mit Jda, Fürstin zu Lippe-Schaumburg. Neust (jüngere Linie). Haus Schleiz. Fürst Heinrich XIV., geb. 28. Mai 1832, reg. seit 11. Juli 1867, verm. mit Agnes, Herzogin von Württemberg. Numäniyn. König Karl I., geb. 20. April 1839, reg: als Fürst seit 20. April 1866 (durch Wahl), zum König proelamirt am 26.. März 1881, verm. mit Elisabeth, Fürstin Wied. Nnßtand. Kaiser Nikolaus II., geb. 18. Mai 1868, reg. seit 1. November 1894, verm. mit Alex. Feodorowua, Prinzessin v. Hessen. Sachsen (königl. Haus). König Albert, geb. 23. April 1828, reg. seit 29. Oct. 1873, verm. mit Karolina, Prinzessin von Wasa. Sachsen - Weimar - Eisenach. Großherzog Karl Alexander, geb. 24. Juni 1818, reg. seit 8. Juli' 1833, verm. mit Sophie, Priu- zessin der Niederlande. Sachsen-Meiningen und Hildburghausen. Herzog Georg II., geb. 2. April 1826, reg. seit 20. Sept. 1866, verm. mit Helene, Freifrau von Heldburg. Sachsen-Altenburg. Herzog Ernst, geb. am 16. Sept. 1826, reg. seit 3. Aug. 1833, verm. mit Agnes, Prinzessin von Anhalt-Dessau. Sachsen - Coburg - Gotha. Herzog Ernst Alfred, geb. 6. Aug. 1844, reg. seit22.Aug.1893, verm. mit Marie, Großfürstin voir Rußland. Schwarzburg-Soudershauseu. Fürst Karl Günther, geb. 7. Aug. 1830, reg. seit 17. Juli 1880, verm. mit Marie, Prinzessin von Sachsen-Altenburg. „ Schwarzbnrg-Nndolstadt. Fürst Günther, geb. 21. Aug. 1832, reg. seit 1890. Schweden und Norwegen. König Oskar II., geb. 21. Jänner 1829, reg- seit 18. Sept. 18/2, verm. mit Sophie, Prinzessin von Nassau. Serbien. König Alexander I., geb. 14.Ang 1876. Spanien. König Alfons XIH., geb. 17. Mai 1886. Königin - Regentin Maria Christine, WitmevonKönig Alfons XII. gest. 22. Nov. 1883. Türkei. Großsultan Abdul Hamid II., geb.. 22. Sepll 1842, reg. seit 1. Sept. 187 6. Waldeck und Pyrmont. Fürst Friedrich Desterrcichisch-Mgarische Zahlen-Mterie. Einrichtung drr den k. u. k. §ottoiimteril und ihm, Organen vorbehaltenen Zahienlottcric. r. Die Einsätze in die Zahlcnlotterie können auf unbestimmte Auszüge tExtracte) auf be- stimmte Auszüge (Nominate), auf Amben, auf Lernen gemacht werden. 2. Im Falle eines Gewinnstes wird der auf erneu unbestimmten Auszug eingelegte Geldeinsatz Vierzehnfach, der auf einen bestimmten Aus- zug gesetzte Geldbetrag sieben und sechzigfach, der auf einen Ambo (in 2 Zahlen) eingesetzte Geldbetrag zweihundertvierzigfach und jener auf euren Terno (in 3 Zahlen) Viertausendachthundertsach gezahlt. 3. Jedem, der an dem Spiele theilnehmen will, steht es frei, sowohl die Zahlen als auch dre Spielart nach seinem Belieben zu wählen und indem er das gewählte Spiel bei eurem der aufgestellten Lottocollcctanten einschreiben läßt und den Einsatz erlegt, der jedoch nie weniger als 5 Neukreuzer für einen einzelnen Satz betragen darf, den Wettvcrtrag anzubieten, der, insofern nicht die nachfolgenden Ausnahmen eintreten, immer als angenommen zu betrachtcnist. 