Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1892

Spanien mit den Balearischen, Pithiusischen und Canarischen Inseln und der Republik Andora, Türkei. Asien: China über Rußland, asiat. Türkei, Persien. Afrika: Algerien, Egypten mit Nubien und dein Sudan, Marocco, spanische Colonien, Tripolis, Tunis. Amerika: Britisch Nordamerika (Canada, Neu-Fundland), Vereinigte Staaten. aä III. Asien: Aden, Afghanistan, Anam*, Bagdad, Beludschistan, Birnia, Bussora(Bassora), China über Suez, Japans Kaschmir**, Man- dalay, Mascat (Muscat), Neu-Guinea (deutsches Schutzhoheitsgebiet) Ostindien (britische, französisch e, niederländische, portugiesische und jpanische Besitzungen), Persien über Bombay, Siarn*, Tibet. Afrika: .Assab, Massuah, britische, französische, portugiesische, spanische Colonien, Congo- Staat, deutsches Schutzgebiet ist Südwest-Afrika, Kamerun, Togo - Gebiet, Liberia, Zanzibar. Amerika: Argentinische Republik*, Bolivia, Brasilien, britische Colonien, Chili, Auracanien und Valdivia, Columbien, Costa-Rica, Ecuador, französische Colonien, Grönland über Dänemark, Guatemala, Haiti, Honduras, Mexiko, Nicaragua und Mosquita, niederländische Colonien, Paraguay, Patagonien und Feuerland, Peru, San Domingo, Sau Salvador*, Uruguay, Venezuela, Westindien. Australien: Apia (Samoa-Jnsel), Sandwichs - Inseln, französische Colonien, Marschall-Jnseln. aä IV. Ascension** (via, Eilgland), Copland und Colonie Victoria mit Port Natal und Orange- Staat (via England), Set. Helena (via England) Westküste von Afrika**, Badogry**, Bonny**, Camerones**, Alt-Calabar**, Transvaal und Betschuanaland, Sarawak**. Aunraticn: West- Ailstralien**, Süd-Australien, Queensland und Victoria**, Neu-Südwales und Neu-Seeland**, Tasmania**, Inseln Australiens, Fidji-Juselu, Freundschafts-Jnscln, Samoa (Schiffer-Inseln), (Apia, Sandwichs-Jnseln, Marschall-Jnseln und französische Colonien ausgenommen.) II. Postanweisungen. I. Im Inland bis 500 fl. an alle Postämter von allen Postämtern, zwischen ärarischen Postämtern (nach Ungarn ausgenommen) bis 1000 fl., nach Wien bis 5000 fl. In das Formular (% kr.) ist vom Aufgeber der Betrag der An- weisung in Ziffern und derjenige der Gulden auch in Buchstaben, die genaue Adresse des Empfängers mit Bestimmungsort und links in den Coupon sein eigener Name einzutragen. Im inländischen Verkehre darf der Coupon außerdem noch schriftliche Mittheilungen enthalten oder mit Adreßschleise von Zeitungen beklebt werden. Die Post haftet für den laut Aufgabeschein eiu- gezählten Betrag. Gebühr bis 5 fl. 5 kr., bis 50 fl. 10 kr., bis 150 fl. 20 kr., bis 300 fl. 30 kr., bis 500 sl. * Expreßsendungen zulässig. Gebühr 15 Kr. ** geant uugäzwung,' Ji cuiitijiaübtiHon unzulässig 50 kr., bis 4000 fl. 1 fl., dann für je weitere 1000 sl. um 50 kr. mehr. Expreß-Anweisungen eine Bestellgebühr von 15 kr, wenn nach Post- orteu — wenn nach Orten, wo keine Postanstalt, um 50 kr. Botenlohn per 7% Kilometer (1 Meile) mehr. 2. Im Verkehre mit Bosnien, der Herzegovina und Novi-Bazar: Maximal- Betrag 500 fl. Gebühr bis 5 fl. 10 kr., über 5 fl. bis 40 fl. 20 kr., für je weitere 10 fl. um 5 kr. mehr. Für Expreßanweisungen außerdem Bestellgebühr von 15 kr. nach Orten, wo keine Post, Botenlohn von 50 kr. für je 7'/? Kilometer (1 Meile). Für telegraphische Anweisungen noch Telegraphengebühr (Grundtaxe 30 kr., für jedes Wort 4 kr.). 