Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1890

124 Nnthschäae zur Erhaltung der Ithreu in gutem Zustande. Es genüqt nicht blos, eine gute Uhr zu kaufen, sondern die Genauigkeit und Dauerhaftigkeit einer Uhr hängt auch 'sehr von deren Behandlung ab. In dieser Beziehung gibt eine der ältesten Uhrenfirmen folgende Anweisung für Taschenuhren: 1. Man ziehe die Uhr regelmäßig zur selben Zeit auf. 2. Man benütze die Uhr immer in gleicher Lage, d. h. man hänge die Uhr ans, sobald man sie nicht trägt. 3. Um die Uhr sowohl äußerlich zu schonen, als auch das Werk nlöglichst lange zu erhalten, lasse man die Tasche, in welcher man die Uhr trägt, aus Nehleder machen. Hierdurch verhütet man sowohl das Verkratzen der Deckel, als auch das Bilden der in jeder Stofftasche entstehenden Flocken und Härchen, welche nach und nach in's Werk dringen. 4. Die Uhr soll nicht Monate hindurch nubenützt bleiben, damit das Oel nicht verdicke. 5. Wenn die Uhr um einige Minuten differirt, so kann dies durch Schieben des sogenannten Compaß- zeigers regulirt werden. .Es ist der Stahlzeiger, welcher im Werke über einer Gradeeintheilung angebracht ist. Rückt man denselben in der I Richtung zum Buchstaben „A" (manchmal steht | „F"h so wird die Uhr schneller gehen; rückt man in der Richtung zu „R" (manchmal steht „S"), so wird die Uhr langsamer gehen. Man rücke um weniges (1 oder Vs Grad) und beobachte die Wirkung nach 24 Stunden, dann kann man, wenn nöthig, weiter schieben. 5. Zeigt die Uhr größere Störungen im Gange, so ist es am besten, sie sofort dem Fachmann zu übergeben; schnellstens geschehe dies, wenn Rässe in die Uhr gedrungen ist, damit die Stahlbestandtheile der Uhr nicht rostig werden, was bei längerer Daner die größten Wiederherstel- lungskosten verursacht. — Die vorstehenden Anweisungen, durch deren Beherzigung man eine Uhr schön und gut erhalten und dadurch viel mehr Vergnügen an derselben haben^und Kosten ersparen wird — verdanke!! wir der altrenommirten Uhrenfirma Herz & Sohn in Wien (siehe deren Inserat in den folgenden Blättern). Die Werkstätte dieser Firma zur Erzeugung neuer Uhren und für die feinsten und schwierigsten Reparatnren ist wegen ihrer Einrichtung mit den besten Werkzeugen und wegen ihrer trefflichen Arbeitskräfte ebenso rühmlich bekannt, wie das Uhren- und Uhrketten- Lager derselben wegen seiner Reichhaltigkeit und Preiswürdigkeit. Em empfehlenswerthes Buch. Uns liegt eine kleine Broschüre vor, betitelt: „Guter Rath ist Goldes werth!" Dieselbe verbreitet sich insbesondere über den Nutzen und Werth guter Hausmittel und sollte nicht nur von allen Leidenden, sondern auch von Gesunden einer aufmerksamen Durchsicht unterzogen werden. Von der richtigen Wahl eines Heilmittels hängt oftmals der Erfolg ab, ebenso vermag man in den meisten Fällen durch rechtzeitige Anwendung eines solchen etwa drohenden Erkrankungen vor- zubeugen. Obiges Buch wird auf Verlangen postfrei von Richter's Verlags-Anstalt in Leipzig zugesandt. Des Kindes liebstes Spiel. So betitelt sich eine sehr sauber gedruckte und durch farbige Bilder verzierte Prelsliste, deren Durchsicht wir hiermit allen Eltern empfehlen möchten, welche im Zweifel darüber sind, welches Spiel- oder Beschäftiguugsmittel sie für ihre Kleinen ans- wählen sollen. Die in dem Büchelchen ab- gedruckten zahlreichen Gutachten angesehener Pädagogen lassen keinen Zweifel darüber, daß die rühmlichst bekannten Anker-Steinbaukasten aus der Fabrik F. Ad. Richter & Cie. in Wien, I. Nibelungengasse 4, in erster Reihe zu Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenken empfohlen zu werden verdienen. Sie bieten den Kindern große Abwechslung und fesseln deren Aufmerksamkeit, wie kein anderes Spielmittel. Obenerwähnte Preisliste wird von der Fabrik gratis versandt. Wichtige Mittheilung. Seit mehr als dreißig Jahren erzeugt die best renom- mirLe Apotheke des B. Fragner, Kleinseite, „Zum schwarzen Adler", zwei Heilmittel, die überall wegen der ausgezeichneten Wirksamkeit zu unentbehrlichen Heilmitteln geworden sind, wo sie einmal angewendet wurden. Das Publicum hat wenig Vertrauen zu den in Zeitschriften annoncirteu Präparaten, und das häufig mit Recht. Denjenigen Mitteln