XVI Post-Bestimmungen und Tarife. Are Kronen-Währung in Hesterreich-Mngarn. An Stelle der bisherigen österreichischen Währung tritt die Goldwährung, deren Rechnungs- einheit die Krone ist, die in 100 Heller eingetheilt wird. Die Goldmünzen werden im Verhältnisse von 900 Tausendtheilen Gold und 100 Tausendtheilen Kupfer geprägt. Ein Kilogramm Münzgold gibt 2952 Kronen, also ein Kilogramm Feingold 3280 Kronen. Goldmünzen werden geprägt: Zwanzig-Kronen stücke (10 st. ö. W.), Gewicht 6-775 Gramm Zehn-Kronenstücke ( 5 „ „ „ „ 3 387 „ Aus einem Kilogramm Münzgold Feingold werden 147'6 ,, 295-2 164-0 „ 328 0 Stück Zwanzig-Kronen-Stücke geprägt. „ Zehn-Kronen-Stücke „ „ Zwanzig-Kronen-Stücke „ „ Zehn-Kronen-Stücke „ Außer den Goldmünzen werden noch folgende Münzen der Kronen-Währung geprägt: Silbermünzen: Ein-Kronen-Stück (50 kr.) Nickelmünzen; Zwanzig-Heller-Stücke (10 kr.) „ Zehn-Heller-Stücke (5 kr.) Bronzemünzen: Zwei-Hellerstücke (1 kr.) „ Ein-Heller-Stücke (^ kr.). Aus einem Kilogramm Münzsilber werden 200 Ein-Kronen-Stücke geprägt, folglich hat ein Ein-Kronen-Stück 5 Gramm Gewicht. Verhältnis der Kronen-Währung zu fremden Münzen: 1 Krone — 0-8506 Mark — 85 Pfennige in Deutschland 1 „ — 1'0501 Francs — 1 Franc 5 Centimes in Frankreich 1 „ — 0 0416 Pfund Sterling — 10 Pence in England 1 „ — 0 2625 Goldrubel — 26% Kopeken in Nussland 1 „ — 0'0452 Goldlire — 4% Piaster in der Türkei 1 „ — 0'5040 holländ. Gulden — 50 Cents in den Niederlanden 1 „ = 0-2026 Dollars = 20% Cents in Amerika. Also ein Zwanzig-Kronen-Stück ist gleich: 17 Mark in Deutschland 21 Francs in Frankreich 16 Spillinge 8 Pence in England 5 Goldrute! 25 Kopeken in Russland 90 Piaster 16 Para in der Türkei 10 holländ. Gulden 8 Cents in den Niederlanden 4 Dollars 5^ Cents in Amerika. Verhältnis der fremden Münzen zur Kronen-Währung: 1 Mark — 1 Krone 17 Heller, 100 Mark — 117'50 Kronen 1 Franc — 95 Heller, 100 Francs = 95 22 Kronen 1 Pfund Sterling = 24 Kronen 1'6 Heller, 10 Pfund — 240 17 Kronen . 1 Goldrubel = 3 Kronen 81 Heller, 10 Goldrubel — 38'09 Kronen 1 Piaster — 22 Heller, 100 Piaster — 2212 Kronen 1 holländ. Gulden — 1 Krone 9 8 Heller, 10 0 holländ. Gulden — 198 37 Kronen 1 Dollar — 4 Kronen 93% Heller. 10 Dollar — 49 35 Kronen. Die Silbermünze von 1 Gulden österr. Währung bleibt bis auf Weiteres im Umlauf und wird gleich 2 Kronen gegeben und genommen. Die Ein-Kronen-Stücke werden an allen Staats- und öffentlichen. Cassen in Zahlung genommen, und zwar unbeschränkt, die Nickel- und Bronzemünzen nur bis zum Betrage von 10 Kronen. . Im Privatverlehre ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Kronen in Ein Kronen-Stucken, mehr als 10 Kronen in Nickelmünzen, und mehr als eine Krone in Bronzemünzen in Zahlung zu nehmen. I. Briefpost. 1. Im Inland. Einfache Briefe, im Localverkehr: bis 20 Gramm 3 kr., über 20 bis 250 Gramm 6 kr., unfrankirt 3 kr. mehr; nach allen übrigen Orten derMonarchie: bis20 Gramm 5 kr., über 20 bis 250 Gramm 10 kr., unfrankirt 5 kr. mehr. Sendungen über 250 Gramm als Pakete durch die Fahrpost zu versenden. — Necommandirte Briefe gegen Aufgabeschein, links oben oder unten auf der Adresse mit „Recommandirt" zu bezeichnen, mitFrancozwang, Deutschland ausgenommen, und mit Anspruch auf fl. 20.