Postsparkassen. Einlagöbncher werden bei der ersten Einlage, die mindestens 80 kr. betragen muh, kostenfrei geliefert und müssen im Postamte mit der Unterschrift des Einlegers, seinem Beruf, Ort und Tag der Geburt und Wohnungsaugabe ausgefüllt werden. Mit diesem Büchel kann der Einleger bei jeder Sammelstellc Rückzahlungen fordern oder Einlagen machen. Außerdem kann nmn ein geheimes Losungswort anführen, so daß die Rückzahlungen nur gegen dessen Angabe stattfinden. Auch kann der Einleger ohne weitere Förmlichkeiten eine dritte Person mit dem Losungswort zur Behebung der Riickzahlungen bevollmächtigen. Niemand darf mehr als ein Einlagebuch besitzen, um nicht capital-und zmsenverlustia zu werden.- ■ , ', , , Unbrauchbar gewordene Emlagebuchel werden auf Ersuchen gegen 10 kr. umgetauscht. Bei Verlust eines Buches ist ans einer bei feder Sammelstelle gratis zu erhaltenden Druck,orte eine Eingabe mit möglichst genauer Bezeichnung desselben an das k. k. Postsparcassa-Amt in Wien zu richten und unter Beischluß von einer 10 kr.-Briefmarke um ein Duplicat zu ersuchen. Gerichtliche Berbotlegung, Erwerbung des Pfandrechtes oder executive Einantwortung eines Postsparcassabnchels ist nicht zulässig. Postsparkarten, die an allen Verschleiß- stellen von Postwerthzeichen für den Preis der eingcprägten 5 kr.-Marke zu haben sind, dienen dazu, kleine Beiträge durch Auskleben von 5 kr.- Briefmarken, die jedoch weder gebraucht, noch verdorben sein dürfen, zusammenzusparem Wenn die Postsparkarte 5.0 kr. in Marken ausweist, wird dieselbe gegen ein Sparkassabuch umqetauscht, oder wenn der Besitzer der Karte schon ein Büchel genommen, in dieses als neue Einlage eingetragen. Einlagen können auch für eine andere Person gemacht werden mid wird der Name dieser anderen Person als Emleger im Büchel verzeichnet; die eiuzahlende Person muß als Erleger ihren Namen ins Buch em- traqen und erhält so lange alle Rückzahlungen und Zinsen, bis die als Einleger bezeichnete Person ihren Namen selbst im Postamte unterzeichnet. Ueber die Einlagen dürfen an dritte Personen keinerlei Auskünfte vom Postamte gegeben werden. Verzinst werden die Einlagen von 1 fl. angcsangen bis 1000 sl. mit 3% Diese 3^sen werden jährlich am 31. December m das Buch eingetragen,von da ab gleichfalls verzinst und sind von jederEinkommensteucr befreit DicVerzinsuug der Einlagen im Chcckvcrkehrc beträgt 2/». Rückzahlungen kann jeder Einleger mittelst der zugleich mit dem Einlagebüchel ausgefolgten Kündigungsformulare, die an das k. t. Post- sparca'ssa-Ämt in Wien direct oder an eine Sammelstelle zu richten sind, zu jeder Zeit verlangen. Kündigungsfrist bei Betragen von 10 fl. bis 100 fl. 18 Tage, von 100 fl. bis fl. 800 ein Monat, von 800 fl. bis 1000 fl. zwei Monyte; doch wird in der Regel die infolge der Kündigung dem Einsender franco zugesandte, auf 2 Monate giltige Zahlungsanweisung auch früher, meist sofort ausbezahlt. Diese Zahlungsanweisung ist vom Einleger oder Erleger zu unterfertigen und mit dem Einlagebuch an die betresfendeZahlstellc zu senden. Der Einleger kann auch eine dritte Person, welche sich an demselben oder einem anderen Orte befindet, zur Empfangnahme der ganzen oder theilwcisen Rückzahlung ermächtigen; die hierzu nöthigen gesetzlichen Bestimmungen finden sich in jedem Einlagcbuch genau verzeichnet. Die höchste zulässige Einlage beträgt 1000 fl. Uebcrstcigt das Guthaben diesen Betrag, so wird zur Verminderung desselben aufgefordert; wenn binnen einem Monat dieser Aufforderung keine Folge geleistet wird, werden für den entsprechenden Betrag österreichische Staatspapierc angckaust. Ankauf von Staatspapicrcn wird jedem Inhaber eines Postsparcassa-Buchcs vom Post- sparcassen-Amt gegen mäßige Provision besorgt. Die Staatspapiere werden dem Einleger auf seine Kosten und Gefahr zugesendet oder von Amtswegen unter Garantie ausbewahrt. Ueber ausbewahrte Staatspapicre wird dem Einleger ein Rentenbüchel zugestellt, die Coupons werden regelmäßig cingelöst.und als Einlage gutgcbracht oder auch in Barem übersendet. Der Verkauf von Staatspapieren kann jederzeit verlangt werden. Der Rnwcisnngs- (Check) - Verkehr. Wünscht Jemand von dieser Einrichtung Gebrauch zu machen, so hat er ein dementsprechendes Gesuch um Ausfolgung eines Chcckbüchels auf der, bei jedem Postamte hierzu gratis erhältlichen Druck- forte recommandirt an das k. t Pvflfpflrcassen- Amt zu richten und den Betrag für die Empfang- (Erlag)-Scheine nebst 1 fl. 80 kr. als Gebühr für das Checkbüchcl bcizuschließen. Die Stamm- einlage per 100 fl. ist innerhalb eines Monates nach der Bewilligung mittelst eines Empfang- (Erlaq)-Schcines bei