4. Die spielenden Parteien haben in einer der zur Uebernahme der Lvttospicle aufgestellten Lottocollcctnren die gewählten Zahlen, sowie die beabsichtigte Spielart und den tarisniäßigen Betrag des Geldeinsatzes klar und deutlich anzu- sagen, und zugleich auch selbst darauf Bedacht zu nehmen, daß das Spiel richtig in die Original- lrsten eingetragen werde. Sie haben sich zu diesem Ende das ganze Spiel zurück ansagen zu lassen, weil nach der Ziehung immer nur der Inhalt der Originallisten entscheidend ist und das Vorgeben von Seite der Parteien, als wären andere Zahlen gespielt, oder ein anderer Einsatz geleistet worden, durchaus nicht beachtet werden kann. 3^ Wenn aus was immer für einer Ursache das von den Lottocollectanteu gesammelte Spiel ruckst vor der Ziehung bei dem Lottoamte ein- treffen sollte, kann der Wettvertrag zwischen der Lottounternehmung und den Spielern nicht abgeschlossen werden. In einem solchen Falle wird dem Lottocollectanten eine amtliche Anzeige zugesendet, um die Spieler, welche diese Anzeige ernsehen können, hiervon zu verständigen. Die Einsätze für die nicht vor der Ziehung an das Amt gelangten Spiele werden gegen Zurückgabe der Einlagsscheine sogleich zurückbezahlt. Die nach Ablauf von drei Monaten nicht zurück (Adolf Hermann), geb. 20. Jänner 1863, reg. seit 12. Mai 1893.' Württemberg. König Wilhelm (Karl Paul), geb. 23. Feb. 1843, reg. seit 6. Oct. 189-1, verm. 8. April 1886 mit Charlotte, Prinzessin zu Schaumburg-Lippe, geb 10. Oct. 1864. erhobenen Einsätze verfallen zum Vortheile des ' Lottogefälles. 6. Den Lottoämtern, welche berechtigt sind, die eingetragenen und vor der Ziehung an das Amt gelangenden Spiele anzunehmen, ist auch das Recht Vorbehalten, die Spieleinsätze ganz oder zum Theile zurückzuweisen. Eine solche Zurückweisung erfolgt nach bestimmten, den Aemtern ertheilten Vorschriften, und nur dann, wenn durch das Uebermaß gleichartiger Spiele die für alle Spielgattungen festgesetzte Grenze (Portata) der Spielannahme überschritten ist. Auf nicht angenommene Spieleinsätze kann in keinem Falle ein Gewinnst angesprochen werden. 7. Ohne Beibringung und Zurückstellung der Original-Einlagsscheine kann ein Gewinnst nicht angesprochen werden. Das Gleiche gilt, wenn die Einlagsscheine durch Verschneiden, Zerreißen, Verbrennen, oder auf irgend eine Art eine solche Beschädigung an ihren wesentlichen Merkmalen erlitten haben, daß sie nicht mehr mit voller Sicherheit für echt erkannt werden können. 8. Sollte wider Vermuthen ein rechtmäßiger Gewinn von einem Collectanten verweigert oder nicht vollständig bezahlt werden wollen, so hat die Partei bei Verlust ihres Recursrechtes den Einlagsschein nicht an den Collectanten auszuhändigen, sondern sogleich und jedenfalls vor Ablauf der dreimonatlichen Ver fallsfrist die Anzeige an das Lottoamt zu machen, welches, wenn der Gewinnst richtig ist und sonst kein Anstand obwaltet, die unverzügliche Bezahlung desselben verfügen wird. 9. Die Gewinnste werden nur nach dem Inhalte der in den Lottoarchiven aufbewahrten Originallisten, welche die von den Parteien angegebenen und von dem Amt angenommenen Spiele enthalten, berichtigt. 10. Für die möglichen Fälle, daß jemals, ungeachtet der den ^arteten zur Vermeidung aller Irrungen und Fehler empfohlenen Vorsichtsregeln, dennoch tarifswidrige Spiele, d. h. solche Einsätze, bei welchen der angeschriebene Geldbetrag mit der Anzahl der Nummern und der Promesse nicht übereinstimmend ist, in die Originallisten eingetragen und bei der amtlichen Revision ungeachtet aller dabei angewendeten Sorgfalt doch übersehen und unverbessert gelassen worden wären, müssen die Gewinnste immer genau nach den in den Geldcolonnen der Originallisten ausgesetzten und von dem Ge- fälle angenommenen Geldeinsatzbeträgen, welche
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