Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1895

Spanien mit den Balearischen, Pithiusischen und Canarischen Inseln und der Republik Andorn, Türkei. Asien: China über Rußland, asiat. Türkei, Persien. Afrika: Algerien, Egypten mit Nubien und dem Sudan, Marocco, spanische Colonien, Tripolis, Tunis. Amerika: Britisch Nordamerika (Canada, Neu-Fundland), Vereinigte Staaten. ad IIL Asien: Aden, Afghanistan, Anam*, Bagdad, Beludschistan, Birma, Bussora(Bassora), China über Suez, Japans Kaschmir**, Man- dalay, Mascat (Muscat), Neu-Guinea (deutsches Schutzhoheitsgebiet) Ostindien (britische, französische, niederländische, portugiesische und spanische Besitzungen), Persien über Bombay, Siam*, Tibet. Afrika: Assab, Massuah, britische, sran- zösische, portugiesische, spanische Colonien, Congo- Staat, deutsches Schutzgebiet in Südwest-Asrika, Kamerun, Togo - Gebiet, Liberia, Zanzibar. Amerika: Argentinische Republik*, Bolivia, Brasilien, britische Colonien, Chili, Auracanien und Valdivia, Columbien, Costa-Rica, Ecuador, französische Colonien, Grönland über Dänemark, Guatemala, Haiti, Honduras, Mexiko, Nicaragua und Mosquita, niederländische Colonien, Paraguay, Patagonien und Feuerland, Peru, San Domingo, San Salvador*, Uruguay, Venezuela, Westindien. Australien: Apia (Samoa-Jnsel), Sandwichs - Inseln, französische Colonien, Marschall-Jnseln. a.ä IV. Ascension** (via England), Capland und Colonie Victoria mit Port Natal und Orange- Staat (via England), Sct. Helena (via England) Westküste von Afrika**, Badogry**, Bonny**, Camerones**, Alt-Calabar**, Transvaal und Betschuanaland, Sarawak**. Australien: West- Australien**, Süd-Australien, Queensland und Victoria**, Neu-Südwales und Neu-Seeland**, Tasmania**, Inseln Australiens, Fidji-Jnseln, Freundschafts-Jnseln, Samoa (Schiffer-Inseln), (Apia, Sandwichs-Jnseln, Marschall-Jnseln und französische Colonien ausgenommen.) II. Postanweisungen. 1. Im Inland bis 800 si. an alle Postämter von allen Postämtern. In das Formular kr.) ist vom Ausgeber der Betrag der An- Weisung in Ziffern und derjenige der Gulden auch in Buchstaben, die genaue Adresse des Empfängers mit Bestimmungsort und unks in den Coupon sein eigener Name einzutragen. >5M inländischen Verkehre darf der Coupon außerdem noch schriftliche Mittheilungen enthalten oder mit Adreßschleife von Zeitungen beklebt werden. Tue Post haftet für den laut Aufgabeschein em- gezahlten Betrag. ö Gebühr bis 10 fl. 6 kr.,.bis 80 sl. 10 kr., bis 150 fl. 20 kr., bis 300 fl. 30 kr., bis 500 fl. " * Expreßsendungen zulässig Gebühr 15 lr. ** Frankirnngszwang, Recommandation unzulaUlg. 50 kr., Expreß-Anweisungen eine Bestellgebühr von 15 kr., wenn nach Postorten — wenn nach Orten wo keine Postanstalt, um 50 kr. Botenlohn per 7/^ Kilometer (1 Meile) mehr. 2. Im Verkehre mit Bosnien, der Herzegowina und Novi-Bazar: Maximal- Betrag 500 fl. Gebühr bis 20 fl. 10 kr., für je weitere 10 fl. um 5 kr. mehr. Für Expreßanweisungen außerdem Bestellgebühr von 15 kr. nach Orten, wo keine Post, Botenlohn von 50 kr. für je 7*X» Kilometer (1 Meile). Für telegraphische Anweisungen Telegraphengebühr für jedes Wort 3 kr. 3. Im Verkehre mit Deutschland, Helgoland, Luxemburg, k. k. Postämter in der Türkei und Alexandrien in Egypten: (mit Anweisungs-Formularien fürs Ausland ä ^ kr.) bis 40 fl. 20 kr., für je weitere 10 fl. um 5 kr. mehr. Maximalbetrag 200 fl., nach den k. k. Postämtern in der Türkei und Egypten Maximalbetrag 500 fl., von letzteren nach Oesterreich-Ungarn Maximalbetrag 1250 Francs, von ersteren nach Oesterreich-Ungarn Maximalbetrag 400 Mark. Ausstellung und Einzahlung in österreichischer Währung. 