Spanien. König Alfons XIII., geb. 17. Mai (Adolf Hermann), geb 20. Jänner 1865, reg 1886. Königin=Regentin Maria Christine seit 12. Mai 1893 Witwevon König Alfons XII. gest. 22. Nov. 1885 Wurttemberg. König Wilhelm (Karl Paul), Türkei. Großsultan Abdul Hamid II., geb geb. 25. Feb. 1845, reg. seit 6. Oct. 4891, verm 22. Sept. 1842, reg. seit 1. Sept. 1876. 8. April 1886 mit Charlotte, Prinzessinzu Waldeck und Pyrmont. Fürst Friedrich Schaumburg=Lippe, geb. 10. Oct. 1864. Oesterreichisch-ungarische Zahlen-Lotterie. Einrichtung der den k. u. k. Lottoämtern und erhobenen Einsätze verfallen zum Vortheile des Lottogefälles. ihren Organen vorbehaltenen Zahlenlotterie 6. Den Lottoämtern, welche berechtigtsind 1. Die Einsätze in die Zahlenlotterie können die eingetragenen und vor der Ziehung das ar auf unbestimmte Auszüge (Extracte) auf be¬ Amt gelangenden Spiele anzunehmen,ist auch stimmte Auszüge (Nominate), auf Amben, auf das Recht vorbehalten, die Spieleinsätze ganz Ternen gemacht werden oder zum Theile zurückzuweisen. Eine solche 2. Im Falle eines Gewinnstes wird der auf Zurückweisung erfolgt 1 bestimmter den nach einen unbestimmten Auszug eingelegte Geldein Aemtern ertheilten Vorschriften, und nurdann, satz vierzehnfach, der auf einen bestimmten Aus wenn durch das Uebermaß Spiele gleichartiger zug gesetzte Geldbetrag sieben und sechzigfach, die für alle Spielgattungen festgesetzte Grenze der auf einen Ambo (in 2 Zahlen) eingesetzte (Portata) der Spielannahme überschritten ist. Geldbetrag zweihundertvierzigfach und jener au Auf nicht angenommene Spieleinsätze kannin einen Terno (in 3 Zahlen) viertausendacht keinem Falle ein Gewinnst angesprochen werden. hundertfach gezahlt. 7. Ohne Beibringung und Zurückstellung 3. Jedem, der an dem Spiele theilnehmer der Original=Einlagsscheine kann ein Gewinnst will, steht es frei, sowohl die Zahlen als auch nicht angesprochen werden. Das Gleiche gilt die Spielart nach seinem Belieben zu wählen wenn die Einlagsscheine durch Verschneiden, Zer¬ und indem er das gewählte Spiel bei einem Art reißen, Verbrennen, oder auf irgend eine der aufgestellten Lottocollectanten einschreiben eine solche Beschädigung an ihren wesentlichen läßt und den Einsatz erlegt, der jedoch nie Merkmalen erlitten haben, daß sie nicht mehn weniger als 5 Neukreuzer für einen einzelner mit voller Sicherheit für echt erkannt werden Satz betragen darf, den Wettvertrag anzubieten können. der, insofern nicht die nachfolgenden Ausnahmen Sollte wider Vermuthen ein recht¬ 8. eintreten, immer als angenommen zu betrachtenist. mäßiger Gewinn von einem Collectanten ver¬ 4. Die spielenden Parteien haben in einer weigert oder nicht vollständig bezahlt werden der zur Uebernahme der Lottospiele aufgestellter wollen, so hat die Partei bei Verlust ihres Lottocollecturen die gewählten Zahlen, sowie Recursrechtes den Einlagsschein nicht an deu die beabsichtigte Spielart und den tarifmäßiger Collectanten auszuhändigen, sondern sogleich und Betrag des Geldeinsatzes klar und deutlich anzu¬ edenfalls vor Ablauf der dreimonatlichen Ver¬ sagen, und zugleich auch selbst darauf Bedacht fallsfrist die Anzeige an das Lottoamtzu zu nehmen, daß das Spiel richtig in die Original machen, welches, wenn der Gewinnst richtig ist listen eingetragen werde. Sie haber sich und sonst kein Anstand obwaltet, die unver¬ zu diesem Ende das ganze Spiel zurück ansagen zügliche Bezahlung desselben verfügen wird. zu lassen, weil nach der Ziehung immer nur der 9. Die Gewinnste werden nur nach dem Inhalt der Originallisten entscheidend ist und Inhalte der in den Lottoarchiven aufbewahrten das Vorgeben von Seite der Parteien, als wären Originallisten, welche die von den Parteien andere Zahlen gespielt, oder ein anderer Einsatz angegebenen und von dem Amt angenommenen geleistet worden, durchaus nicht beachtet werden Spiele enthalten, berichtigt. kann. 10. Für die möglichen Fälle, daß jemals 5. Wenn aus was immer für einer Ursach ungeachtet der den Parteien zur Vermeidung das von den Lottocollectanten gesammelte Spiel aller Irrungen und Fehler empfohlenen Vor¬ nicht vor der Ziehung bei dem Lottoamteein sichtsregeln, dennoch tarifswidrige Spiele, d. h treffen sollte, kann der Wettvertrag zwischen der solche Einsätze, bei welchen der angeschriebene Lottounternehmung und den Spielern nicht ab¬ Geldbetrag mit der Anzahl der Nummern und geschlossen werden. In einem solchen Falle wird der Promesse nicht übereinstimmend ist, in die dem Lottocollectanten eine amtliche Anzeige zu Originallisten eingetragen und bei der amtlichen gesendet, um die Spieler, welche diese Anzeige Revision ungeachtet aller dabei angewendeten einsehen können, hiervon zu verständigen. Die Sorgfalt doch übersehen und unverbessert ge¬ Einsätze für die nicht vor der Ziehung an das lassen worden wären, müssen die Gewinnste Amt gelangten Spiele werden gegen Zurückgabe immer genau nach den in deu Geldcolonnen der Einlagsscheine sogleich zurückbezahlt.Die der Originallisten ausgesetzten und von dem Ge¬ nach Ablauf von drei Monaten nicht zurück¬ fälle angenommenen Geldeinsatzbeträgen, welche
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