Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1893

Spanien mit den Balearischen, Pithinslschen und Canarischen Inseln und der Republik Andorn, Tiirkei. Asien: China über Rußland, asiat. Türkei, Persien. Afrika: Algerien, Egypten mit Nubien und dein Sudan, Marocco, spanische Colonien, Tripolis, Tunis. Amerika: Britisch Nordamerika (Canada, Neu-Fundland), Bereinigte Staaten. ad RI. Asien: Aden, Afghanistan, Anarn*, Bagdad, Bcludschistan, Birina, Bussora (Bassow), China über Suez, Japan*, Kaschmir**, Mandalay, Mascat (Muscat), Ncu-Gninca (dentiches Schutzhohcitsgebict) Ostindien (britische, frau- zösische, niederländische, portugiesische und spanische Besitzungen), Persien über Bombay, Siann, Tibet. Afrika: Assab, Massuah, britische, französische, portugiesische, spanische Colonien, Congo- Staat, deutsches Schutzgebiet in Südwest-Afrika, Kamerun, Togo - Gebiet, Liberia, Zanzibar. Amerika: Argentinische Republik*, Bolivia, Brasilien, britische Colonien, Chili, Auracauien und Valdivia, Columbien, Costa-Rica, Ecuador, französische Colonien, Grönland über Dänemark, Guatemala, Haiti, Honduras, Mexiko, Nicaragua und Mosquita, niederländische Colonien, Paraguay, Patagonien und Feuerland, Pern, San Domingo, San Salvador*, Uruguay, Venezuela, Westindien. Australien: Apia (Samoa-Jnsel), Sandwichs - Inseln, französische Colonien, Marschall-Inseln. aä IV. Ascension** (via England), Capland und Colonie Victoria mit Port Natal und Orange- Staat (via England), Sct. Helena (via England) Westküste von Afrika**, Badogry**, Bonny**, Camerones**, Alt-Calabar**, Transvaal llnd Betschuanaland, Sarawak**. Australien: West- Australien**, Süd-Australien, Queensland und Victoria**, Neu-Südwales und Neu-Seeland**, Tasmania**, Inseln Australiens, Fidji-Jnseln, Freundschafts-Inseln, Samoa (Schisfer-Jnseln), (Apia, Sandwichs-Jnseln, Marschall-Inseln und französische Colonien ausgenouunen.) II. Postanweisungen. I. Jur. Inland bis 300 st. an alte Post ämter von allen Postämtern. In das Formular (*4 h\) ist vom Aufgeber der Betrag der Anweisung in Ziffern und derjenige der Gulden auch in Buchstaben, die genaue Adresse dev Empfängers mit Bestimmungsort und links m den Coupon sein eigener Name einzutragen, ^m inländischen Verkehre darf der Coupon außerdem noch schriftliche Mittheilungen enthalten oder mit Adreßschleife von Zeitungen beklebt werden. Die Post haftet für den laut Aufgabescheili em- gezahlten Betrag. . Gebühr bis 6 st. 3 kr., bis 30 st. 10 kr., bis 130 st. 20 kr., bis 300 st. 30 kr., bis 300 st. * Expreßsendungen zulässig. Gebühr 15 fr- ♦* Frantirungszwang, Rccommnndation unzulaylg. 30 kr., Expreß-Anweisungen eine Bestellgebühr von 13 kr., wenn nach Postorten — wenn nach Orten, lvo keine Postaustalt, um 30 kr. Botenlohn per 7'/» Kilometer (1 Meile) mehr. 2. Im Verkehre mit Bosnien, der Herzegovina und Novi-Vazar: Maximal- Betrag 300 sl. Gebühr bis 3 st. 10 kr., über 3 sl. bis 4 0 st. 20 kr., für je weitere 10 sl. um 3 kr. mehr. Für Expreß- anweisungen außerdem Bestellgebühr von 13 kr. nach Orten, wo keine Post, Botenlohn von 30 kr. für je 7% Kilometer (I Meile). Für telegraphische Anweisungen Telegraphengebühr für jedes Wort 3 kr. 3. Im Verkehre mit Deutschland, Helgoland, Luxemburg, Türkei "nd Cgypten (mit Anweisungs-Formularen fürs Ausland a % kr.) bis 40 st. 20 kr., für je weitere 10 st. um 3 kr. mehr. Maximalbetrag 200 st., iiach den k. k. Postämtern in der Türkei und Egypten Maximalbetrag 300 st., von letzteren iiach Oesterreich-Ungarn Maximalbetrag 1230 Francs, von ersteren nach Oesterreich-Ungarn Maximal- betrag 400 Mark. Ausstellung und Einzahlung in österreichischer Währung. 