nach den Ziehungen keiner Abänderung mehr unterliegen dürfen, berechnet und bezahlt werden. Bei den zu Ambo und Terno zugleich gespielten Einsätzen von drei oder mehreren Zahlen, welche' mit einem unrichtigen Geldbetrag eingeschrieben oder unverbessert geblieben wären, wird niemals die ausgesetzte Ambo- Promesse, wenn der angeschriebene Geldeinsatz so viel oder noch mehr beträgt, als der Ambo kostet, sondern immer nur die Terno-Promesse nach dem von dem Geldeinsatze erübrigten Betrage regulirt und hiernach der Gewinn berichtigt. Wäre hingegen der ausgesetzte Geldbetrag so beschaffen, daß derselbe schon für die eingetragene Ambo-Promesse allein nicht zureichend sein würde, so hat der ganze Geldeinsatz bloß für den Terno allein zu gelten, und kann demnach kein Ambo, sondern nur der verhältnißmäßige Ternogewinn angesprochen und erfolgt werden. In Absicht auf die unentdeckt gebliebenen Duplicate, d. h. solche Spiele, wo zwei ganz gleiche Zahlen in einem einzelnen Spielsatze vorgefunden würden, bleibt festgesetzt, daß die gleichlautenden Zahlen immer nur für eine einzige Zahl zu gelten haben und die Ge- winnste verhältnißmäßig nach der Geldeinlage dergestalt berichtigt werden, als ob die Duplicat- zahlen nur einmal eingeschrieben worden wären. Hiernach kann also bei einem Duplicat in zwei Zahlen zu Ambo-Solo gespielt, für den ganzen Geldeinsatz bloß ein Auszugsgewinn (Extract): in drei Zahlen zu Ambo-Terno oder Terno allein gespielt bloß ein Ambo - Sologewinn erreicht; bei Duplicaten. in Spielen von vier und mehr Zahlen aber, welche sich dann ebenfalls wegen der ungiltigen Duplicatnummern auf weniger Zahlen vermindern, muß die Promesse nothwendiger Weise nach dem Geldeinsatze zufolge der oben bemerkten Grundlagen erhöht und der angemessene Gewinn erfolgt werden. Bei allen, in der Amtsrevision Vorgefundenen, folglich vor den Ziehungen verbesserten tarifs- widrigen Einsätzen werden die Gewinnste durchgängig nach der amtlich abgeänderten Promesse und dem regulirten Geldeinsatze gezahlt. Bei diesen Verbesserungen, welche der Natur der Sache gemäß nur nach dem Ermessen des Amtes geschehen können, folglich das Lottogefäll keineswegs verantwortlich machen, wird so viel als möglich der Grundsatz befolgt, daß der in den Listen ausgesetzte Geldbetrag nicht vermindert, wohl aber nach Befund erhöht und die Promesse hiermit übereinstimmend gemacht werde. In Ansehung jener Spiele, welche etwa ohne Promesse oder ohne Geldeinsatz in die Listen eingetragen worden wären, kann der eine und der andere von Seite des Lottoamtes gleichfalls nur nach dessen Ermessen ausgesetzt und hiernach die Gewinnstzahlung geleistet werden. Dieses ist auch von den verbesserten Duplicatnummern zu verstehen. 