Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1895

Genealogische Uebersicht der Regenten Europas. Anhalt-Dessau. Herzog Friedrich, geb. 29. April 1831, reg. seit 22. Mai 1tz71, verm. mit Antoinette, Prinzessin von Sachsen-Alten- burg. Baden. GroßherzogFriedrich (WilhelmLudw.), geb. 9. Sept. 1826, reg. seit 24. April 1862, verm. m. Louise, Tochter des deutschen Kaisers und Königs von Preußen Wilhelni I. Bayern. König Otto I., geb. 18. April 1848. Reichsverweser: Prinz Luitpold, geb. am 12. März 1821. Belgien. König Leopold II., geb. 9. April 1836, reg. seit 10. Dec. 1866, verm. mit Marie Henriette, Erzherzogin von Oesterreich. Braunschweig. Regent: Prinz Albrecht von Preußen, geb. 8. Mai 1837. Bulgarien. Fürst Ferdinand I. (Prinz von Coburg), geb. am 26. Febr. "1861, erwählt am 7. Juli 1887, verm. mit Prinzessin Maria Louise von Parma. Dänemark. König Christian IX., geb. 8 Llpril 1818, reg.' seit 16. Nov. 1863, verm. mit Louise, Landgräfin von Hessen-Cassel. Deutschland. Siehe Preußen. Frankreich. Präsident Marie Fran^ois Sadi- Carnot, geb. 11. Aug. 1837. Griechenland. König der Hellenen Georg I., geb. 24. Dec. 1846, reg. seit 31. Oct. 1863, verm. mit Olga Constantinowua, Prinz, v Rußl. Großbritannien. Königin Victoria, Kaiserin von Indien, geb. 24. Mai 1819, reg. seit 20. Juni 1837, Witwe seit 14. Dec. 1861 von AlbertPrinzen vonSachsen-Coburg-Gotha. Hessen. (Großh.Haus.) Großh. Ernst Ludwig, " geb. 26. Nov. 1868, reg. seit 13. März 1892, verm. mit Prinzessin Victoria Melitta von Sachsen- Ccburg-Gotha. Italien. König Humbert I., geb. 14. März 1844, reg. seit 9. Jänner 1878, verm. mit Margaretha, Prinzessin von Savoyen. Liechtenstein. Fürst Johann II., geb. 6. Oct. 1840, reg. seit 12. Nov. 1868. Lippe-Detmold. Fürst Woldemar, geb. 18. April 1824, reg. seit 8. Dec. 1876, verm. mit Sophie, Markgräfin von Baden. Lippe-Schaumburg. Fürst Stefan (Albrecht Georg), geb. 10. October 1846, reg. seit April 1893. Luxemburg. Großherzog Adolf, Herzog von Nassau, geb. 1818, reg. seit Dec. 1890. Mecklenburg-Schwerin. Großh. Friedrich Franz 111°, geb. am 19. März 1861, reg. seit 16. April 1883, verm. mit Anastasia, Großfürstin von Rußland. Mecklenburg - Strelitz. Großh. Friedrich Wilhelm, geb. 17. Oct. 1819, reg. seit 6. Sept. 1860, verm. mit Auguste, Prinzessin von Großbritannien. Monaco. Fürst Albert, geb. 13. Nov. 1848, reg. seit 1889. Montenegro. Fürst Nikolaus I., geb. 7. Oct. 1841, reg. seit 14. Aug. 1860,''verm. mit Milcna Petrovna Bucotic. Niederlande. Königin Wilhelmine, geb. 31. Aug. 1880, reg. seit Dec. 1890. Regeutiu Köuigs-Witwe Emma, Prinzessin v. Waldeck- Pyrmont. Oldenburg. Großherzvg Peter, geb. 8. Juli 1827, reg seit 27. Febr. 18 63, verm. mit Elisabeth, Prinzessin von Sachseu-Altenburg. Portugal. König Carlos, geb. 28. Sept. 1863, reg. seit 19. Oct. 1889, verm. mit Amalie, Prinzessin von Orleans. Preußen. Wilhelm II., deutscher Kaiser und König von Preußen, geb. 27. Jänner 1869, reg. seit 16. Juni 1888, verm. mit Victoria Auguste, Prinzessin von Schleswig-Holstein- Sonderburg-Augustenburg. Neuß (ältere Linie). Haus Greiz. Fürst Heinrich XXII., geb. 28. März 1846, reg. seit 28. März 1867, verm. mit Jda, Fürstin zu Lippe-Schaumburg. Neuß (jüngere Linie). Haus Schleiz. Fürst Heinrich XIV., geb. 28. Mai 1832, reg. seit 