einer Sammclstclle zu erlegen. DerAnweisungs-(Check)-Vcrkchr ermöglicht dem Einleger, von der eingelegten Summe Beträge in jeder Höhe jederzeit zur Zahlung an beliebige Personen oder Firmen in der österreichisch - ungarischen Monarchie anweisen zu können. Genaue deutlicheBelehrllngen sind m jeder k. k. Postsparcassen-Sammelstelle gratis erhältlich. Porto- und gebührenfrei sind alle Corre- svondenzen und Eingaben in Postsparcassen- Angelegenheiten mit Ausnahme der Zusendung der Staatspapiere. «^m™ Unentgeltlich werden alle zum Verkehre mit dem ‘£t k. Post-Sparcassenamte nöthigen amtlichen Drucksorten an sich legittmirende Em- - leger verabfolgt. BtstinMungen für Telegramme. Nach allen Orten Depeschen zulässig. Wo keine Station, wird Depesche durch Post oder Expressen weiterbesördert. Mittelst Briefniarken franfirte Telegramme können per Post oder Bote in Briefform gefaltet und gesiegelt an das nächste Telegraphenamt zur Abtelegraphirung übersendet werden. Depeschen in allen Sprachen zulässig, welche in Lateinschrift geschrieben werden. Chisfreschrist, ausgenommen in Kriegszeiten, ebenfalls gestattet. Ermittlung der Wortzahl einerDepesche: a) Alles, was der Ausgeber in das Original seiner Depesche schreibt, wird mitgezählt, b) Maximum der Länge eines Wörles 18 Buchstaben; Ueberschuß noch ein Wort, e) Bei Verbindung von Wörtern durch Bindestriche wird jedes als besonderes Wort gezählt, ä) Je 8 Ziffern ein Wort, e) Einzelne Schriftzeichen, Buchstaben, je ein Wort, t') Zum Worttexte gehörige Jnter- punctionen werden nicht gerechnet g) Sprachwidrige Zusammenziehungen nicht gestattet, h) Unterstreichungszeichen, Klammern und An- sührnngszeichen üe 1 Paar) ein Wort. Ju Oester-cich-Ungarn, Bosnien, Herzego-, vina und Deutschland Gebühr per Wort 3 kr., Minimalt.ixe 30 kr. Zurücktelegraphiren einer empfangenen Depesche, um die Ueberzeugung vom richtigen Wortlaute zu erlangen, kostet halbe Gebühr. Frankirte Antwort gewöhnlich für 10 Worte durch „R p.“ vor der Adresse bezeichnen; mehr Worte (jedoch nicht über 30) ausdrücklich nach „R p.u beizusetzen. Ist das Nücktelegramm an einen andern als beit Aufgabsort der Ursprungsdepesche zu übermitteln, so kommt der Tarifsatz zwischen der Aufgabe- und Adreß.Station der Retonrdepesche in Anwendung. Empfangsbestätigung einer Depesche wird gegen Erlag einer Taxe für ein 10-wvrtiges Telegramm bewirkt. Weiterbeförderungs - Gebühren. Bei Telegrammen, welche außerhalb des Ortes der Telegraphenstation gehören, ist vom Ausgeber eine Zustellnngsgebnhr per 40 kr. einzuhcbcn. Tarif für Telegramme im internationalen Verkehr. Von Oesterreich.Ungarn nach Grund- Taxe taxe per W. TTRTTR Algier und Tunis via Marseille ... Amerika, nach New-Iork............... Arabien (Aden), via Italien..... Belgien, via Deutschland............... Bosnien und Herzegowina........... Bulgarien, über die österreichischrumänische Grenze...................... China, via Triest.......................... Cochinchina, via Serbien-Türkei ... Dänemark, via Deutschland ... . Deutschland....................................... Egypten, via Türkei....................... Frankreich, via Deutschland ......... Gibraltar, via Schweiz................. Griechenland, via Türkei............... Großbritannien, viaDcuschland .. Helena St.......................................... Helgoland . ....................................... Italien . ........................................... Luxemburg, via Deutschland.... Malta, via Italien........................ Monaco, via Deutschland ........... Montenegro, von Dalmatien .... Montenegro, von anderen Kronländern ........... ................... Niederlande, via Deutschland ... Norwegen, via Deutschland........ Ostindien, via Triest, Suez, Aden 1. Zone......................................... Ostindien, 2. Zone: Ceylon ... Ostindien, 3. Zone: Birma ........ Persien, via Rußland................... Portugal, via Frankreich............. Rumänien....................................... Rußland (europäisches)............... „ Sibirien 1. Region .... Schweden, via Deutschland . Schweiz............................................. Serbien............................................. Spanien, via Italien..................... Tripolis........................................... Tunis............................................... Türkei, europäische,viaBosnien ... „ asiatische Seehasenstation ... 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 - 13 -88 2 13 - 11 - 4 4 2 9 13 92 11 4 78 8 17 13 13 13 4 8 11 19 8 3 4 11 16 2 2 2 1 50 56 63 75 17 6 12 85 42 12 4 4 14 61 13 14 20
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