4. Im Verkehre mitderArgentinischen Republik, Belgien, Bulgarien, britischen Besitzungen und Colonien, Chili, Cypern, Dänemark, Cgypten (Ober-, Mittel- und Unter-Egypten nebst Suakim), Frankreich, Gibraltar, Großbritannien und Irland, Italien, Japan,Malta, Niederlande, Norwegen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, den Vereinigten Staaten Nord- Mmerika's und Canada (mit Anweisungs- Formularien für's Ausland ä % kr.) bis 20 st. 20 kr. Für jede weitere 10 st. 10 kr. mehr. Maximalbetrag 200 fl. Türkei mit k. k. Post- anstalten 300 fl. Ausstellung und Einzahlung in österreichischer Währung. Anweisungen nach Nordamerika und Canada sind an das Postbureau in Basel zu adressiren. — Die Gebühr von Basel nach Amerika (20 Cent, für je 10 Francs) wird vom angewiesenen Betrage abgezogen. Schriftliche Mittheilungen auf dem Coupon außer Name des Absenders, des Betrages und des Datums nur bei Anweisungen nach den britischen Besitzungen, Cypern, Gibraltar, Großbritannien, Malta, Vereinigten Staaten und Canada nicht gestattet. 3. Telegraphische Anweisungen (bei der Post aufzugeben und in telegraphische Anweisungs-Formulare einzutragen) nach alleil Postämtern bis 300 fl. zulässig. Außer den Postanweisungs-Gebühren ist noch die Expreßgebühr zum Telegraphenamte mit 10 kr., dann die nach der Worttaxe entfallende Telegraphengebühr (siehe unter Telegraphen-Taris) und | i)ie Expreßgebühr von 13 kr. im Orte und von 30 kr. pro 7/2 Kilometer (1 Meile) außerdem Orte zu bezahlen. — Bei Anweisungen über 300 fl. außerdem eine Antwort-Depeschengebühr für 20 Worte für Empfangsanzeige. Telegraphische Anweisungen sind von allen größeren Postämtern Oesterreich-Ungarns auch nach Belgien, Bulgarien, Deutschland, Egypten, Frankreich, Helgoland,Italien, Japan, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen und der Schweiz bis 200 fl. zulässig. III. Po st aufträge. In Oesterreich-Ungarn, dem Occupations- bis 300 fl., ferner im Verkehre mit Belgien, Deutschland, Egypten, Frankreich (mit Algier, Tunis), Italien, Luxemburg,Norwegen,Rumänien, der Schweiz und der Türkei (k. k. Postämter) bis 400 fl. (800 Mark oder 1230 Francs) zulässig. — Formulare bei allen Postämtern zu % kr. sind vom Aufgeber entsprechend auszu- süllen, dann mit quittirter Rechnung oder Wechsel u. dgl. zusammen in ein Couvert zu geben, das geschlossen und an das Postamt des Wohnortes desjenigen, von dem man einen Betrag einziehen will, zu adressiren. Auf die Adreß- Seite des Couverts gehört auch oben die Bemerkung „Postauftrag". Sonstige schriftliche Mittheilungen dürfen diese Briefe nicht enthalten. Postaufträge müssen fraukirt und recommandirtwerdeu.Gebühr dieselbe wie für recommandirte Briefe und in Marken aufzukleben. — Der vom Postamt ein- cassirte Betrag wird dem Auftraggeber mittelst Postanweisung unter Abzug der entfallenden Anweisungsgebühr und einer Einzugsgebühr von 3 kr. für jedes eingelöste Forderungsdocument übermittelt. — Bei verweigerter Zahlung wird der Auftrag sammt Beilagen dem Absender zurückgesendet. IV. Fahrpost. Dieselbe befördert: Briefe mit Geld- und Werthpapieren-Sendungen und Sendungen aller Art, die als Pakete, Schachteln, Kisten, Körbe u.s.w. ausgegeben werden. 