Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1894

Postsparkassen. Bestimmungen für Telegramme. Emtagsbüchev werden bei der ersten Einlage, die mindestens 60 -kr. betragen muß, kostenfrei geliefert und müssen im Postamte mit der Unterschrift des Einlegers, seinem Beruf, Ort und Tag der Geburt und Wohnungsangabe ausgefüllt werden. Mit diesem Büchel kann der Einleger bei jeder Sammelstelle Rückzahlungen fordern oder Einlagen machen. Außerdem kann man ein geheimes Losungswort anführen, so daß die Rückzahlungen nur gegen dessen Angabe stattfinden. Auch kann der Einleger ohne weitere Förmlichkeiten eine dritte Person mit dem Losungswort zur Behebung der Rückzahlungen bevollmächtigen. Niemand darf mehr als ein Einlagebuch besitzen, um nicht capital--und zinsen- verlustig zu werden. Unbrauchbar gewordene Einlagebüchel werden auf Ersuchen gegen 10 kr. umgetausch't. Bei Verlust eines Buches ist auf einer bei jeder Sammelstelle gratis zu erhaltenden Drucksorte eine Eingabe mit möglichst genauer Bezeichnung desselben an das k. 1. Postsparcassa-Amt in Wien zu richten und unter Beischluß von einer 10 kr.-Briefmarke um ein Duplieat zu ersuchen. Gerichtliche Verbotlegung, Erwerbung des Pfandrechtes oder executive Einantwortung eines Postsparcassabüchels ist nicht zulässig. Postsparkarten, die an allen Verschleißstellen von Postwerthzeichen für den Preis der eingeprägten 5 kr.-Marke zu haben sind, dienen dazu, kleine Beiträge durch Aufkleben von 5 kr.- Briefmarken, die jedoch weder gebraucht, noch verdorben sein dürfen, züsammenzusparen. Wenn die Postsparkarte 50 k.r. in Marken aufweist, wird dieselbe gegen ein Sparkassabuch umgetauscht, oder wenn der Besitzer der Karte schon ein Büchel genommen, in dieses als neue Einlage eingetragen. Einlagen können auch für eine andere Person gemacht werden und wird der Name dieser anderen Person als. Einleger im Büchel verzeichnet; die einzahtende Person muß als Erleger ihren Namen ins Buch eintragen und erhält so lange alle Rückzahlungen und Zinsen, bis die als Einleger bezeichnete Person ihren Namen selbst im Postamte unterzeichnet. Ueber die Einlagen dürfen an dritte Personen keinerlei Auskünfte vom Postamte gegeben^ werden. Verzinst werden die Einlagen von 1 fl. angefangen bis 1000 sl. mit 3% Diese Zinsen werden jährlich am 31. December in das Buch eingetragen,von da ab gleichfalls verzinst und sind von jederEinkommensteuer befreit DieVerzinsung der Einlagen im Checkverkehre beträgt 2%. Rückzahlungen kann jeder Einleger mittelst der zugleich mit dem Einlagebüchel ausgefolgten Kündigungsformulare, die an das k. k. Post- sparcassa-Amt in Wien direct oder an eine Sammelstelle Ausrichten sind, zu jeder Zeit verlangen. Kündigungsfrist bei Beträgen von 10 fl. bis 100 fl. 16 Tage, von 100 fl. bis fl. 600 ein Monat, von 600 fl. bis 1000 fl. zwei Monate; doch wird in der Regel die infolge der Kündigung dem Einsender franco zugesandte, auf 2 Monate giltige Zahlungsanweisung auch früher, meist sofort aüsbezahlt. Diese Zahlungsanweisung ist vom Einleger- oder Erleger zu unterfertigen und mit dem Einlagebuch an die betreffendeZahlstelle zu senden. Der Einleger kann auch eine dritte Person, welche sich an demselben oder einem anderen Orte befindet, zur Empfangnahme der ganzen oder theilweisen Rückzahlung ermächtigen; die hierzu nöthigen gesetzlichen Bestimmungen finden sich in jedem Einlagebuch genau verzeichnet. Die höchste zulässige Einlage beträgt 1000 st. Uebersteigt das Guthaben diesen Betrag, so wirk) zur Verminderung desselben aufgefordert; wenn binnen einem Monat dieser Aufforderung keine Folge geleistet wird, werden für den entsprechenden Betrag österreichische Staatspapiere angekauft. Ankauf von Staatspapieren wird jedem Inhaber eines Postsparcassa-Buches vom Post- jparcafien-Amt gegen mäßige Provision besorgt. Die Staatspapiere werden dem Einleger auf seine Kosten und Gefahr zugesendet oder von Amtswegen unter Garantie ausbewahrt. Ueber aufbewahrte Staatspapiere wird dem Einleger ein Rentenbüchel zugestellt, die Coupons werden regelmäßig eingelöst und als Einlage gutgebracht oder auch in Barem übersendet. Der Verkauf von Staatspapieren kann jederzeit verlangt werden. Der Anweisungs- (Check) - Verkehr. Wünscht Jemand von dieser Einrichtung Gebrauch zu machen, so hat er ein dementsprechendes Gesuch um Ausfolgung eines Checkbüchels auf der, bet jedem Postamte hierzu gratis erhältlichen Drucksorte recommandirt an das t k. Postsparcassen- Amt zu richten und den Betrag für die Empfang - (Erlag)-Scheine nebst 1 fl. 60 kr. als Gebühr für das Checkbuche! beizuschließen. Die Stammeinlage per 100 sl. ist innerhalb eines Monates