Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1892

Genealogische Uebersicht der Regenten Europas. Anhalt - Dessau. Herzog Friedrich geb. 29. April 1831, reg. seit 22. Mai 1871, verm. mitAntoinette, Prinzessin v. Sachsen-Altenbnrg. Baden. GroßherzogFriedrich (WilhelmLudw.), geb. 9. Sept. 1826, reg. seit 24. April 1852, verm. m. Louise, Tochter des deutschen Kaisers und Königs von Preußen Wilhelm I. Bayern. König Otto I., geb. 18. April 1848. Reichsverweser: Prinz Luitpold, geb. am 12. März 1821. Belgien. König Leopo.d II., geb. 9. April 1836, reg. seit 4 0 Dec. 1865, verm. mit Marie Henriette, Erzherzogin von Oesterreich. Brannschwcig. Regent: Prinz Albrecht von Preußen, geb. 8. Mai 1837. Bulgarien. Fürst Ferdinand I. (Prinz von Coburg), geb. am 26. Februar 1861, erwählt am 7. Juli 1887. Dänemark. König Christian IX., geb. 8 April 1^18, reg. seit 15. Nov. 1863, vermählt mit Louise, Laudgräfin von Hessen-Cassel. Deutschland. Siehe Preußen. Frankreich. Präsid. Marie Fran^ois SadiCarnot, geb. 11. Aug. 1837. Griechenland. König der Hellenen Georg I., geb. 24. Dee. 1846, reg. seit 31. Oct. 1863, verm. mit Olga Constantiuowna, Prinzessin von Rußland. Großbritannien. Königin Victoria, Kaiserin von Indien, geb. 24. Mai 1819, reg. seit 20. Juni 1837, Witwe -seit 14. Dec. 1861 von AlbertPriuzeu vonSachsen-Coburg-Gotha Hessen. (Großh.Haus.) Großherzog LudwitzlV., geb. 12. Sept. 1837, reg. seit 13. Jänner 1877. Italien. König Humbert I., geb. 14. März 1844, reg. seit 9 Jänner 1878, vermählt mit Margaretha, Prinzessin von Savoyen. Liechtenstein. Fürst Johann II«, geb. 6. Oct. 1840, reg. seit 12. Nov. 1868. Lippe-Detmold. Fürst Woldemar, geb. 18. April 1824, regiert seit 8. December 1876, verm. mit Sophie, Markgräsin von Baden. Lippe - Schaumburg. Fürst Adolph, geb. 1. Aug. 1817, reg. seit 21. Nov. 1860, vermählt mit Hermine, Prinzessin von Waldeck. Luxemburg. Großherzog Adolf, Herzog von Nassau, geb. 1818, reg. seit December 1890. Mecklenburg-Schw rin. Großh. Friedrich Franz III., geb. am 19. März 1861, reg. seit 16. April 1883, verm. mit Anastasia, Großfürstin von Rußland. Mecklenburg - Strelitz. Großh. Friedrich Wilhelm, geb. 17. Oct. 1819, reg. seit 6. Sept. 1860, verm. mit Auguste, Prinzessin von Großbritannien. Monaco. Fürst Albert, geb. 13. Nov. 1848, reg. seit 1889. Montenegro. Fürst Nikolaus 1°, geb. 7. Oct. 1841, reg. seit 14. August 1860, verm. mit Milena Petrovna Vucoticova. Niederlande. Königin Wilhelm ine, geb. 31. Aug. 1880, reg. seit Dec. 1890. Regentin Königs-Witwe Emma, Prinzessin v. Waldeck- Pyrmont. Oldenburg. Großherzog Peter, geb. 8. Juli 1827, regiert seit 27. Februar 18'63, verm. mit Elisabeth, Prinzessin von Sachsen-Alten- burg. Portugal. König Carl, geb. 28. Sept. 1863, reg. seit 19. Oct. 1889, verm. 'mit Amalie, Prinzessin von Orleans. Preußen. Wilhelm II., deutscher Kaiser unb König von Preußen, geb. 27. Jänner 1869, reg. seit 16. Juni 1888, verm mit Victoria Auguste, Prinzessin von Schleswig-Holstein- Sonderburg-Augustenburg. Rens; (ältere Linie). Haus Greiz. Fürst Heinrich XXII., geb. 28. März 1846, reg. seit 28. März 1867, vermält mit Jda, Fürstin 511 Lippe-Schaumburg. Neuß (jüngere Linie). Haus Schleiz. Fürst Heinrich XIV., geb. 28. Mai 1832, reg. seit 11. Juli 1867, verm. mit Agnes, Herzogin