3. Im Verkehre mit Deutschland, Helgoland, Luxemburg, Türkei ' ud Egypten (mit Anweisungs-Formularen fürs Ausland a % kr.) bis 40 sl. 20 kr., für je weitere 10 fl. um 5 kr. mehr. Maximalbetrag 200 sl., nach den k. k. Postämtern in der Türkei und Egypten Maximalbetrag 500 sl., von letzteren nach Oesterreich-Ungarn Maximalbetrag 1250 Francs, von ersteren nach Oesterreich-Ungarn Maximalbetrag 400 Mark. Ausstellung und Einzahlung in österreichischer Währuilg. 4. Im Verkehre mitderArgeutinischen Republik, Belgien, Bulgarien, britische» Besitzungen und Colonien, Chili, Cypern, Dänemark, Egypten (Ober-, Mittel- und Unter-Egypten nebst Suakim), Frankreich, Gibraltar, Großbritannien und Irland, Italien, Japan, Malta, Niederlande, Norwegen, Portugal, Numäuieu, Schweden, Schweiz, den Vereinigten Staaten Nord- Amerika's nud Canada (mit Anweisungs- . Formularien für^s Ausland ü. V, kr.) bis 20 sl. 20 kr. Für jede weitere 10 fl. 10 kr mehr. Maximalbetrag 200 sl. Türkei mit k. k. Post- anstalten 500 fl. Ausstellung unb Einzahlung in österreichischer Währung. Anweisungen nach Nordamerika lind Canada sind an das Postbureau in Basel zu adressiren. — Die Gebühr von Basel nach Amerika (^0 Cent, für je 10 Francs) wird vom angewiesenen Betrage abgezogen. Schriftliche Mittheilungen auf dem Coilpon außer Name des Absenders, des Betrages und des Datums nur bei Anweisungen nach den britischen Besitzungen, Cypern, Gibraltar, Großbritannien^ Malta, Vereinigten Staaten nnb Canada nicht gestattet. 5. Telegraphische Anweisungen (bei der Post aufzugeben und in telegraphische An- weisungs-Formulare ä ^ kr. einzutragen) nach allen Postämtern bis 500 fl. zulässig- Außer den Postauweisnngs-Gebühreu ist noch die Expreßgebühr zum Telegraphenamte mit 10 kr., dann die nach der Wort- und Grundtaxe entfallende Telegraphengebühr (s. unter Telegraphen-Tarif) und die Expreßgebühr von 15 kr. im Orte und don 50 kr. pro 7^ Kilometer (1 Meile) außer dem Orte zu bezahlen. — Bei Anweisungen über oOO fl. außerdem eine Antwort-Depeschengebühr für 20 Worte. telegraphische Anweisungen sind von allen bloßeren Postämtern Oesterreich-Ungarns auch "och Belgien, Bulgarien, Deutschland, Egypten, Frankreich, Helgoland, Italien, Japan, Luxemburg, Niederlanden, Norwegen und der Schweiz "ls 200 sl. zulässig. III. Po staust rüge. < In Oesterreich-Ungarn, dem Occupations- ^^ 500 sl., ferner im Verkehre mit Belgien, Deutschland, Egypten, Frankreich (mit Algier, ^-ums), Italien, Luxemburg,Norwegen,Rumänien, Schweiz und der Türkei (k. k. Postämter) 400 fl. (800 Mark oder 1250 Francs) zu7- Formulare bei allen Postämtern zu sind vom Ausgeber entsprechend auszn- dann mit quittirter Rechnung oder Achsel u. dgl. zusammen in ein Couvert zu P11/ das geschlossen und an das Postamt des Wohnortes desjenigen, von dem man einen Betrag ^"Zlehen will, zu adressireu. Auf die Adreß- ecte des Couverts gehört auch oben dieBemerkung ^ostaustrag". Sonstige schriftliche Mittheilungen diese Briefe nicht enthalten. Postaufträge frankirt und recommandirtwerden. Gebühr ^^elbe loie für recommandirte Briefe und in cass^b" oufzukleben. — Der vom Postamt einBetrag wird dem Auftraggeber mittelst "Weisung unter Abzug der entfallenden An- »""ugsgebühr nud einer Einzugsgebühr von üb, ^^ ^'des cingelöste Fordernngsdocument b ^Mittelt. — Bei verweigerter Zahlung wird ä"rü sammt Beilagen dem Absender IV. Fahrpost. ^ Dieselbe befördert: Briefe mit Geld- und ^Apapieren-Sendungen und Sendungen aller als Pakete, Schachteln, Kisten, Körbe u.s.w. "üegeben werden. j.. 1. Geldbriefe