aber, die durch so viele Jahre überall und mit bestem Erfolge (was auch die stets einlaufenden Zeugnisse beweisen) angewendet werden, kann man das vollste Vertrauen eutgegenbringeu und sie überall anempfehlen. Alle unsere Leser werden den Namen: Dr. Nosa's Lebensbalsam und Prager U n i v e r s a l - H a u s s a l b e kennen, viele von ihnen haben aber bis jetzt bei Bedarf nicht einen Versuch mit denselben augesteUt- Jeder,E der an Verdauungsstörungen, Magen- krämpfen, Magenschmerz, Ausstößen, Sodbrennen, Appetitlosigkeit 2c. ?c. zu leiden hat, kann sich von der unübertrefflichen Wirkung des Dr. Nosa's Lebensbalsams überzeugen, ebenso wie Jeder, der ohne Erfolg verschiedene Wunden, Geschwüre, Geschwülste und Entzündungen zu heilen versucht, in der Prager Umversal-Haussalbe ein bewährtes Heilmittel fiudet. — Diese Präparate sind in den meisten Apotheken vorräthig. Da viele Nachahmungen existiren, machen wir die Leser ans die Schutze marke aufmerksam, die im diesbezüglicheU Inserate im Kalender abgedruckt ist. Das Wichtigste üver das Magatessverfastren. Bagatellsache» sind Streitigkeiten über bestimmte Geldsummen, die den betrag Dun 50 fl. ohne Hinzurechnung der Anisen und Nebengebühren nicht über- steigen, daun Rechtsstreitigkeiten über andere Gegenstände, wenn der Klüger stch erbietet, anstatt des eigentlichenKlags- Gegenstandes, z. B. der zurückzustelleuden Sache, einen 50 ft. nicht übersteigenden Betrag anzunehmen. Bagatellsachen sind Mittelst gewöhnlicher Klage vor den Bezirksgerichten, beziehungsweise städt.-deleg Bezirksgerichten anhängig zu machen. Auch Handelssachen gehören als Bagatellsachen vor die Bezirksgerichte. Nur m AZieu, Prag, Triest bestehen für Bagatellsachen in Handelssache» besondere Haudels- bagatellgerichte. Das Gesetz gestaltet aber auch, sich in Sachen bis zn500sl. im Bagatellverfahren urkundlich oder burch ein ausdrücklich vor dem Bagatell- Achter getroffenes Uebereinkommen zil vergleichen. Als eine solche Unterwerfung Unter das Bagatellverfahren gilt insbesondere bei Klagen ans Transport- öeschäften die Annahme des die Beurkundung des Rechtsgeschäftes ausdrücken ben Documentes, in welchem für den Streitfall die Unterwerfung unter das Bagatellgericht erklärt wird, z. B. eines Frachtbriefes oder einer Anweisung, eines Berpflichtungsscheiues K. Hierüber be Fuge man einen Advoeaten. Es folgen nun zwei Formulare zu Bagatellklagen lind wird bemerkt, daß, iabald jeder Gewerbetreibende oder Handelsmann auf seinen Rechnungen oder Facturen die Bemerkung stehen hat: Zahlbar in Wien, er auch, berechtigt ist, jeden uuswärtigen Schiildner bei dem in Wien zuständigen Bagatellgericht einklagen zu wttnen. Der Geklagte ist daun berechtigt in Wien bei der Verhandlung zu erscheinen, oder er muß sich durch einen Bevollmächtigten oder Advocateu vertreten lassen. Im ersteren Fall muß der Kläger dem Geklagten die Rcisespesen ersetzen falls' das Urtheil zu dessen Gunsten ausfällt. Dagegen kann der Kläger das Urtheil durch dasselbe Gericht, welches dasselbe gefällt hat, auf pfandweise Beschreibung re. vollziehen lassen. Formular: Löbliches k. k. Bezirksgericht! Auf Gründ des Urtheiles vom 14. April 1887, Z. 4705, stelle ich die Bitte: Das löbliche k. k. Bezirksgericht wolle mir die executive Pfändung und Schätzung des beweglichen Vermögens des Herrn Josef Bauer puncto der Forderung per 100 fl. sammt 6% Zinsen feit 1. März 1887 bewilligen, den Vollzug anorduen und mir an Kosten 5 fl. 60 fr. zusprechen. Datum. Unterschrift mit dem Zusatze Selbstverfasser. (Vou außen) 4t. N., Kaufmann in Wien, II. Rembrandtstraße 17, gegen Herrn JoscfBauer,Privaten iLWien, III.,Hauptstraße (iO, um exeeutive Pfändung und Abschätzung peto. 190 fl. e. s. c. Mil. Löbl. r. k. Bezirksgericht! 12 kr. Der Herr Gegner schuldet mir für an ihn gelieferte Kleidungsstücke einen zufolge des bei unserer Geschäftsverbindung ___ _ bestehenden Uebereinkommens in Wien zn bezahlenden Betrag von fl.2O 70. Nachdem dieser Betrag noch immer unberichtigt aushaftet, wird gebeten: D.rs löbl. k. k. Bezirksgericht geruhe zu erkennen, der Herr Gegner sei schuldig, den Betrag von fl. 29'70 sammt 6%

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