doch wird in der Regel die infolge der Verkauf von Staatspapieren kann jederzeit ver¬ Kündigung dem Einsender franco zugesandte langt werden. auf 2 Monate giltige Zahlungsanweisung auch Der Anweisungs= (Check=) Verkehr. früher, meist sofort, ausbezahlt. Wünscht jemand von dieser Einrichtung Gebrauch Diese Zahlungsanweisung ist vom Einleger zu machen, so hat er ein dementsprechendes oder Erleger zu unterfertigen und mit dem Gesuch um Ausfolgung eines Checkbüchels auf Einlagebuch an die betreffende Zahlstelle zu senden der, bei jedem Postamte hiezu gratis erhältlichen Der Einleger kann auch eine dritte Person Drucksorte, recommandirt an das k. k. Post¬ welche sich an demselben oder einem anderen parcassenamt zu richten und den Betrag für Orte befindet, zur Empfangnahme der ganzen die Empfang= (Erlag=) Scheine nebst 1 fl. 50 kr. oder theilweisen Rückzahlung ermächtigen; die als Gebühr für das Checkbüchel beizuschließen hiezu nöthigen gesetzlichen Bestimmungen finden Die Stammeinlage per 100 fl. ist innerhalb sich in jedem Einlagebuch genau verzeichnet. eines Monates nach der Bewilligung mittelst Die höchste zulässige Einlage beträgt 1000 fl eines Empfang= (Erlag=) Scheines bei einer Uebersteigt das Guthaben diesen Betrag, so wird Sammelstelle zu erlegen. Der Anweisungs¬ zur Verminderung desselben aufgefordert; wenn Chek=) Verkehr ermöglicht dem Einleger, von der binnen einem Monat dieser Aufforderung keineeingelegten Summe Beträge in jeder Höhe jeder¬ Folge geleistet wird, werden für den entspre zeit zur Zahlung an beliebige Personen oder chenden Betrag österreichische Staatspapiere Firmen in der österreichisch=ungarischen Monarchie angekauft. anweisen zu können. Genaue deutliche Be¬ lehrungen sind in jeder k. k. Postsparcassen¬ Ankauf von Staatspapieren wird jeden Sammelstelle gratis erhältlich. Inhaber eines Postsparcassa=Buches vom Post sparcassen=Amt gegen mäßige Provision besorgt. Porto= und gebührenfrei sind alle Die Staatspapiere werden dem Einleger Correspondenzen und Eingaben in Postsparcassen¬ au seine Kosten und Gefahr zugesendet oder von Angelegenheiten mit Ausnahme der Zusendung der Amtswegen unter Garantie aufbewahrt. Ueber Staatspapiere. aufbewahrte Staatspapiere wird dem Einleger Unentgeltlich werden alle zum Verkehre ein Rentenbüchel zugestellt, die Coupons werden mit dem k. k. Post=Sparcassenamte nöthigen regelmäßig eingelöst und als Einlage gut amtlichen Drucksorten an sich legitimirende Ein¬ gebracht oder auch in Barem übersendet. Der leger verabfolgt. Bestimmungen über Telegramme. Nach allen Orten Depeschen zulässig. Wo In Oesterreich=Ungarn, Bosnien, Hercego¬ keine Station, wird die Depesche durch Post oder vina und Deutschland Gebühr per Wort 3 kr., Expressen weiterbefördert. Minimaltaxe 30 kr. Mittelst Briefmarken frankirte Telegramme Zurücktelegraphireneiner empfangenen # können per Post oder Bote in Briefform gefaltet Depesche, um die Ueberzeugung vom richtigen und gesiegelt an das nächste Telegraphenamt zur Wortlaute zu erlangen, kostet halbe Gebühr. Abtelegraphirung übersendet werden Frankirte Antwort gewöhnlich für Depeschen in allen Sprachen zulässig 10 Worte durch „R. p. vor der Adresse welche be¬ in Lateinschrift 721 geschrieben werden zeichnen; mehr Worte (jedoch nicht über Chifreschrift, ausgenommen in Kriegszeiten, 30) ausdrücklich nach „R. p.“ beizusetzen. ebenfalls gestattet. Ermittlung der Wortzahl einer Depesche: Ist das Rücktelegramm an einen andern a) als den Aufgabsort der Ursprungsdepesche zu Alles, was der Aufgeber in das Original seinen übermitteln, so kommt der Tarifsatz zwischen der Depesche schreibt, wird mitgezählt. b) Maxi¬ mum Aufgabe= und Adreß=Station der Retourdepesche der Länge eines Wortes 15 Buchstaben in Anwendung. Ueberschuß noch ein Wort. c) Bei Verbindung von Wörtern durch Bindestriche wird jedes als Empfangsbestätigung einer Depesche besonderes Wort gezählt. d) Je 5 Ziffern ein wird gegen Erlag einer Taxe für ein zehnwortiges Wort e) Einzelne Schriftzeichen, Buchstaben, je Telegramm bewirkt ein Wort.f) Zum Worttexte gehörige Inter¬ punktionen werden nicht gerechnet. g) Sprach¬ Weiterbeförderungs=Gebühren. Bei widrigeZusammenziehungen nicht gestattet Telegrammen, welche außerhalb des Ortes der h) Unterstreichungszeichen, Klammern und An¬ Telegraphenstation gehören, ist vom Aufgeber führungszeichen (je 1 Paar) ein Wort. eine Zustellungsgebühr per 40 kr. einzuheben.
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