nach der Bewilligung mittelst eines Empfang- (Ertag)-Scheines bei einer Sammelstelle zu erlegen. Der Anweisungs-(Check)Berkehr ermöglicht dem Einleger, von der eingelegten Summe Beträge in jeder Höhe jederzeit zur Zahlung an beliebige Personen oder Firmen in der österreichisch - ungarischen Monarchie anweisen zu können.Genaue deutlicheBelehrungen sind in jeder k. k. Postsparcasftn-Sammelstelle gratis erhältlich. Porto- und gebührenfrei sind alle Corre- spondenzen und Eingaben in Postsparcassen- Angelegenheiten mit Ausnahme der Zusendung der Staatspapiere. Unentgeltlich werden alle zum Verkehre mit dem k. k. Post-Sparcassenamte nöthigen amtlichen Drucksorten an sich legitimirende Einleger verabfolgt. Tarif für Telegramme im internationalen Verkehr. Nach allen Orten Depeschen zulässig. Wo keine Station, wird Depesche durch Post oder Expressen weiterbefördert. Mittelst Briefmarken frankirte Telegramme können per Post oder Bote in Briefform gefaltet unb gesiegelt an das- nächste Telegraphenamt zur Abtelegraphirung übersendet werden. Depeschen in allen Sprachen zulässig, welche in Lateinschrift geschrieben werden. Chisfreschrist, ausgenommen in Kriegszeiten, ebenfalls gestattet. Ermittlung der Wortzahl einerDepejche: a) Alles, was der Aufgeber in das Original seiner Depesche schreibt, wird mitgezählt, b) Maxi- mum der Länge eines Wortes 16 Buchstaben; Ueberschuß noch ein Wort, e) Bei Verbindung von Wörtern durch Bindestriche wird jedes als besonderes Wort gezählt, d) Je 5 Ziffern ein Wort, e) Einzelne Schriftlichen, Buchstaben, je ein Wort, k) Zum.Worttexte gehörige Jnter- punctionen werden nicht gerechnet. ^ Sprachwidrige Zusammenziehungen nicht gestattet, h) Unterstreichungszeichen, Klammern und Anführungszeichen 0e 1 Paar) ein Wort. Ju Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Herzego-. vina und Deutschland Gebühr per Wort 3 kr., Minimaltoxe 30 kr. Znrücktelegraphiren einer empfangenen Depesche, um die Ueberzeugung vom richtigen Wortlaute zu erlangen, kostet halbe Gebühr. Frankirte Antwort gewöhnlich für 10 Worte durch „R- p.“ vor der Adresse bezeichnen; mehr Worte (jedoch nicht über 30) ausdrücklich nach „R- pX beizusetzen. Ist das Nücktelegramm an einen andern als den Aufgabsort der Ursprungsdepesche zu übermitteln, so kommt der Tarifsatz zwischen der Ausgabe- und Adreß-Station der Retourdepesche in Anwendung. Empfangsbestätigung einer Depesche wird gegen Erlag einer Taxe für ein 10-wvniges Telegramm bewirkt. Weiterbeforderungs - Gebühren. Bei Telegrammen, welche außerhalb des Ortes der Telegraphenstation gehören, ist vom Aufgeber eine Zustellungsgebühr per 40 kr. einzuhcben. Von Oesterreich-Ungarn nach Grund- Taxe taxe per-W. ■führt? fl I lr. Algier und Tunis via Marseille ... - Amerika, nach New-Zork............... Arabien (Aden), via Italien......... Belgien, via Deutschland............ - Bosnien und Herzegowina....... - Bulgarien, über die österreichischrumänische Grenze........................- China, via Trieft................... Cochinchina, via Serbien-Türkei .. . Dänemark, via Deutschland ... . Deutschland....................................... Egypten, via Türkei................... Frankreich, via Deutschland.......... Gibraltar, via Schweiz............... • Griechenland, via Türkei.......... Großbritannien, viaDeujchlm .. Helena St..................................... Helgoland...................................... Italien........................................ . Luxemburg, via Deutschland.... Malta, via Italien..................... Monaco, via Deutschland............. Montenegro, von Dalmatien Montenegro, von anderen Kron- länderu........................ . . Niederlande, via Deutschland . .. Norwegen, via Deutschland Ostindien, via Trieft, Suez, Aden 1. Zone...... ....... .. .................. Ostindien, 2. Zone: Cehlon .. Ostindien, 3. Zone: Birma .... Persien, via Rußland................... Portugal, via Frankreich........... Rumänien........................ -............ Rußland (europäisches)............... „ Sibirien I. Region .... Schweden, via Deutschland......... Schweiz............................ .............. Serbien........................................... Spanien, via Italien...................... Tripolis........................................... Tunis.............................. .. ........... Türkei, europäische, via Bosnien ... „ asiatische Seehafenstation .. 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 2 13 86 13 11 4 4 2 9 13 92 11 4 78 8 13 13 13 4 8 11 19 8 30 30 30 30 30 30 -30 -30 4 11 16 60 66 63 75 17 6 12 86 42 12 4 4 14 61 13 14 20

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