von Württemberg. Rumänien. König Carl I., geb. 20. April 1839, reg. als Fürst seit 20. April 1866 (durch Wahl), zum König proclamirt am 26. März 1881, verm. mit Elisabeth, Fürstin Wied. Rußland. KaiserAlexanderlll., geb. 10. März (26. Februar) 1846, reg. seit 13. März 1881, verm. mit Maria Feodorowna, Prinzessin von Dänemark. Sachsen (königl. Haus). Köuig Albert, geb. 23. April 1828, reg. seit 29. Oct 1873, verm. mit Karolina, Prinzessin von Wasa. Sachsen - Weimar - Eisenach. Großherzog Carl Alexander, geb. 24. Juni 1818, reg. seit 8. Juli 1863, verm. mit Sophie, Prinzessin der Niederlande. Sachsen Meiningen und Hildburghausen. Herzog Georg II., geb. 2. April 1826, reg. seit 20. Sept. 1866, verm. mit Helene, Freifrau vou Heldburg. Sachsen-Altenburg. Herzog Ernst, geb. am 16. Sept. 1826, reg. seit 3. Aug. 1863, verm. mit Agnes, Prinzessin von Anhalt-Dessau. Sachsen-Coburg-Gotha. Herzog Ernst 11°, geb. 21. Juni 1818, reg. seit 29. Jänner 1844, verm. mit Alexandrine, Prinzessin von Baden. Schwarzburg-Rudolstadt. Fürst Günther, geb. 3. Juni l.860, reg. seit 1890. Schwarzburg-Sondershausen. Fürst Carl Günther, geb. 7. August 1830, reg. seit 17. Juli 1880, verm. mit Marie, Prinzessin von Sachsen-Altenburg. Schweden und Norwegen. König Oskar 11°, geb. 21. Jänner 1829, reg. seit 18. Sept. 18/2, verm. mit Sophie, Prinzessin von Nassau. Schweiz. Dr. N. Droz. ' Serbien. König Alexander!., geb. 14.Aug.1876. Spanien. König Alsons XIII., geb. 17. Mai 1886. Königin-Regentin Maria Christine,' Witwe von König AlfonsXII., gest. 22. Nov. 1886. Türkei. Großsultan Abdnl Hamid II., geb. 22. Sept. 1842, reg. seit 1. Sept. 1876. Waldeck und Pyrmont. Fürst Georg VicBesterreichisch-ungarische Zahlen-Lotterie. Einrichtung der den k. u. k. zottoamtern und ihren Organen vorbehaltenen Zahlenlotteric. 1. Die Einsätze in die Zahlenlotterie können auf unbestimmte Auszüge (Extracte), auf bestimmte Auszüge (Nominate), auf Amben, auf Ternen gemacht werden. 2. Im Falle eines Gewinnstes wird der auf einen unbestimmten Auszug eingelegte Geldeinsatz Vierzehnfach, der auf einen bestimmten Auszug gesetzte Geldbetrag sieben und sechzigfach, der auf einen Ambo (in 2 Zahlen) eingesetzte Geldbetrag zweihundertvierzigfach und jener auf einen Terno (in 3 Zahlen) Viertausendachthundertfach gezahlt. 3. Jedem, der an dem Spiele theilnehmen will, steht es frei, sowohl die Zahlen als auch die Spielart nach seinem Belieben zu wählen Hub indem er das gewählte Spiel bei einem der aufgestellten Lottocollectanten einschreiben läßt und den Einsatz erlegt, der jedoch nie weniger als 6 Neukreuzer für einen einzelnen Satz betragen darf, den Wettvertrag anzubieten, der, insofern nicht die nachfolgenden Ausnahmen eintreten, immer als angenommen zu betrachten ist. 4. Die spielenden Parteien haben in einer der zur Uebernahme der Lvttospiele aufgestellten Lottocollecturen die gewühlten Zahlen, sowie die beabsichtigte Spielart und den tarifmäßigen Betrag des Geldeiusatzes klar und deutlich anzu- sagen/und zugleich auch selbst darauf Bedacht zu nehmen, daß das Spiel richtig in die Ori- ginallisteu eingetragen werde. Sie haben sich 511 diesem Ende das ganze Spiel zurück ansagen zu lassen, weil nach der Ziehung immer nur der Inhalt der Originallisten entscheidend ist und das