4. Im Verkehre mitderArgentinischen Republik, Belgien, Bulgarien, britischen Besitzungen und Colonien, Chili, Cypern, Dänemark, Egypten (Ober-, Mittel- und Unter-Egypten nebst Suakim), Frankreich, Gibraltar, Großbritannien und Irland, Italien, Japan,Malta, Niederlande, Norwegen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, den Vereinigten Staaten Nord- Amerika's und Canada (mit Anweisungs- Formularien für's Ausland ä '/, kr.) bis 20 sl 20 kr. Für jede weitere 10 fl. 10 kr. mehr. Maximalbetrag 200 fl. Türkei mit k. k. Post- anstalten 500 fl. Ausstellung und Einzahlung in österreichischer Währung. Anweisungen nach Nordamerika und Canada sind an das Postbureau in Basel zu adressiren. — Die Gebühr von Basel nach Amerika (20 Cent, für je 10 Francs) wird vom angewiesenen Betrage abgezogen. Schriftliche Mittheilungen auf dem Coupon außer Name des Absenders, des Betrages und des Datums nur bei Anweisungen nach den britischen Besitzungen, Cypern, Gibraltar, Großbritannien, Malta, Vereinigten Staaten und Canada nicht gestattet. 3. Telegraphische Anweisungen (bei der Post aufzugeben und in telegraphische Anweisungs-Formulare einzutragen) nach allen Postämtern bis 500 fl. zulässig. Außer den Postanweisungs-Gebühren ist noch die Expreßgebühr zum Telegraphenamte mit 10 kr., dann die nach der Worttaxe entfallende Telegraphengebühr (siehe unter Telegraphen-Tarif) und die Expreßgebühr von 15 kr. im Orte und Don 50 kr. pro 7^ Kilometer (1 Meile) außer dem Orte zu bezahlen. — Bei Anweisungen über 300 fl. außerdem eine Antwort-Depeschengebühr für 20 Worte für Empfangsanzeige. ~ Telegraphische Anweisungen sind von allen größeren Postämtern Oesterreich-Ungarns auch nach Belgien, Bulgarien, Deutschland, Egypten, Frankreich, Helgoland,Italien,Japan^Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen und der Schweiz bis 200 fl. zulässig. - III. Postaufträge. In Oesterreich-Ungarn, dem Oecupations- bis 500 fl., ferner im Verkehre mit Belgien, Deutschland, Egypten, Frankreich (mit Algier, Tunis), Italien, Luxemburg,Norwegen,Rumänien, 'der Schweiz und der Türkei (k. k. Postämter) bis 400 fl. (800 Mark oder 1250 Francs) zulässig. — Formulare bei allen Postämtern zu kr. sind vom Aufgeber entsprechend auszu- füllen, dann mit quittirter Rechnung oder Wechsel u. dgl. zusammen in ein Couvert zu geben, das geschlossen und an das Postamt des Wohnortes desjenigen, von dem man einen Betrag einziehen will, zu adressiren. Auf die Adreß- Seite desCouverts gehört auch oben die Bemerkung „Postauftrag". Sonstige schriftliche Mittheilungen dürfen diese Briefe nicht enthalten. Postaufträge müssen frankirt und recommandirtwerden.Gebühr dieselbe wie für recommandirte Briefe und in Marken aufzukleben. — Der vom Postamt ein- cassirte Betrag wird deni Auftraggeber mittelst Postanweisung unter Abzug der entfallenden An- weisungsgebühr und einer Einzugsgebühr von wc ungsgebuhr emer Ernzugsgebuhr (außer Deutschland) Colis postaux müssen franfat mit oder ohne Werthangabe bis 3 Kilober Ä eventuell bis 5 Kilogramm zulässig, zurttckae endet 9 äsender Besondere Formulare als Begleitadressen (bei * 3 der Post a 6 kr. zu haben) und Zoll-Declarationen IV. Fahrpost. Dieselbe befördert: Briefe mit Geld- und Werthpapieren-Sendungen und Sendungen aller Art, die als Pakete, Schachteln, Kisten, Körbeu.s.w. aufgegeben werden. 