Postsparkassen. Einlagsbücher werden bei der ersten Einlage, die mindestens 60 kr. betragen muß, kostenfrei geliefert und müssen im Postamte mit der Unterschrift des Einlegers, seinem Beruf, Ort und Tag der Geburt und Wohnungsangabe ausgefüllt werden. Mit diesem Büchel kann der Einleger bei jeder Sammelstelle Rückzahlungen fordern oder Einlagen machen. Außerdem kann man ein geheimes Losungswort anführen, so daß die Rückzahlungen nur gegen dessen Angabe stattfinden. Auch kann der Einleger ohne weitere Förmlichkeiten eine dritte Person mit dem Losungswort zur Behebung der Rückzahlungen bevollmächtigen. Niemand darf bei Verlust der Zinsen und eventuell des Capitals mehr als ein Einlagebuch nehmen. Unbrauchbar gewordene Einlagebüchel werden auf Ersuchen gegen 10 kr. umgetauscht. Bei Verlust eines Buches ist auf einer bei jeder Sammelstelle gratis zu erhaltenden Drucksorte eine Eingabe mit möglichst genauer Bezeichnung desselben an das k. k. Postsparcassa-Amt in Wien zu richten und unter Beischluß von einer 10 kr.-Briefmarke um ein Duplicat zu ersuchen. Gerichtliche Verbotlegung, Erwerbung des Pfandrechtes oder executive Einantwortung eines Postsparcassabüchels ist nicht zulässig. Postsparkarten, die an allen Verschleißstellen von Postwerthzeichen für den Preis der eingeprägten 6 kr.-Marke zu haben sind, dienen dazu, kleine Beiträge durch Auskleben von 8 kr - Briefmarken, die jedoch weder gebraucht, noch verdorben sein dürfen, zusammenzusparen. Wenn die Postsparkarte 80 kr. in Marken aufweist, wird dieselbe gegen ein Sparkassabuch umgetauscht, oder wenn der Besitzer der - Karte schon ein Büchel genommen, in dieses als neue Einlage eingetragen. Einlagen können auch für eine andere Person gemacht werden und wird der Name dieser anderen Person als Einleger im Büchel verzeichnet; die einzahlende Person muß als Erleger ihren Namen ins Buch eintragen und erhält so lange alle Rückzahlungen und Zinsen, bis die als Einleger bezeichnete Person ihren Namen selbst im Postamte unterzeichnet. Ueber die Einlagen dürfen an dritte Personen keinerlei Auskünfte vom Postamte gegeben werden. Verzinst werden die Einlagen von 4 st. angefangen bis 1000 fl. mit 3%. Diese Zinsen werden jährlich am 31. December in das Buch eingetragen, von da ab gleichfalls verzinst und sind von jeder Einkommensteuer befreit. Die Verzinsung der Einlagen im Checkverkehre beträgt 2%. Rückzahlungen, die jedoch nicht geringer als 4 fl. sein dürfen, kann jeder Einleger mittelst der zugleich mit dem Einlagebüchel ausgefolgten Kündigungsformulare, die an das k. k. Post- sparcassa-Amt in Wien direct oder an eine Sammelstelle zu richten sind, zu jeder Zeit verlangen. Kündigungsfrist bei Beträgen von 10 fl bis 100 fl. 18 Tage, von 100 fl. bis fl. 500 ein Monat, von 800 fl. bis 1000 fl. zwei Monate; doch wird in der Regel die infolge der Kündigung dem Einsender franco zugesandte, auf 2 Monate giltige Zahlungsanweisung auä) früher, meist sofort ausbezahlt. Diese Zahlungsanweisung ist vom Einleger oder Erleger zu unterfertigen und mit dein Einlagebuch an die betreffendeZahlstelle zu senden Der Einleger kann auch eine dritte Person, welche sich an demselben oder einem anderen Orte befindet, zur Empfangnahme der ganzen oder theilweisen Rückzahlung ermächtigen; die hierzu nöthigen gesetzlichen Bestimmungen finden sich in jedem Einlagebuch genau verzeichnet. Die höchste zulässige Einlage beträgt 1000 fl Uebersteigt das Guthaben diesen Betrag, so wird zur Verminderung desselben aufgefordert; wenn binnen einem Monat dieser Aufforderung keine Folge geleistet wird, werden für den entsprechenden Betrag österreichische Staatspapiere angekauft. Ankauf von Staatspapieren wird jedern Inhaber eines Postsparcassa-^Buches vom Pofl sparcassen-Amt gegen mäßige Provision besorgt- Die Staatspapiere werden deni Einleger aus seine Kosten und Gefahr zugesendet oder von Amtswegen unter Garantie aufbewahrt. Uebel' aufbewahrte Staatspapiere wird dem Einleger ein Rentenbüchel zugestellt, die Coupons werden regelmäßig eingelöst und als Einlage gutgebracht oder auch in Barem übersendet. Der Verkauf von Staatspapieren kann jederzeit verlangt werdenDer Anweisnngs- ICH ck) - Verkehr» Wünscht Jemand von dieser Einrichtung Gebrauch zu machen, so hat er ein dementsprechen'des Gesuch um Ausfolgung eines Checkbüchels auf der, bei jedem Postamte hierzu gratis erhältlichen Druck' sorte recommandirt an das k. k. PostsparcasseN" Amt zu richten und den Betrag für die Empfang' (Erlag)-Scheine nebst 1 fl. 80 kr. als Gebülst für das Checkbüchel beizuschließen. Die StamM" einlage per 100 fl. ist innerhalb eines Monates , nach der Bewilligung mittelst eines