11. Da der Inhaber eines Einlagsscheines von der Lottoverwaltung und ihren Organen jedesmal als der rechtmäßige Besitzer desselben angesehen wird, so kann, falls ein Spieler seinen Einlagsschein verliert und die Vormerkung wegen des etwa darauffallenden Gewinnstes bei dem Lottoamte oder der Collectur ansucht, eine solche Vormerkung nur insofern zugestanden werden und von Wirkung sein, als der Finder des Scheines selbst auf seinen Anspruch auf Zahlung verzichtet. 12. Für die Lottogewinnste haftet die Lottounternehmung durch drei Monate, von dem Tage der Ziehung bis zum Einlangen des Scheines beim Lottoamte gerechnet. Nach Verlauf dieses Termines sind alle aus was immer für einer Ursache unbehoben gebliebenen Gewinnste für die Lottounternehmung verfallen und die Einlagsscheine ungiltig. Lottoziehungen finden statt in: Wien, Linz, Prag, Brünn, Graz, Trieft, Lemberg, Innsbruck, Botzen, Trient, Ofen, Temesvar und Hermannstadt. Erklärung der Zahlen-zotterie. Die k. k. Zahlen-Lotterie besteht aus 90 Zahlen von der Zahl 1 bis 90, aus welchen bei einer jeden Ziehung fünf Zahlen gehoben werden, wodurch 3 verschiedene unbestimmte Auszüge (Ex- tracte), 6 verschiedene bestimmte Auszüge (Nomi- uate), 10 verschiedene Amben, und 10 „ Ternen entstehen. Die Wahl der Zahlen, deren Anzahl für einen jeden einzelnen Spielsatz und die Geldeinlage, welche jedoch niemals unter fünf Neu- kreuzer betragen darf, ist willkürlich. Die durch das Allerhöchste Lottopatent vom 13. März 1813 zugesicherte Erwiederung des Einsatzes im Falle des Gewinnstes bleibt aufrecht und auch in der österreichischen Währung unverändert, wie folgt: bei dem Ternen-Spiele (in 3 Zahlen) wird der Einsatz 4800mal als Gewinnst, bei dem Amben-Spiele (in 2 Zahlen) wird der Einsatz 240mal, bei den bestimmten Ruf- (Nominat-) Spiele wird der Einsatz 67mal, und bei dem einfachen unbestimmten Ruf- (Extract-) Spiele wird der Einsatz im Ge- winnstfalle 14mal hinausbezahlt. Bei einzelnen Spielsätzen auf alle vorgedachten Spielarten muß sich nicht bloß auf die zur Erreichung eines Gewinnes erforderliche Anzahl von Nummern beschränkt, sondern diese können — um die Hoffnung zu vervielfältigen — nach Gefallen vermehrt werden. Schematismus der f. k. Behörden, Aemter und Schulen, Industrie-Unternehmungen, Credit- Institute, Advocaten, k. k. Notare, Aerzte, Genossenschaften rc. in Stadt Steyr. K. K. Keeisgeeicht. Präsident: Weismayr Michael, Ritter v., Ritter d. O. d. eis. Kr. HI. Cl. Landeögerichtsräthe: Eberstaller Jul., Dr., Leiter des k. k. städt. deleg. Bezirksgerichtes.— Löhn ertFerd. — WeberJoh. Naths-Secretär: B a b i t s ch Jacob Dr., R. v. Gerichts-Adjnncten: Barster Jsidor, Dr., dem k. k. städt. deleg. Bezirksgerichte znge- theilt. — BruggerJ., Untersuchungsrichter. — Wießner Guido, den: k. k. städt. del. Bezirksgerichte zugetheilt. — Kraus F., zngetheilt. Auscultanten: Gabel Ludwig. — Füstr- l i u g e r Johann. — H ö f n e r Friedrich Dr. — Gaunersdorfer Gustav. — Nen- bauer Josef, Nechtspraktikant. HMfsKmtev. Vorsteher: Nodelssterger Franz. Kanzlei-Adjunkt: Watzte Eduard. Grund- und Bergbuchsfnhrer: Kunze Vincenz, Bes. d. Kgs.-M. u. d. Mil.