Spanien mit den Balearischen, Pithiusischen und Canarischen Inseln und der Republik Andora, Türkei. Asien: China über Rußland, asiat. Türkei, Persien. Afrika: Algerien, Egypten mit Nubien und dem Sudan, Marocco, spanische Colonien, Tripolis, Tunis. Amerika: Britisch Nordamerika (Canada, Neu-Fundland), Vereinigte Staaten. ad III. Asien: Aden, Afghanistan, Anam*, Bagdad, Beludschistan, Birma, Bussora(Bassora), China über Suez, Japan*, Kaschmir**, Man- dalay, Mascat (Muscat), Neu-Guinea (deutsches Schutzhoheitsgebiet) Ostindien (britische, französische, niederländische,portugiesische und spanische Besitzungen), Persien über Bombay, Siam*, Tibet. Afrika: Assab, Massuah, britische, französische, portugiesische, spanische Colonien, Congo- Staat, deutsches Schutzgebiet in Südwest-Afrika, Kamerun, Togo - Gebiet, Liberia, Zanzibar. Amerika: Argentinische Republik*, Bolivia, Brasilien, britische Colonien, Chili, Auracanien und Valdivia, Colunibien, Costa-Rica, Ecuador, französische Colonien, Grönland über Dänemark, Guatemala, Haiti, Honduras, Mexiko, Nicaragua und Mosquita, niederländische Colonien, Paraguay, Patagonien und Feuerland, Peru, San Domingo, San Salvador*, Uruguay, Venezuela, Westindien. Australien: Apia (Samoa-Jnsel), Sandwichs - Inseln, französische Colonien, Marschall-Jnseln. aä IV. Ascension** (via England), Capland und Colonie Victoria mit Port Natal und Orange- Staat (via England), Sct. Helena (via England) Westküste von Afrika**, Badogry**, Bonny**, Camerones**, Alt-Calabar**, Transvaal und Betschuanaland, Sarawak**. Australien: West- Australien**, Süd-Australien, Queensland und Victoria**, Reu-Südwales und Neu-Seeland**, Tasmania**, Inseln Australiens, Fidji-Jnseln, Freundschafts-Jnseln, Samoa (Schiffer-Inseln), (Apia, Sandwichs-Jnseln, Marschall-Jnseln und französische Colonien ausgenommen.) II. Postanweisungen. 1. Im Inland bis 800 fl. an alle Post ämter von allen Postämtern. In das Formular (% kr.) ist vom Aufgeber der Betrag der Anweisung in Ziffern und derjenige der Gulden auch in Buchstaben, die genaue Adresse des Empfängers mit Bestimmungsort und links in den Coupon sein eigener Name einzutragen. Im inländischen Verkehre darf der Coupon außerdem noch schriftliche Mittheilungen enthalten oder mit Adreßschleife von Zeitungen beklebt werden. Die Post haftet für den laut Aufgabeschein eingezahlten Betrag. Gebühr bis 3 fl. 6 kr., bis 80 fl. 10 kr., bis 180 fl. 20 kr., bis 300 fl. 30 kr., bis 800 fl * Expreßsendungen zulässig. Gebühr 15 kr. SraNkirungszwang, Recommandatton unzulässig 80 kr., Expreß-Anweisungen eine Bestellgebühr von 18 kr., wenn nach Postorten — wenn naäi Orten, wo keine Postanstalt, um 80 kr. Botenlohn per 7% Kilometer (1 Meile) mehr. 2. Im Verkehre mit Bosnien, der Herzegovina und Novi-Vazor: Maximal- v Betrag 800 fl. Gebühr bis 8 fl. 10 kr., über 8 fl. bis 4 0 fl. 20 kr.,. für je weitere 10 fl. um 8 kr. mehr. Für Expreßanweisungen außerdem Bestellgebühr von 18 kr nach Orten, wo keine Post, Botenlohn von 80 kr. für je 7^ Kilometer (I Meile). Für telegraphische Anweisungen Telegraphengebühr für jedes Wort 3 kr 3. Im Verkehre mit Deutschland, Helgoland, Luxemburg, Türkei und Egypten (mit Anweisungs-Formularen fürs Ausland a % kr.) bis 40 fl. 20 kr., für je weitere 10 fl. um 8 kr. mehr. Maximalbetrag 200 fl., nach den k. k. Postämtern in der Türkei und Egypten Maximalbetrag 800 fl., von letzteren nach Oesterreich-Ungarn Maximalbetrag 1280 Francs, von ersteren nach Oesterreich-Ungarn Maximalbetrag 400 Mark. Ausstellung und Einzahlung in österreichischer Währung. 