1. Geldbviefe mit österreichischen Banknoten über 500 fl. und bis 250 Gramm Gewicht können gegen anderthalbfache Werthtaxe offen (zum Nach- Zählen durch den Postbeamten) aufgegeben werden, wobei die Postanstalt für den richtigen Inhalt haftet. Bei geschlossen aufgegebenen Geldbriefen haftet die Post nur für unverletzte Siegel und äußeren Zustand. Gebühr richtet sich nach Gewicht, Werth und Entfernung. Für die Versendung von Geldbriefen empfiehlt sich die Benützung der Postamtlichen Geldbrief-Couverts' ä % kr., die uur zwei Siegel erfordern,, zu anderen Couverts aus festem Papier sind fünf Siegel nöthig. Auf Geldbriefe nach dem Auslande die Bemerkung „I^ttre äe valeur“ zu setzen. 2. Fahrpostsendungen, als Pakete, Schachteln, Kisten, Körbe n. st w. müssen gut verpackt, verschnürt nnd bei Werthangabe auch versiegelt werden. Im Falle des Verlustes wird der auf der Adresse und dem Frachtbrief angegebene Werth und bei Sendungen ohne Werthangabe 2 fl. für jedes Kilogramm ersetzt. Beschädigung ersetzt die Post nur dann, wenn daran nicht die ungenügende Verpackung schuld.— Jeder Fahrpostsendung und jedem Geldbriefe über 250 Gramm ist eine Begleit-Adresse, bei den Postämtern ä 6 kr. käuflich, beizugeben, Sendungen nach Deutschland auch 3 Zoll- Declarationen in der Form von Adressen mit der Bezeichnung oben „Deklaration", dann der Adresse des Empfängers und links in der unteren Ecke mit der Bemerkung „Enthaltend . . . ohne (oder mit so und so viel) Werth". Formulare ä % kr. bei allen Postämtern. Adresse und Deklaration sür's Ausland in lateinischer Schrift zu schreiben. Mit einem Frachtbriefe können 3 Pakete zugleich an dieselbe Adresse aufgegeben werden. Für frankirte Pakete ohne Werthangabe bis 5 Kilogramm Gewicht werden in Oesterreich- Ungarn und im Verkehre mit Deutschland in der ersten, 10 Meilen umfassenden Zone 15 kr., nach allen weiter entfernten Orten 30 kr. erhoben. Die Gebühr für schwerere Pakete steigt entsprechend mit dem Gewichte und der größeren Entfernung. Für unfrankirte Geldbriefe und Pakete bis 5 Kilogramm wird ein Zuschlag von 6 kr. angerechnet und für Pakete mit Werthangabe eine Werthtaxe. (Bis 50 fl. 3 kr., darüber bis 300 fl. 6 kr, für je weitere 150 fl. 3 kr. mehr.) $' Postpakete nach dem Auslande wie in umstehender Tabelle angegeben erforderlich. Nachnahmesendungen mit besonderen Begleitadressen Formularen L 6 kr. Im Jn- landsverkcbre zulässig bei allen Postämtern bis 500 fl. Nachnahme.' Außer dem tarifmäßigen Fahrpostporto ist noch eine Provision zu entrichten, il zw. bis 12 fl. 0 kr. über 12 fl. bis 500 fl. von je 2 fl. 1 kr. — Im Verkehre mit dem Occupationsgebiete. Nach und aus dem Occnpalionsgebiete bis 500 fl., Nachnahme- Gebühren wie im Jnlandverkehr. — Im Verkehre mit dem Ausland zulässig nach Belgien, Dänemark, Deutschland, Helgoland, Luxemburg, Frankreich, Großbritanien und Irland, Egypten, den Niederlanden, Norwegen, Italien, Nordamerika, Schweden und Schweiz bis 200 fl ^ 400 Mark oder 500 Francs), nach Dänemark und Schweden bis 75 fl. bei-Frachtstücken oder Briefen. Außer dem tarifmäßigen Fahrpostporto wird eine Provision von 6 kr. bis 3 fl bei höheren Beträgen als 3 fl. eine Provision von 2 kr. für jeden Gulden erhoben. C*

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