mit österreichischen Banknoten! or 500 fl. und bis 250 Gramm Gewicht können anderthalbfache Werthtaxe offen (zum Nach- " ^urch den Postbearnten) aufgegeben werden, die Postanstalt für den richtigen Inhalt Bei geschlossen aufgegebenen Geldbriefen die Post nur für unverletzte Siegel und O beren Zustand. Gebühr richtet sich nach Gewicht, tz M unb Entfernung. Für die Versendung von b^briefen empfiehlt sich die Benützung der .Etlichen Geldbrief-Couverts a % kr., die y r zwei Siegel erfordern, zu anderen Converts ^ festem Papier sind fünf Siegel nöthig. Auf ^abriefe nach dem Auslande die Bemerkung ” de valeur“ zu setzen. L « 2- Fahrpostsendungett, als Pakete, Wachteln, Kiste», Körbe ». s. w. müssen gut verpackt, verschnürt und bei Werthangabe auch versiegelt werden. Im Falle des Verlustes wird der auf der Adresse und dem Frachtbrief angegebene Werth und bei Sendungen ohne Werthangabe 2 fl. für jedes Kilogramm ersetzt. Beschädigung ersetzt die Post nur dann, wenn daran nicht bic ungenügende Verpackung schuld. — Jeder Fahrpostsendung und jedem Geldbriefe über 250 Gramm ist eine Begleit-Adresse, bei den Postämtern ä 6 kr. käuflich, beizugeben, Sendungen nach Deutschland -auch 3 Zoll- Declarationen (in der Form von Adressen mit der Bezeichnung oben „Declaration", dann der Adresse des Empfängers und links in der unteren Ecke mit der Benrerkung „Enthaltend . . . ohne (oder mit so. und so viel) Werth." Formulare a % kr. bei allen Postämtern. Adresse und Declaration für's Ausland in lateinischer Schrift zu schreiben. Mit einem Frachtbriefe können 3 Pakete zugleich an dieselbe Adresse aufgegeben werden. Für frankirte Pakete ohne Werthangabe bis 5 Kilogramm Gewicht werden in Oesterreich- Ungarn und im Verkehre mit Deutschland in der ersten, 10 Meilen umfassenden Zone 15 kr., nach allen weiter entfernten Orten 30 kr. erhoben. Die Gebühr für schwerere Pakete steigt entsprechend mit dem Gewichte und der größeren Entfernung. Für unfrankirte Geldbriefe rlnd Pakete bis 5 Kilogramm wird ein Zuschlag von 6 kr. angerechnet nnd für Pakete mit Werthangabe eine Werthtaxe. (Bis 50 fl. 3 kr., darüber' bis 150 fl. 6 kr. u. s. w.) 3. Postpakete nach dem Auslande (außer Deutschland) OoIiL postanx müssen frankirt werden, mit Werthangabe' bis 3 Kilogramm, ohne Werthangabe bis 5 Kilogramm zulässig Besondere Fornrulare als Begleitadressen (bei der Post L 6 kr. zu haben) und Zoll-Declarationen wie in umstehender Tabelle angegeben erforderlich. Nachnahmesendungen mit besonderen Begleitadressen-Fornmlaren ä 6 kr. Im Jn- landsverkehre zulässig bei allen Postämtern bis 500 fl. Nachnahme. Außer dem tarifmäßigen Fahrpostporto ist noch eine Provision zu ent-' richten, u. zw. bis 10 fl. 6 kr., über 10 fl. bis 50 [L für je 5 fl 3 kr., über 50 fl. für je 5 fl 2 kr. — Im Verkehre mit dem ^cc»- ptttiousgebiete»Nach und ausdemOccupations- gebiete bis 500 fl., Nachnahme-Gebühren wie un ^"kandverkehr. — Im Verkehre mit denr Ausland zulässig nach Belgien, Dänemark, Deutichland, .Helgoland, Luxemburg, Frankreich, Großbritannien und Irland, Egypten, den Niederlanden, Norwegen, Italien,Nordamerika,Schweden und Schweiz bis 200 fl. (= 400 Mark oder 500-graucS), nach Dänemark und Schweden bis Y ^". Frachtstücken oder Briefen. Außer dem tarifmäßigen Fahrpostporto wirb eine Provision von 6 kr. bis 3 fl., bei höheren Beträgen als 6 fl. eme Provision von 2 kr. für jeden Gickden erhoben.

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