-Dienst- zeichens I. Kanzlisten: Steinprinz Friedrich, Bes. d. Kgs.-M. u. d. M.-D. l. - Eich ini Georg, Edler v., Bes. d. Kgs.-M. u. d. Erinn.-M. v. K. K. DefirKshan^tmannschast. ^ Heben streit Hugo, Ritter v., k. k. Bezirks- ' hanptmann, Besitzer der Kr.-M. u. d. Ritterkr. d. k. b. V. O. vom hl. Michael. — Rossi Anton, Bezirks-Commissär. — Käst Arthur Freiherr v., Statthalterei - Concipift. — Schmidt Carl, Steuer-Oberinspector. — Schuster I. Dr., Bezirksarzt. — S t e l z l P., Forstinspections-Commissär. — D o m a n d l Jacob, Bezirks-Secretär. — Wiesmeyer Rudolf, k. L Ingenieur und Baubezirksleiter. -Flügel O., k. k. Bau-Adjunct. - P ö t s ch Carl, Bezirks - Thierarzt. — Pr es ch ern Vincenz, Grundsteuer - Evidenz - Geometer. Landwehr-Evidenzhaltung: Mundigler Anton, Bezirks-Feldwebel. K. k. Gendarmerie: Traun er Georg, Bczirks-Wachtmeister. — 6 Gendarmen. K. k. Aichamt: Hoschek Josef, Vorstand. — Ferner Anton, Aichmeister. K. K. SexirKsschRlrath Steyr. Vorsitzende»:: Heben st reit Hugo, R. v. rc. Mitglieder: RollederAnton, k.k.Realschnl- Professor und Bezirks - Schulinspector. — Dürrnberger Joh. Nep., Ehrendomherr, 1864. — Haidl Anton, Bes. d. Mil.-Dienst- zeichens I., dem Grundbuchsamte zngetheilt. — Pechotsch Gustav, der k. k. Staatsanwaltschaft Steyr zngetheilt. - Walln er Josef, Bes. d. M.-D. l. Kerkermeister : Viertler Jakob. K. K. Staatsattmaltschaft. StaatSanwalt: Dierkes Carl,. StaatSanwalt-Snbstitut: Käser er A. Dr. K. K. stiidt. deleg. Bezirksgericht. Dessen Amts- und Hilfspersonale ist aus dem Stande des k. k. Kreisgerichtes zugewiescir. Vcrgwcrkskundige Beisitzer: Wagner Anton, Gem.-Secretär in Schwancn- stadt. — Ecker Andreas, Gencral-Dircctor der Wolfscgg-Traunthaler Kohlenwerks- und Eisenb.-Geseilsch. — Oesterlein Nikolaus, autorisirter Bergbau-Ingenieur und Fabriks- besitzer in Linz, Stellvertreter. Handclsgerichts-Beisitzcr: Brandl Friedrich, Krater Johann, Perz M.A>, 8teitter Ferdinand, Schachinger Josef, Scholz Johann, Kaufleute. wirklicher Consistorial-Rath, Dechant und Vorstadtpfarrer in Steyr, Vorsitzender- Stellvertreter. — Jenne Oswald, peu- sionirter Oberlehrer von Sierninghofen. — Proschko Adalbert, Volksschul-Director in Kremsmünster. - Falkner Franz, Pfarrer in Meyer. - Oertel Johann, ev. Pfarrer in Neukemateu. — S ch ö n l e ch n e r Erasmus, Landtagsabgeordneter, Bauerngutsbesitzer in Millein. — Mayrhofer Franz, Drechslermeister in Bad Hall. — Lettner Josef, Seifensieder in Sierning. K. k. HanNt-Steyeramt Steyr. L a n g m a y r Georg, Hanptsteuereinnehmer. — Hoschek Jos., Hanptsteueramtscontrolor. - Dobrauz Jos., Adjunct. ----- Dimmler Josef, Adjunct. - Ruschitzka Franz, Adjnuct. — Paukn er Anton, Adjunct. — R o s e n b er g Jos., Praktikant, zngetheilt der k. k. Bezikshauptmannschaft Steyr. — Schönd orfer Anton, Praktikant. K. It. Fi-m-tzmach-Commissariat. P r a n t c r Johann, k. k. Finanzwach-Commissär.
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