Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1896

III. Postaufträge. In Oesterreich=Ungarn, dem Occupations¬ gebiete bis 500 fl., ferner im Verkehre mit Belgien Deutschland, Egypten, Frankreich (mit Algier Italien, Luxemburg, Rumänien, den Tunis), Schweiz, Tunis und der Türkei (k. k. Postämter) bis 400 fl. (800 Mark oder 1250 Francs), nach Norwegen, Schweden bis 725 Kronen (norweg Währung), nach den Niederlanden bis 500 fl. Formulare bei aller holländisch zulässig. — zu ½ kr. sind vom Aufgeber ent¬ Postämtern sprechend auszufüllen, dann mit quittirter Rech¬ Wechsel u. dgl. zusammen in ein oder nung geben, das geschlossen und an das zu Couver des Wohnortes desjenigen, von dem Postamt Betrag einziehen will, zu adressiren einen man Adreßseite des Couverts gehört auch die Auf Bemerkung „Postauftrag“. Sonstige die oben Mittheilungen dürfen diese Briefe nicht chriftliche Postaufträge müssen frankirt und re¬ enthalten. commandirt werden. Gebühr dieselbe wie für recommandirte Briefe und in Marken aufzu¬ Der vom Postamte eincassirte Betrag — kleben wird dem Auftraggeber mittelst Postanweisung unter Abzug der entfallenden Anweisungsgebühr Einzugsgebühr von 5 kr. für jedes und einer Forderungsdocument übermittelt. eingelöste verweigerter Zahlung wird der Auftrag Bei sammt Beilagen dem Absender zurückgesendet IV. Fahrpost. Dieselbe befördert: Briefe mit Geld= uni Werthpapieren=Sendungen und Sendungen aller Art, die als Pakete, Schachteln, Kisten, Körben.s. w. aufgegeben werden. 1. Geldbriefe mit österreichischen Banknoten über 500 fl. und 250 Gramm Gewicht können gegen anderthalbfache Werthtaxe offen (zum Nach¬ zählen durch den Postbeamten) aufgegeben werden wobei die Postanstalt für den richtigen Inhalt haftet. Bei geschlossen aufgegebenen Geldbriefer haftet die Post nur für unverletzte Siegel und äußeren Zustand. Gebühr richtet sich nach Gewicht Werth und Entfernung. (Siehe Tabelle nebenan.) Für die Versendung von Geldbriefen empfiehlt sich die Benützung der postamtlichen Geldbrief=Cou¬ verts à 1 kr., dienur zwei Siegel erfordern, zu anderen Couverts aus festem Papier sind fün Siegel nöthig. Auf Geldbriefe nach dem Auslande die Bemerkung „Lettre de valeur“ zu setzen Fahrpostsendungen, als: Pakete, 2. Schachteln, Kisten, Körbe u. s. w. müssen gut verpackt, verschnürt und bei Werthangabe auch versiegelt werden. Im Falle des Verlustes wird der auf der Adresse und dem Frachtbrie angegebene Werth und bei Sendungen ohn Werthangabe 2 fl für jedes Kilogramm ersetzt Beschädigung ersetzt die Post nur dann, wenn daran nicht die ungenügende Verpackung schuld Von der Postbeförderung überhaupt ausgeschlossen sind: 1. Lebende Thiere (außer Blutegel, Bienen Eulen, Kaninchen und lebendes Hausgeflügel, sonstige kleinere Säugethiere); 2. leicht entzünd¬ bare, explodirbare, ätzende, überhaupt gefährlich Stoffe; 3. in Eis verpackte Sendungen nach Ungarn; 4. die Gewichtsgrenze (siehe unten) über steigende Pakete; 5. Tabak= und Cigarrensendung österreichischen Fabrikates nach dem Occupations gebiete und Ungarn (sammt Nebenländern) von Seite der Trafikanten. Falsche Inhaltsangabe 1 wird mit 25 fl. bestraft, außerdem ist der even¬ Postfrachten könner tuelle Schaden zu ersetzen. — im Allgemeinen bis 50 kg schwer sein, nach Schweden 25 kg, nach dem Occupationsgebiete Jeder Fahrpostsendung und jeden 20 kg. — Geldbriefe über 250 g ist eine Begleitadresse bei den Postämtern à 6 kr., käuflich, beizugeben, Sendungen nach Deutschland auch 3 Zoll=De¬ clarationen in der Form von Adressen mit der Bezeichnung oben „Declaration“ dann der Adresse des Empfängers und links in der unteren Ecke mit der Bemerkung „Enthaltend ... ohne (oder mit so und so viel) Werth“. Formulare à ½ kr. bei allen Postämtern. Adresse und Declaration für's Ausland in lateinischer Schrift zu schreiben. Mit einem Frachtbriefe können 3 Pakete zugleich an dieselbe Adresse aufgegeben werden. Gewichts= u. Entfernungstaxe: VI. V. IV III. II I. one 3 Gewicht a= 150 100 50 20 10 in kg bie rüber Meilen=Entfernung .24 .24 .24 24 24 —.12 500 g —.30 .30 —.30 30 —30 15 5 kg —.60 5 —.48 —.42 —.36 —.18 6 kg —.30 2 —.12 —.18 —03—06 d. i. für jedes weitere Kilo¬ gramm um miehr. und Pakete Für unfrankirte Geldbriefe von 6 kr. an bis 5 kg wird ein Zuschlag Werthangabe gerechnet und für Pakete mit eine Werthtaxe. (Bis 50 fl. 3 kr, darüber bis 300 fl. 6 kr., für je weitere 150 fl. 3 kr. mehr solche, die Für Sperrgutsendungen d. s. 1. sich in irgend einer Richtung über 1½m oden in einer über im in einer anderen über ½ m ausdehnen, dabei weniger als 10 kg wiegen 2. sich nicht bequem mit anderen Sendungen verladen lassen, zu großen Raum einnehmene sorgsame Behandlung verlangen (z. B. Körb, mit Pflanzen, solche mit zu großen Henkeln C*

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