4. Im Verkehre mitderArgentinischen Republik, Belgien, Bulgarien, britischen ) t Besitzungen und Colonien, Chili, Cypern. Dänemark, Egypten (Ober-, Mittel- um Unter-Egypten nebst Suakim), Frankreich. Gibraltar, Großbritannien und Irland, 1 Italien, Japan,Malta,Niederlande, Norwegen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, den Vereinigten Staaten Nord- Amerikas und Canada (mit Anweisungs- Formularien für's Ausland a % kr.) bis 20 fl. 20 kr. Für jede weitere 10 fl. 10 kr. mehr. Maximalbetrag 200 fl. Türkei mit k. k. Postanstalten 800 fl. Ausstellung und Einzahlung in österreichischer Währung. Anweisungen nach Nordamerika und Canada sind an das Postbureau in Basel zu adressiren. — Die Gebühr von Basel nach Amerika (20 Cent, für je 10 Francs) wird vom angewiesenen Betrage abgezogen. Schriftliche Mittheilungen auf dem Coupon außer Name des Absenders, des Betrages und des Datums nur bei Anweisungen nach den britischen Besitzungen, Cypern, Gibraltar, Groß- britannien, Malta, Vereinigten Staaten und Canada nicht gestattet. / 5. Telegraphische Anweisungen (bei der Post aufzugeben und in telegraphische Anweisungs-Formulare einzutragen) nach allen Postämtern bis 800 fl. zulässig. Außer den Postanweisuugs-Gebühren ist noch die Expreßgebühr zum Telegraphenamte mit 10 kr., dann j die nach der Worttaxe entfallende Telegraphengebühr (siehe unter Telegraphen-Tarif) und die Expreßgebühr von 18 kr. im Orte und gut verpackt, verschnürt und bei Werthangabe auch versiegelt werden. Im Falle des Verlustes wird der auf der Adresse und dem Frachtbrief angegebene Werth und bei Sendungen ohne Werthangabe 2 fl. für jedes Kilogramm ersetzt. Beschädigung ersetzt die Post nur dann, wenn daran nicht die ungenügende Verpackung schuld. — Jeder Fahrpostsendung und jedem Geldbriefe über 280 Gramm ist eine Begleit-Adreffe, bei den Postämtern a 6 kr. käuflich, beizugeben, Sendungen nach Deutschland auch 3 Zoll- Declarationen (in der Form von Adressen mir der Bezeichnung oben „Declamtion", dann der Adresse des Empfängers und links in der unteren Ecke mit der Bemerkung „Enthaltend . . . ohne (oder mit so und so viel) Werth." Formulare ü. % kr. bei allen Postämtern. Adresse und Declaration fürs Ausland in lateinischer Schrift zu schreiben. Mit einem Frachtbriefe können 3 Pakete zugleich an dieselbe Adresse aufgegeben werden. Für frankirte Pakete ohne Werthangabe bis 8 Kilogramm Gewicht werden in Oesterreich- Ungarn und im Verkehre mit Deutschland in der ersten, 10 Meilen umfassenden Zone 18 kr., nach allen weiter entfernten Orten 30 kr. erhoben. Die Gebühr für schwerere Pakete steigt entsprechend mit dem Gewichte und der größeren Entfernung. Für unfrankirte Geldbriefe und Pakete bis 8 Kilogramm wird ein Zuschlag von 6 kr. angerechnet und für Pakete mit Werthangabe eine Werthtaxe. (Bis 80 fl. 3 kr., darüber bis 3. Postpakete nach dem Austande weisungsgebühr und einer Einzugsgebühr von I £?