Vorgeben von Seite der Parteien, als wären andere Zahlen gespielt, oder ein anderer Einsatz geleistet worden, durchaus nicht beachtet werden kann. 6. Wenn aus was immer für einer Ursache das von den Lottocollectanten gesammelte Spiel nicht vor der Ziehung bei dem Lottoamte ein- trefsen sollte, kann der Wettvertrag zwischen der Lottounternehnrung und ben Spielern nicht abgeschlossen werden. In einem solchen Falle wird dem Lottocollectanten eine amtliche Anzeige zugesendet, um die Spieler, welche diese Anzeige einsehen können, hiervon zu verständigen. Die Einsätze für die nicht vor der Ziehung au das Amt gelangten Spiele werden gegen Zurückgabe der Einlagsscheine sogleich zurückbezahlt. Die nach Ablauf vou drei Monaten nicht zurückerhotor, geb. 14. Jänner 1831, reg seit 17. Aug. 1862, verm. nur Helene, Prinzessin von Nassau. Württemberg. Köuig Carl I., geb. 6. März 1823, reg. seit 26. Juni 1864, verm. mit Olga, Prinzessin von Rußland. beueu Einsätze verfallen zum Vortheile des Lottogefälles. 6. Den Lottoämtern, welche berechtigt sind, die eingetragenen und vor der Ziehung an das Amt gelangenden Spiele anzunehmen, ist auch das Recht vorbehalten, die Spieleinsätze ganz oder zum Theile zurückzuweisen. Eine solche Zurückweisung erfolgt nach bestimmten, den Aemtern ertheilten Vorschriften, und nur dann, wenn durch das Uebermaß gleichartiger Spiele die für alle Spielgattungen festgesetzte Grenze (Portata) der Spielannahme überschritten ist. Auf nicht angenommene Spieleinsätze kann in keinem Falle ein Gewinnst angesprocheu werden. 7. Ohne Beibringung und Zurückstellung der Original-Einlagsscheine kann ein Gewinnst nicht angesprochen werden. Das Gleiche gilt, wenn die Einlagsscheine durch Beschneiden, Zerreißen, Verbrennen, oder auf irgend eine Art eine solche Beschädigung an ihren wesentlichen Merkmalen erlitten haben, daß sie nicht mehr mit voller Sicherheit für echt erkannt werden können. 8. Sollte wider Vermuthen ein rechtmäßiger Gewinn voll einem Collectanten verweigert oder nicht vollständig bezahlt werden wollen, so hat die Partei bei Verlust ihres Recursrechtes den Eiulagsschein nicht an den Collectanten auszuhändigen, sondern sogleich und jedenfalls vor Ablauf der dreimonatlichen Verfallsfrist die Anzeige an das Lottoamt zu machen, welches, wenn der Gewinnst richtig ist und sonst kein Anstand obwaltet, die unverzügliche Bezahlung desselben verfügen wird. 9. Die Gewinnste werden nur nach dem Inhalte der in den Lottoarchiven aufbewahrten Originallisten, welche die von den Parteien angegebeuen und von dem Amt angenommenen Spiele enthalten, berichtigt. 10. Für die möglichen Fälle, daß jemals, ungeachtet der den Parteien zur Vermeidung aller Irrungen und Fehler empfohlenen Vorsichtsregeln, dennoch tarifswidrige Spiele, d. h. solche Einsätze, bei welchen der angeschriebene Geldbetrag mit der Anzahl der Nummern und der Promesse, nicht übereinstimmend ist, in die Originallisten eingetragen und bei der amtlichen Revision ungeachtet aller dabei angewendeten Sorgfalt doch übersehen und unverbessert gelassen worden wären, müssen die Gewinnste immer genau uach den in den Geldcolonnen der Originallisten ausgesetzten und von dem Ge- fälle angenommenen Geldeinsatzbeträgen, welche

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