Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1893

Genealogische Uebersicht der Regenten Europas. Anhalt - Dessau. Herzog Friedrich, geb. 29. April-1831, reg. seit 22. Mai 1871, verm. mitÄntoincttc, Prinzessin v. Sachsen-Altenburg. Vaden. Großherzog Friedrich (Wilhelm Ludw.), geb. 9. Sept. 1826, reg. seit 24. April 1862, verm. m. Louise, Tochter des deutschen Kaisers und Königs von Preußen Wilhelm I. Bayern. König Otto I., geb. 18 April 1848. Reichsverweser: Prinz Luitpold, geb am ‘ 12. März 1821. Belgien. König Leopold II., geb. 9. April 1836, reg. seit 10. Dec. 1866, verm. mit Marie . Henriette, Erzherzogin von Oesterreich. Braunschweig. Regent: Prinz Albrecht von Preußen, geb. 8 Mai 1837. Bulgarien. Fürst Ferdinand l. (Prinz von Coburg), geb. am 26. Februar 1861, erwählt am 7. Juli 1887. Dänemark. König Christian IX., geb. 8 Alpril 1818, reg. seit" 16. Nov. 1863, verm. mit Louise, Landgräsin von Hessen-Cassel. Deutschland. Siche Preußen. Frankreich. Präsid. Marie Francois SadiCarnot, geb. 11. Aug. 1837. Griechenland. König der Hcllemm Georg I., geb. 24. Dec. 1846, reg. seit 31. Oct. 1863, Vern:, mit Olga Constantinowna, Prinzessin von Rußland. Großbritannien. Königin Victoria, Kaiserin von Indien, geb. 24. Mai 1819, reg. seit 20. Juni 1837, Witwe seit 14. Dec. 1861 von Albert Prinzen von Sachsen-Coburg-Gotha. Hessen. (Großh. Haus.) Großh. Ernst Ludwig, geb. 26. Nov. 1866, reg. seit 13. März 1892. Italien. König Humbert 1°, geb. 14. März 1844, reg. seit 9. Jänner 1878, verm. mit Margaretha, Prinzessin von Savoyen. Liechtenstein. Fürst Johann II., geb. 6. Oct. 1840, reg. seit 12. Nov. 1868. Lippe-Detmold. Fürst Woldemar, geb. 18. April 1824, reg. seit 8. December 1876, verm. mit Sophie, Markgräsin von Baden. Lippe-Schaumburg. Fürst Adolph, geb. 1. Aug. 1817, reg. seit 21. Nov. 1860, verm. mit Hermine, Prinzessin von Waldeck. Luxemburg. Großherzog Adolf, Herzog von Nassau, geb. 1818, reg. seit December 1890. Mecklenburg-Schwerin. Großh. Friedrich Franz 111°, geb. am 19. März 1861, reg. seit 16. April 1883, verm. mit Anastasia, Großfürstin von Rußland. Mecklenburg - Strelitz. Großh. Friedrich Wilhelm, geb. 17. Oct. 1819, reg. seit 6. Sept. 1860, verm. mit Auguste, Prinzessin von Großbritannien. Monaco. Fürst Albert, geb. 13. Nov. 1848, reg. seit 1889. Montenegro» Fürst Nikolaus I», geb. 7. Oct. 1841, reg. seit 14. August 1860, verm. mit Milena Petrovna Vucoticova. Niederlande. Königin Wilhelmine, geb 31. Aug. 1880, reg. seit Dec. 1890. Regentin Königs-Witwe Emma, Prinzessin v. Waldeck- Pyrmont. Oldenburg. Großherzog Peter, geb. 8. Juli 1827, reg seit 27. Februar 1863, verm. mit Elisabeth, Prinzessin von Sachsen-Altenburg. Portugal. König Carl, geb. 28. Sept. 1863, reg. seit 19. Oct. 1889, verm. mit Amalie, Prinzessin von Orleans. Preußen. Wilhelm II., deutscher Kaiser und König von Preußen, geb. 27. Jänner 1869, reg. seit 16. Juni 1888, verm. mit Victoria Auguste, Prinzessin von Schleswig-Holstein- Sonderburg-Augustenburg. Neust (ältere Linie). Haus Greiz. Fürst Heinrich XXII., geb. 28. März 1846, reg. seit 28. März 1867, verm. mit Ida, Fürstin zu Lippe-Schaumburg. Neust (jüngere Linie). Haus Schleiz. Fürst Heinrich XIV., geb. 28. Mai 1832, reg. seit 11. Juli 1867, verm. mit Agnes, Herzogin von