Empfang' (Erlag)-Scheines bei einer Sammelstelle zu e*' legen. Der Anweisungs-(Check)-Verkehr ermöglicht dem Einleger, von der eingelegten Sumnu' Beträge in jeder Höhe jederzeit zur Zahlung beliebige Personen oder Firmen in der öfter' reichisch - ungarischen Monarchie anweisen zii können,Genaue deutlicheBelehrungen sind in jeb^1 k. k. Postsparcässen-Sammelstelle gratis erhältlichPorto- und gebührenfrei sind alle Corre spondenzen und Eingaben in PostsparcasseN Angelegenheiten mit Ausnahme der ZusenduUß der Staatspapiere. Unentgeltlich werden alle zum Verkehr mit dem k. k. Post-Sparcasseuamte nöthigI amtlichen Drucksorten an sich legitimirende Ein- leger verabfolgt. Bestimmungen für Telegramme. Nach allen Orten Depeschen zulässig. Wo keine Station, wird Depesche durch Post oder ^'pressen weiterbefördert. Mittelst Briefmarken frankirte Telegramme können per Post oder Bote in Briefform gefaltet ^Jnb gesiegelt an das nächste Telegraphenamt zur Abtelegraphirung übersendet werden. Depefchen in allen Sprachen zulässig, welche in Lateinschrift geschrieben werden. Chiffreschrist, ausgenommen in Kriegszeiten, ebenfalls gestattet. Ermittlung der Wortzahl einerDepesche: a) Alles, was der Aufgeber in das Original seiner Depesche schreibt, wird mitgezählt, d) Maxi- umm der Länge eines Wortes 16 Buchstaben; Heberschuß noch ein Wort, e) Bei Verbindung von Wörtern durch Bindestriche wird jedes als besonderes Wort gezählt, ä) Je 5 Ziffern ein Wort, e) Einzelne Schriftzeichen, Buchstaben, je ein Wort, f) Zum Worttexte gehörige Jnter- hunctionen werden nicht gerechnet, g) Sprachwidrige Zusammenziehungen nicht gestattet. M Unterstreichungszeichen, Klammern und An- suhrungszeichen (je 1 Paar) ein Wort. In Oesterreich-Ungarn Gebühr per Wort $ kr. und Grundtaxe 24 kr. Zurücktelegraphiren einer empfangenen Depesche, um die Ueberzeugung vom richtigen Wortlaute zu erlangen, kostet halbe Gebühr. Frankirte Antwort gewöhnlich für 16 Worte durch „R. p.“ vor der Adresse be- Zeichnen; mehr Worte (jedoch nicht über 30) ausdrücklich nach „R- p.“ beizusetzen. Ist das Nücktelegramm an einen andern als den Aufgabsort der Ursprungsdepesche zu übermitteln, so kommt der Tarifsatz zwischen der Ausgabe- und Adreß-Station der Retourdepesche lu Anwendung. Empfangsbestätigung einer Depesche wird gegen Erlag einer Taxe für ein 10-wortiges Telegramm bewirkt. Weiterbeförderungs-Gebühren können üorausbezahlt werden oder werden vom Adressaten kingehoben, mit dem Regreßrechte an den Aufgeber bei einer etwaigen Verweigerung der Bezahlung seitens des Empfängers. Tarif für Telegramme im internationalen Verkehr. Von Oesterreich-Ungarn nach Grundtaxe fl. kr. Taxe perW. fl. kr. Algier und Tunis via Marseille ... Amerika, nach New-Aork.... r?.. Arabien (Aden), via Italien......... Belgien, via Deutschland............... Bosnien und Herzegowina...... Bulgarien, über die österreichischrumänische Grenze........... China, via Trieft... ............. Co chinch ina, via Serbien-Türkei ... Dänemark, via Deutschland ... . Deutschland....................................... Egypten, via Türkei........................ Frankreich, via Deutschland........... Gibraltar, via Schweiz............... Griechenland, via Türkei............. Großbritannien, via Deuschland .. Helena St.......................................... Helgoland......................................... Italien............................................. Luxemburg, via Deutschland.... Malta, via Italien...................... Monaco, via Deutschland ....... Montenegro, von Dalmatien Montenegro, von anderen Kron- ländern..................................... Niederlande, via Deutschland ... Norwegen, via Deutschland......... Ostindien, via Trieft, Suez, Aden 1. Zone.......................................... Ostindien, 2. Zone: Ceylon......... Ostindien, 3. Zone: Birma......... Persien, via Rußland.................... Portugal, via Frankreich............. Rumänien........... ............................ Rußland (europäisches) ........ „ Sibirien I. Region .... Schweden, via Deutschland........... Schweiz.......................... .................. Serbien.............................................. Spanien, via Italien................... . Tripolis .......................................... Tunis.............................................. Türkei, europäische, via Bosnien . . „ asiatische Seehaseustation.. 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 2 13 88 13 11 4 4 2 9 13 92 11 4 78 8 17 13 13 13 4 8 11 19 8 3 4 11 16 2 2 2 1 30 30 30 30 30 30 30 30 86 63 78 17 6 12 86 42 12 4 4 14 61 13 14 ■ 20
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