— Vergütung seitens der Postcassa im Verlustfalle, Verschluß beliebig. Gebühr im Localverkehr um 5 kr., sonst 10 kr. mehr. Mit Rückschein im Localverkehr um weitere 5 kr., sonst um weitere 10 kr. mehr. Für dieselbe Gebühr können auch Kartenbriefe, Correspondenz-Karten und Kreuzbänder recommandirt werden. Expreß-Briefe (im Localverkehr nicht zulässig) werden sogleich nach Eintreffen mit besonderem Boten dem Adressaten zugestellt, müssen auf der Adreß-Seite unten links die Bezeichnung „Durch Expressen zu bestellen" erhalten und genauestadressirtwerden, aus die Rückseite Name des Aufgebers zu setzen. Gebühr im Orte des Bestimmungspostamtes außer Briesporto 15 kr., außerhalb des Post- orres 50 kr. für je 7% Kilometer (1 Meile) von letzterStation. — Karten-Briefe imLocal- verkehr 3 kr., sonst 5 kr. — Correspondenz- Karten 2 kr., mit bezahlter Antwort 4 kr.; international zu 5 kr., mit bezahlter Antwort 10 fr.; portofreie 25 Stück 4kr., mit bezahlter Antwort 25 Stück 8 kr. — Drucksachen unter Kreuzband, oder Schleife, oderin offenem Couvert, oder nur zusammengefaltet, dürfen außer der Adresse nur eine Rechnung über den beifolgenden Artikel, sonst nichts Schriftliches enthalten, und können bis 1000 Gramm schwer sein. Gebühr- bis 50 Gramm 2 kr., bis 150 Gramm 3 kr. bis 250 Gramm 5 kr., über 250 bis 500 Gramm 10 kr., über 500 bis 1000 Gramm 15 kr. Franco- zwang. — Waarenmuster und Proben unter ^reuzband, oder Schleise, oder in Säckchen, nur bis zum Gewichte von 250 Gramm, müssen « t ""fgegeben und so verpackt werden, daß die Post den Inhalt untersuchen kann. Adresse auf starkem Papier anhängen oder auskleben Schrillliches außer Firma des Absenders, Adresse des Empfängers, Bezeichnung der Waare mit Hreis und verfügbarer Menge nicht zulässig. - Auf der Adresse auch „Proben", „Muster" zu bemerken. — Gebühr: 5 kr. Francozwang. Ungenügend frankirte Drucksorten undWaarenproben werden befördert, doch wird der an der Franco- wxe fehlende Betrag doppelt als Porto dem -"drepaten angerechnet. 2. Im Verkehre mit Bosnien und der ^erzegovina. Gebühren wie im Jnlande. ^'L'prefchestellnna nur nach Postorten zulässig. 3; ^m Verkehre mit dem Sandschak covt-Bazar. Briefe für je 15 Gramm frankirt 10 kr., unfrankirt 20 kr.,— Correspondenz- karten 5 kr., mit Antwort 10 kr., Drucksachen, Proben und Muster je 50 Gramm 3 kr., sonst wie mit Bosnien — Briefe mit 70 Gramm von Militärpersonen portofrei. — Expreßbestellung unzulässig. 4. Im Verkehre mit Deutschland. Briefe bis 15 Gramm 5 kr., bis 250 Gramm 10 kr., unfrankirt 5 kr. mehr. Sonst wie im Jnlande. Nach Deutschland recommandirte Briefe auch unfrankirt zulässig. 5. Tarif für Correspondenzen nach und aus den dem Weltpostverein angehörigen Ländern mit Ausnahme von Oesterreich-Ungarn, Bosnien, der Herzegovina und Deutschland, sowie der unter IV angeführten, dem Weltpostverein nicht angehörigen Ländern und Colonien. Bricf-A'ost-Harif N N Z § £ Z § § 5 © 5 Nach Montenegro*, Serbien*............. 7 14 4 8 2 2 10 10 Nach den hier folgend unterll. angeführten Ländern** 10 20 5 10 3 3 10 10 Nach den hier folgend unterm, angeführten Ländernff. . 20 30 8 16 6 6. 10 10 Nach den unter IV angeführten Ländern und Colonien77^.. 30 40 ——10 ttt 20 — all II. Europa: Belgien*, Bulgarien, Dänemark mit Island*, Frankreich mit Algerien und Monaco, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien mit Irland und Cypern, Helgoland*, Italien und San Marino, Luxemburg*, Malta- Insel, Niederlande*(Holland), Norwegen, Portugal, Madeira und Azoren-Inseln, Rumänien*,Rußland mit Polen und Finnland, Schweden*, Schweiz*, * Expreßsendungen zulässig. Gebühr 15 kr. ** Als geringste Gebüdr 'für Muster 5 kr. und für Geschäftspapiere bis 150 Gramm 10 kr. f Unter Geschäftspapieren werden Acten, Documente, Musik-Partituren u. s. w., überhaupt schriftliche Documente, die nicht als Corresponden» zu betrachten sind, verstanden. Selbe' dürfen in keiner Richtung die Ausdehnung von 45 Centimeter, ebenso 'nicht das Gewicht von 2 Kilogramm überschreiten. tt Als geringste Gebühr für Muster 8 kr., über 50 Gramm für je 50 Gramm 6 kr., für Geschäftspapiere bis 100 Gramm 13 kr., für 150 Gramm 18 kr., 200 Gramm 24 kr., 250 Gramm 30 kr. u. s f. fl-t Muster 10 kr., mindestens jedoch 12 kr., Geschäftspapiere 12 kr., mindestens jedoch 20 kr. 0
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