“ 5 kr. für jedes eingelöste Forderungsdocument 3f^(°5 übermittelt. — Bei verweigerter Zahlung wird s Zulässig der Auftrag sammt Beilagen dem Absender ^sondere Formulare als Begleitadreffen lbei zurückgesendet. ^der Post a 6kr. zu lsaben) und Zoll-Deilaratwnen wie in umstehender- Tabelle angegeben erforderlich. von 80 kr. pro 7^ Kilometer (1 Meile) außer dem Orte zu bezahlen. — Bei Anweisungen über 300 fl. außerdem eine Autwort-Depeschengebühr für 20 Worte für Empfangsanzeige. Telegraphische Anweisungen sind von allen größeren Postämtern Oesterreich-Ungarns auch nach Belgien, Bulgarien, Deutschland, Egypten, Frankreich, Helgoland, Italien, Japan, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen und der Schweiz bis 200 fl. zulässig. III. Postaufträge. In Oesterreich-Ungarn, dem Occupations- bis 800 fl., ferner im Verkehre mit. Belgien, Deutschland, Egypten, Frankreich (mit Algier, Tunis), Italien, Luxemburg, Norwegen, Rurnäuien, der Schweiz und der Türkei (k. k. Postämter) bis 400 fl. (800 Mark oder 1280 Francs) zulässig. — Formulare bei allen Postämtern zu % kr. sind vom Aufgeber entsprechend auszu- füllen, dann mit quittirter Rechnung oder Wechsel u. dgl. zusammen in ein Couvert zu geben, das geschlossen und an das Postamt des Wohnortes desjenigen, von dem man einen Betrag einziehen will, zu adressiren. Auf. die Adreß- Seite desCouverts gehört auch oben die Bemerkung „Postauftrag". Sonstige schriftliche Mittheilungen dürfen diese Briefe nicht enthalten. Postaufträge müssen frankirt und recommandirtwerden.Gebühr dieselbe wie für recommandirte Briefe und in Marken aufzukleben. — Der vom Postamt ein- cassirte Betrag wird dem Auftraggeber mittelst Postanweisung unter Abzug der entfallenden AnIV. Kahrpost. Dieselbe befördert: Briefe mit Geld- und Werthpapieren-Sendungen und Sendungen aller Art, die als Pakete, Schachteln, Kisten, Körbe u.s.w. aufgegeben werden. 1. Geldbriefe mit österreichischen Banknoten über 800 fl. und bis 280 Gramm Gewicht können gegen anderthalbfache Werthtaxe offen (zum Nachzählen durch den Postbeamten) aufgegeben werden, wobei die Postanstalt für den richtigen Inhalt hastet. Bei geschlossen aufgegebenen Geldbriefen haftet die Post nur für unverletzte Siegel und äußeren Zustand. Gebühr richtet sich nach Gewicht, Werth und Entfernung. Für die Versendung von Geldbriefen empfiehlt sich die Benützung der postamtlichen Geldbrief-Couverts a % kr., die nur zwei Siegel erfordern, zu anderen Couverts aus festem Papier sind fünf Sieget nöthig. Auf Geldbriefe nach dem Auslande die Bemerkung „Lettre de vaieur“ zu setzen. 2. Fahrpostsendungen, als Pakete, Schachteln, Kisten, Körbe n. s. w. müssen Nachnahmesendungen mit besonderen Begleitadreffen-Formularen ä 6 tr. Im Jn- lanksverkehre zulässig bei allen Postämtern bis 800 fl^Nachnahme. Außer dem tarifmäßigen Fahrpostporto ist noch eine Provision zu entrichten, u. zw. bis 10 fl. 6 kr., über 10 fl. bis 80 fl. für je 8 fl 3 kr., über 80 fl. für je 8 fl 2 kr. — Im Verkehre mit dem Qceu- pationsgebiete.Nach und ausdemOcoupations- gebiete bis 800 fl., Nachnahme-Gebühren wie im Jnlandverkehr. — Im Verkehre mit dem Ausland zulässig nach Belgien, Dänemark, Deutschland, Helgoland, Luxemburg, Frankreich, Großbritannien und Irland, Egypten, den Niederlanden, Norwegen, Italien, 9Iordamerika, Schweden und Schweiz bis 200 fl. (— 400 Mark oder 800 Francs), nach Dünemark und Schweden bis 78 fl. bei Frachtstücken oder Briefen. Außer dem tarifmäßigen Fahrpostporto wird eine Provision von 6 kr. bis 3 fl., Lei höheren Beträgen als- 3 fl. eine Provision von 2 kr. sür jeden Gulden erhoben.
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