1. Geldbriefe mit österreichischen Banknoten über 300 fl. und bis 230 Gramm Gewicht können gegen anderthalbfache Werthtaxe offen (zum Nachzählen durch den Postbeamten) aufgegeben werden, wobei die Postanstalt für den richtigen Inhalt haftet. Bei geschlossen aufgegebenen Geldbriefen haftet die Poft nur für unverletzte Siegel und äußeren Zustand. Gebühr richtet sich nach Gewicht, Werth und Entfernung. Für die Versendung von Geldbriefen empfiehlt sich die Benützung der postamtltchen Geldbrief-Cyuverts ü % kr., die nur zwei Siegel erfordern, zu anderen'Couverts aus festem Papier sind fünf Siegel nöthig. Auf Geldbriefe nach dem Auslande die Bemerkung „Lettre de valeur“ zu setzen. 2. Fahrpostsendungen, als Pakete, Schachteln, Kästen, Körbe n. s. w» müssen gut verpackt, verschnürt und' bei Werthangabe auch versiegelt werden. Im Falle des Verlustes wird der auf der Adresse und dem Frachtbrief angegebene Werth und bei Sendungen ohne Werthangabe 2 fl. für jedes Kilogramm ersetzt. Beschädigung ersetzt die Post nur dann, wenn daran nicht die ungenügende Verpackung schuld. — Jeder Fahrpostsendung und jedem Geldbriefe über 230 Gramm ist eine Begleit-Adresse, bei beit Postämtern ä 6 kr. käuflich, beizugeben, Sendungen nach Deutschland auch 3 Zoll- Declarationen (in der Form von Adressen mit der Bezeichnung oben „Declaration", dann der Adresse des Empfängers und links in der unteren Ecke mit der Bemerkung „Enthaltend . . . ohne (oder mit so und so viel) Werth." Formulare ü ^ kr. bei allen Postämtern. Adresse und Declaration fürs Ausland in lateinischer Schrift zu schreiben. Mit einem Frachtbriefe können 3 Pakete zugleich an dieselbe Adresse aufgegeben werden. Für frankirte Pakete ohne Werthangabe bis 3 Kilogramm Gewicht werden in Oesterreich- Ungarn und im Verkehre mit Deutschland in der ersten, 10 Meilen umfassenden Zone 13 kr., nach allen weiter entfernten Orten 30 kr. erhoben. Die Gebühr für schwerere Pakete steigt^ entsprechend mit dem Gewichte und der größeren Entfernung. Für unfrankirte Geldbriefe und Pakete bis 3 Kilogramm wird ein Zuschlag von 6 kr. angerechnet und für Pakete mit Werthangabe eine Werthtaxe. (Bis 30 fl. 3 kr., darüber bis 3. Postpakete nach dem Auslande (außer Deutschland )OoIi8po^ müssen srankirt werden, mit oder ohne Werthangabe bis 3 Kilogramm, eventuell bis 3 Kilogramm zulässig. Besondere Formulare als Begleitadressen (bei der Post a 6kr. zu haben) und Zoll-Declarationen wie in umstehender Tabelle angegeben erforderlich: Nachnahmesendungen mit besonderen Begleitadressen-Formularen a 6 kr. Im Jn- landsverkehre zulässig bei allen Postämtern bis 300 fl. Nachnahme. Außer dem tarifmäßigen Fahrpostporto ist noch eine Provision zu entrichten, u. zw. bis 10 fl. 6 kr., über 10 fl. bis 30 fl. für je 3 fl 3 kr., über 30 fl. für je 3 fl. 2 kr. — Im Verkehre mit dem Qccu- patäonsgebiete.Nach und ausdemOccupations- gebiete bis 300 fl., Nachnahme-Gebühren wie im Jnlandverkehr. — Im Verkehre mit dem Ausland zulässig nach Belgien, Dänemark, Deutschland, Helgoland, Luxemburg, Frankreich, Großbritannien und Irland, Egypten, den Niederlanden, Norwegen, Italien,Nordamerika,Schweden und Schweiz bis 200 fl. (= 400 Mark oder 300 Francs), nach Dänemark und Schweden bis 73 fl. bei Frachtstücken oder Briefen. Außer dem tarifmäßigen Fahrpöstporto wird eine Provision von 6 kr. bis 3 fl., bei höheren Beträgen als 3 fl. eine Provision von 2 kr. für jeden Gulden erhoben.

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