Württemberg. Rumänien. König Carl I., .geb. 20. April 1839, reg. als Fürst seit 20. April 1866 (durch Wahl), zum König proclamirt am 26. März 1881, verm. mit Elisabeth, Fürstin Wied. Nußland. Kaiser Alexander III., geb. 10. März (26. Februar) 1846, reg. seit 13. März 1881, verm. mit Maria Feodorowna, Prinzessin von Dänemark. Sachsen (königl. Haus). Köuig Albert, geb. 23. April 1828, reg. seit 2#. Oct. 1873, verm. mit Karolina, Prinzessin von Wasa. Sachsen - Weimar - Eisenach. Großherzog Carl Alexander, geb. 24. Juni 1818, reg. seit 8. Juü 1863, verm. mit Sophie, Prinzessin der Niederlande. Sachsen-Meiningen und Hildburghausen. Herzog Georg II., geb. 2. April 1826, reg. seit 20. Sept. 1866, verm. mit Helene, Freifrau von Heldburg. Sachsen-Altenburg. Herzog Ernst, geb. am 16. Sept. 1826, reg. seit 3. Aug. 1863, verm. mit Agnes, Prinzessin von Anhalt-Dessau. Sachsen-Coburg-Gotha. Herzog Ernst II», geb. 21. Juni 1818, reg. seit 29. Jänner 1844, verm. mit Alexandrine, Prinzessin von Baden. Schwarzburg-Nudolstadt. Fürst Gunther, geb. 3. Juni 1860, reg. seit 1890. Schwarzburg-Sondershausen. Fürst Carl Günther, geb. 7. August 1830, reg. seit 17. Juli 1880, verm. mit Marie, Prinzessin von Sachsen-Alterrburg. Schweden und Norwegen. König OskarII», geb. 21. Jänner 1829, reg. seit 18. Sept. 1872, verm. mit Sophie, Prinzessin von Nassau. Schweiz. Dr. N. Droz. Serbien. König Alexander I„geb.14.Aug 1876. Spanien. König Alfons XIII., geb. 17. Mai 1886. Königin-Regentin Maria Christine, Witwe von König AlfonsXII.,gest. 22. Nov.1886. Türkei. Großsultan Abdul Hamid II., geb. 22. Sept. 1842, reg. seit 1. Sept. 1876. Waldeck und Pyrmont. Fürst Georg VicD csterrei chi sih-un garisihe Z ah ten-LoUerie. Einrichtung der den lt. u. h. Lottoiimtern und ihren Organen varbchaltciicn Zahlenlottcrie. 1. Die Einsätze in die Zahlenlotterie können auf unbestimmte Auszüge (Extracte), auf bestimmte Auszüge (Nominate), auf Amben, auf Terncn gemacht werden. 2. Im Falle eines Gewinustes wird der auf einen unbestimmten Auszug eingelegte Geldeinsatz vierzehnfach, der auf einen bestimmten Aus- zug gesetzte Geldbetrag sieben und sechzigfach, der auf einen Ambo (in 2 Zahlen) eingesetzte Geldbetrag zweihundertvierzigfach und jener auf einen Terno (in 3 Zahlen) viertausendachthundertfach gezahlt. 3. Jedem, der an dem Spiele theilnehmen will, steht es frei, sowohl die Zahlen als auch die Spielart nach seinem Belieben zu wählen und indem er das gewählte Spiel bei einem der aufgestellten Lottocollectanten einschreiben läßt und den Einsatz erlegt, der jedoch nie weniger als 6 Neukreuzer für einen einzelnen Satz betragen darf, den Wettvertrag anzubieten, der, insofern nicht die nachfolgenden Ausnahmen eintre'ten, immer als angenommen zu betrachten ist. 4. Die spielenden Parteien haben in einer der zur Uebernahme der Lottospiele aufgestellten Lottocollecturen die gewählten Zahlen, sowie die beabsichtigte Spielart und den tarifmäßigen Betrag des Geldeinsatzes klar und deutlich anzusagen, und zugleich auch selbst baranf Bedacht zu nehmen, daß das Spiel richtig in die Originallisten eingetragen werde. Sic haben sich zu diesem Ende das ganze Spiel zurück ansagen zu lassen, weil nach der Ziehung immer nur der Inhalt der Originallisten entscheidend ist und das Vorgeben