Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1896

Gibraltar, Griechenland, Gro߬ und Monaco, britannien und Irland“ und Cypern, Helgolands. San Marino* Luxemburgs und Italien Niederlandes (Holland), Nor¬ Malta=Insel, wegen, Portugal* Madeira und Azoren=Inseln, Rumänien“, Rußland mit Polen und Finnland, Spanien mit den Schweiz“, Schweden“, Balearischen, Pithiusischen und Canarischen Inseln und der Republik Andorra, Türkei Afrika (exclusive Vereins=Ausland). Amerika Nord= und Süd=). Asien (exclusive Vereins=Aus¬ land). Anstralien (exclusive Vereins=Ausland) ad III. Vereins=Ausland: Afrika: Abes¬ iniens) 5), Ascensions) 5), Betschuanaland*), Cap¬ colonie*), Oranje=Freistaat*), Ostafrika (brittisch)*), Ostafrika (französisch)s) 6), St. Helena*). Asien: Afghanistans)*), Arabien (excl. Aden)*)*), Sarawak (Borneo)s).*). Australien: Cook=Inseln*). II. Postanweisungen. 1. Im Inland bis 500 fl. an alle Post¬ ämter von allen Postämtern In das Formular (½ kr.) ist vom Aufgeber der Betrag der An¬ weisung in Ziffern und derjenige der Gulden auch in Buchstaben, die genaue Adresse des Empfängers mit Bestimmungsort und links in den Coupon sein eigener Name einzutragen. Im inländischen Verkehre darf der Coupon außerdem noch schriftliche Mittheilungen enthalten oder mit Adreßschleife von Zeitungen beklebt werden. Die Post haftet für den lant Aufgabeschein einge zahlten Betrag Gebühr bis 10 fl. 5 kr., bis 50 fl. 10 kr. 150 fl. 20 kr., bis 300 fl. 30 kr., bis 500 fl. bis kr., Expreß=Anweisungen wie Expreß=Briefe. 50 Aus¬ Rückschein: Loco 5 kr., sonst 10 kr. — zahlungsbestätigung 10 kr. Im Verkehre mit Bosnien, der 2. Hercegovina und Novi=Bazar: Maximal¬ 500 fl. Gebühr bis 20 fl. 10 kr., bis Betrag 50 fl. 20 kr., bis 150 fl. 40 kr., bis 300 fl. bis 500 fl. 1 fl. Expreßanweisungen un 60 kr7 zulässig. Im Verkehre mit Deutschland, 3. Helgoland, Luxemburg, k. k. Postämter in der Türkei: (mit Anweisungs=Formularien ürs Ausland à ½ kr.) bis 20 fl. 10 kr. und für je 10 fl. weiter um 5 kr. mehr Maximal betrag 200 fl., nach den k. k. Postämtern in der Türkei Maximalbetrag 500 fl, von letzteren nach die nicht als Corresoondenz zu betrachten sind, verstanden Selbe dürfen in keiner Richtung die Ausdehnung von 45 Centimeter, ebenso nicht das Gewicht von 2 Kilogramm überschreiten. Im Inlande, Ockupationsgebiet, Sandschat¬ Novi=Bazar und Deu schland jedoch nur als Briefe oder Fa#rpostsendung aufzugeben. 1) Correspondenzkarten nur nach Brittisch=Betschuana¬ land und Capcolonie zllässig; Taxe 5 kr., Antwortkarten 10 kr. ?) Rückscheine nach der Capcolonie zulässig, 10 kr. Recommandation gestattet. 5) Re¬ 4) 3) Frankirungszwang commandation nur bis zum Ausschiffungshafen möglich Recommandation unzulässig *) Oesterreich=Ungarn Maximalbetrag 1250 Francs von ersteren nach Oesterreich=Ungarn Maximal¬ betrag 400 Mark. Ausstellung und Einzahlung in österreichischer Währung. 4. Im Verkehre mit der Argentinischen Republik, Belgien, Bulgarien, brittischen Besitzungen und Colonien, Chile, Congo¬ staat (nur Banana, Boma, Matadi), Cypern, Dänemark, deutsche Schutzgebiete, Egy#¬ ten, Frankreich, (mit Algier, Monaco, Tanger, Tripolis, Zanzibar), Gibraltar, Großbritan¬ nien und Irland (mit Colonien, Canada, Cypern, Gibraltar), Italien (mit Posten in Assab, Aßmara, Keren, Massana, Tripolis, S. Marino), Japan, Malta, Niederlande, Niederländisch=Ostindien, Norwegen, Por¬ tugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Siam (nur Bangkok), den Vereinigten Staaten Nord=Amerika's, Tunis (mit An¬ weisungs=Formularien für's Ausland à ½ kr.) bis 10 fl. 10 kr. Für jede weitere 10 fl. 10 kr. mehr. Maximalbetrag 200 fl. Egypten 500 fl. Aus¬ tellung und Einzahlung in österreichischer Währung. Anweisungen nach Nordamerika und Canada ind an das Postbureau in Basel zu adressiren. Gebühr von Basel nach Amerika (20 Cent. Die Francs) wird vom angewiesenen ür je 10 Betrage abgezogen. Schriftliche Mittheilungen auf dem Coupen außer Name des Absenders, des Betrages und des Datums nur bei Anweisungen nach dem Congostaat, den brittischen Besitzungen, Cypern, Gibraltar, Großbritannien, Malta, Vereinigten Staaten und Canada nicht gestattet. 5. Im Verkehre nach Serbien: Für 20 fl. 10 kr, 50 fl. 20 kr., 150 fl. 40 kr., 300 fl 60 kr., 500 fl 1 fl. 6. Telegraphische Anweisungen (bei der Post aufzugeben und in telegraphische An¬ weisungs=Formulare einzutragen) nach allen Postämtern im Inlande, Occupationsgebiet und Serbien bis 500 fl. zulässig. Außer den Post¬ anweisungs=Gebühren ist noch die Uebertragungs¬ gebühr zum Telegraphenamte mit 10 kr., dann die nach der Worttaxe entfallende Telegraphen¬ gebühr (siehe unter Telegraphen=Tarif) und die Expreßgebühr von 15 kr. im Orte und von 50 kr. pro 7½ Kilometer (1 Meile) außer Bei Anweisungen — dem Orte zu bezahlen. über 300 fl. außerdem eine Antwort=Depeschen¬ gebühr für 20 Worte für Empfangsanzeige. Telegraphische Anweisungen sind von allen größeren Postämtern Oesterreich=Ungarns auch nach Belgien Bulgarien, Dänemark, Deutschland Helgoland. Frankreich (mit Algier und Tanger), Yokohama), Italien, Japan (nur Tokio und Norwegen, Luxemburg, den Niederlanden, Tunis bis Rumänien, Schweden, Schweiz und Alexandria, 200 fl. zulässig, bis 50 fl. nach in Egypten. Cairo, Ismalla, Port Said, Suez

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2