11. Juli 1867, verm. mit Agnes, Herzogin von Württemberg. Numanien. König Carl I., geb. 20. April 1839, reg. als Fürst seit 20. April 1866 (durch Wahl), zum Köuig proclamirt am 26. März 1881, verm. mit Elisabeth, Fürstin Mied. Rußland. KaiserAlexanderlll., geb. 10. März (26. Febr.) 1846, reg. seit 13. März 1881, verm. mitMariäFeodorowna,Prinzessiuv.Däuemark. Sachsen (königl. Haus). König Albert, geb. , 23. April 1828, reg. seit 29. Oct. 1873, verm. mit Karolina, Prinzessin von Wasa. Sachsen - Weimar - Eisenach. Großherzog Carl Alexander, geb. 24. Juni 1818, reg. seit 8. Juli 1863, verm. mit Sophie, Prinzessin der Niederlande. Sachsen-Meiningen und Hildburghausen. Herzog Georg II., geb. 2. April 1826, reg. seit 20. Sept. 1866, verm. mit Helene, Freifrau von Heldburg. Sachsen-Altenburg. Herzog Ernst, geb. am 16. Sept. 1826, reg. seit 3. Aug. 1863, verm. mit Agnes, Prinzessin von Anhalt-Dessau. Sachsen - Coburg - Gotha. Herzog Ernst Alfred,geb. 6.Aug.1844, reg. seit22. Aug.1893. verm. mit Marie, Großfürstin von Rußland. Schwarzburg-Sondershauseu. Fürst Carl Günther, geb. 7. Aug. 1830, reg. seit 17. Juli 1880, verm. mit Marie, Prinzessin von Sachsen-Altenburg. Schwarzburg-Rudolstadt. Fürst Günther, geb. 21. Aug. 1862, reg. seit 1890. Schweden und Norwegen. König Oskar II., geb. 21. Jänner 1829, reg. seit 18. Sept.. 1872, verm. mit Sophie, Prinzessin von Nassau. Serbien. König Alexander I«, geb.14.Aug 1876. Spanien. König Alfons XIII., geb. 17. Mai 1886. Königin - Regeutiu Maria Christine, Witwe vonKönigAlfousXII. gest. 22. Nov. 1886. Türkei. Großsultan Abdul Hamid II., geb. 22. Sept. 18 4 2, reg. seit 1. Sept. 187 6. Waldeck und Pyrmont. Fürst Friedrich Brlkm'idpsch-ungarische Zahlen-LoUcrie. Einrichtung der den I>. n. k. Lottoiimlern nud ihren Organen vorlichaltcncn Zahlenlottcrie. 1. Die Einsätze in die Zahlenlotterie können auf unbestimmte Auszüge (Extracte), auf bestimmte Auszüge (Nominate), auf Amben, auf Ternen gemacht werden. 2. Im Falle eines Gewinnstes wird der auf einen unbestimmten Auszug eingelegte Geldeinsatz vierzehnfach, der auf einen bestimmten Aus- zug gesetzte Geldbetrag sieben und sechzigfach, der auf "einen Ambo (in 2 Zahlen) eingesetzte Geldbetrag zweihundertvierzigfach und jener auf einen Terno (in 3 Zahlen) Viertausendachthundertfach gezahlt. 3. Jedem, der an dem Spiele theilnehmen will, steht es frei, sowohl die Zahlen als auch die Spielart nach seinem Belieben zu wählen und indem er das gewählte Spiel bei einem der aufgestellten Lottocolleetanten einschreiben läßt und den Einsatz erlegt, der jedoch nie weniger als 6 Neukreuzer für einen einzelnen Satz betragen darf, den Wettvertrag anzubieten, der, insofern nicht die nachfolgenden Ausnahmen eintreten, immer als angenommen zu betrachten ist. 4. Die spielenden Parteien haben in einer der zur Uebernahme der Lottospiele aufgestellten Lottocollecturen die gewählten Zahlen, sowie die beabsichtigte Spielart und den tarifmäßigen Betrag des Geldeinsatzes klar und deutlich anzu- sagen, und zugleich auch selbst darauf Bedacht zu nehmen, daß das Spiel richtig in die Originallisten eingetragen werde. Sie haben sich zu diesem Ende. das ganze Spiel zurück ansagen zu lassen, weil nach der Ziehung immer nur der Inhalt der Originallisten entscheidend ist und