von Seite der Parteien,- als wären andere Zahlen gespielt, oder ein anderer Einsatz geleistet worden, durchaus nicht beachtet werden kann. 6. Wenn aus was immer für einer Ursache das von den Lottocollectanten gesammelte Spiel nicht vor der Ziehung bei dem Lottoamte eintreffen sollte, kann der Wettvertrag zwischen der Lottounternehmung und den Spielern nicht abgeschlossen werden. In einem solchen.Falle wird dem Lottocollectanten eine anrtliche Anzeige zugesendet, um die Spieler, welche diese Anzeige einsehen können, hiervon zu verständigen. Die Einsätze für die nicht vor der Ziehung an das Amt gelangten Spiele werden gegxn Zurückgabe der Einlagsscheine sogleich zurückbezahlt. Die nach Ablauf von drei Monaten nicht zurückerhotor, geb. 14. Jänner 1831, reg. seit 17. Aug. 1862, verm. mit Helene, Prinzessin von Nassau. Württemberg. König Carl I., geb. 6. März 1823, reg. seit 26. Juni 1864, verm. mit Olga, Prinzessin von Rußland. benen Einsätze verfallen zum Vortheile des Lottogefälles/ 6. Den Lottoümtern, welche berechtigt sind, die eingetragenen und vor der Ziehung an das Amt gelangenden Spiele anzunehmen, ist auch das Recht vorbehalten, die Spieleinsätze ganz oder zum Theile zurückzuweisen. Eine solche Zurückweisung erfolgt nach bestimmten, den Aemtern ertheilten Vorschriften, und nur dann, wenn durch das Uebermaß gleichartiger Spiele die für alle Spielgattungen festgesetzte Grenze (Portata) der Spielannahme überschritten ist. Auf nicht angenommene Spieleinsätze kann in keinem Falle ein Gewinnst angesprochen werden. 7. Ohne Beibringung und Zurückstellung der Original-Einlagsscheine kann ein Gewinnst nicht angesprochen werden. Das Gleiche gilt, wenn die Einlagsscheine durch Beschneiden, Zerreißen, Verbrennen, oder auf irgend eine Art eine solche Beschädigung an ihren wesentlichen Merkmalen erlitten haben, daß sie nicht mehr mit voller Sicherheit für echt erkannt werden können. _ 8. Sollte wider Vermuthen ein rechtmäßiger Gewinn von einem Collectanten verweigert oder nicht vollständig bezahlt werden wollen, so hat die Partei bei Verlust ihres Recursrechtes den Einlagsschein nicht an den Collectanten auszuhändigen, sondern sogleich und jedenfalls vor Ablauf der dreimonatlichen Verfallsfrist die Anzeige an das Lottoamt zu machen, welches, wenn der Gewinnst richtig ist und sonst kein Anstand obwaltet, die unverzügliche Bezahlung desselben verfügen wird. 9. Die Gewinnste werden nur nach dem Inhalte der in den Lottoarchiven aufbewahrten Originallisten, welche die von den Parteien angegebenen und von dem Amt angenommenen Spiele enthalten, berichtigt. 10. Für die möglichen Fälle, daß jemals, ungeachtet der den Parteien zur Vermeidung aller Irrungen und Fehler empfohlenen Vor- stchtsregeln, dennoch tarifswidrige Spiele, d. h solche Einsätze, bei welchen der angeschriebene Geldbetrag mit der Anzahl der Nummern und der Promesse nicht übereinstimmend ist, in die Originallisten eingetragen und bei der amtlichen Revision ungeachtet aller dabei angewendeten Sorgfalt doch übersehen und unverbessert gelassen worden wären, müssen die Gewinnste umner genau. nach den in den Geldcolonnen der Originallisten ausgesetzten und von dem Gefälle angenommenen Geldeinsatzbeträgen, welche

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