das Vorgeben von Seite der Parteien, als wären andere Zahlen gespielt, oder ein anderer Einsatz geleistet worden, durchaus nicht beachtet werden kann. 6. Wenn aus -was immer für einer Ursache das von den Lottocolleetanten gesammelte Spiel nicht vor der Ziehung bei dem Lottoamte eintreffen sollte, kann der Wettvertrag zwischen der Lottounternehmung und den Spielern nicht abgeschlossen werden. In einem solchen Falle wird dem Lottocolleetanten eine amtliche Anzeige zugesendet, um die Spieler, welche diese Anzeige einsehen können, hiervon zu verständigen. Die Einsätze für die nicht vor der Ziehung an das Amt gelangten Spiele werden gegen Zurückgabe der Einlagsscheine sogleich zurückbezahlt. Die nach Mguf von drei Monaten nicht zurückerho­ (Adolf Hermann), geb. 20. Jänner 1866, reg. seit 12. Mai 1893. Würtemberg. König Wilhelm (Karl Paul), geb. 26 Feb. 1846, reg seit 6. Oct. 1891, verm. 8. April 1886 mit Charlotte, Prinzessin zu Schaumburg-Lippe, geb. 10. Oct. 1864. benen Einsätze verfallen zum Vortheile des Lotto gefälles. 6. Den Lottoämtern, welche berechtigt sind, die eingetragenen unb vor der Ziehung an das Amt gelangenden Spiele anzunehmen, ist auch das Recht Vorbehalten, die Spieleinsätze ganz oder zum Theile zurückzuweisen. Eine solche Zurückweisung erfolgt nach bestimmten, den Aemtern ertheilten Vorschriften, und nur dann, wenn durch das Uebermaß gleichartiger Spiele die für alle Spielgattungen festgesetzte Grenze (Portata) der Spielannahme überschritten ist. Auf nicht angenommene Spieleinsätze kann in keinem Falle ein Gewinnst angesprochen werden. 7. Ohne Beibringung und Zurückstellung der Original-Einlagsscheine kann ein Gewinnst nicht angesprochen werden. Das Gleiche gilt, wenn die Einlagsscheine durch Beschneiden, Zerreißen, Verbrennen, oder auf irgend eine Art enie solche Beschädigung an ihren wesentlichen Merkmalen erlitten haben, daß sie nicht mehr mit voller Sicherheit für echt erkannt werden können. 8. Sollte wider Vermuthen ein rechtmäßiger Gewinn von einem Collectanten verweigert oder nicht vollständig bezahlt werden wollen, so hat die Partei bei Verlust ihres Recursrechtes den Einlagsschein nicht an den Collectanten auszuhändigen, sondern sogleich und jedenfalls vor Ablauf der dreimonatlichen Verfallsfrist die Anzeige an das Lottoamt zu machen, welches, wenn der Gewinnst richtig ist und sonst kein Anstand obwaltet, die unverzügliche Bezahlung desselben verfügen wird O f » ^ie .Gewinnste werden nur nach dem Inhalte der m den äottoarchiven aufbewahrten Origmalüstm, welche die von den Parteien migegebenen und von dem Amt angenomnienen Spiele enthalten, berichtigt. ^ ?^ die möglichen Fälle, daß jemals, ungeachtet der den Parteien zur Vermeidung aller Irrungen und Fehler empfohlenen Bort lchtsregeln dennoä, tarifswidrige Spiele, d. h. Sfe ^ Welchen der angeschriebene Geldbetrag mit der Anzahl der Nummern und der Promesse nicht übereinstimmend ist, in die Originallisten eingetragen und bei der amtlichen ^^achtet aller dabei angewendeten Sorgfalt doch ubersehen und unverbessert ae- lasien worden wären, müssen die Gewinnste nunier genau nach den in den Geldcolonnen der Originalsten ausaesetzteu und von dem Gesa le angenoninrenen Geldeinsatzbeträgen, welche

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