nahmesendungen dürfen nur die mit dem Nach¬ um ½ kr. per Stück bei allen Postämtern Auszug aus dem Stempel-Gebühren-Tarif. nahmescheine vereinigten amtlichen Frachtbriefe, Briefmarken=Verschleißern zu beziehen. Der" 6 kr. per Stück, verwendet werden. traggeber hat den Postauftrag nebst dessen Anlal Abschriften: 1. ämtliche (nicht vidimirte), wenn oder Waaren von zu Vorschußgeschäften berech¬ Die Gebühr für inländische Nachnahme¬ in einem verschlossenen Couvert an die Adresse sie von einem Gerichte ausgestellt werden, von tigten Anstalten auf nicht länger als 3 Monate sendungen beträgt bis 10 fl. 6 kr., bis 15 fl jenigen Postamtes, welches die Einziehung jedem Bogen 36 kr., bis 50 fl. Streitgegenstand nach Scala I; über solche Vorschüsse von anderen 9 kr., bis 20 fl. 12 kr. bis 25 fl. 15 kr., bis wirken soll, recommandirt einzusenden. Posto 25 kr.; wenn sie von anderen Behörden ausge¬ Personen oder auf längere Zeit nach Scala II; 30 fl. 18 kr., bis 35 fl. 21 kr., bis 40 fl. 24 kr., träge dürfen das Gewicht von 250 Gramm stellt werden, von jedem Bogen 50 kr.; 2. ämt¬ bei Kaufleuten, wenn die Dauer des Darlehens bis 45 fl. 27 kr., bis 50 fl. 30 kr., und weiter übersteigen. Die Taxen sind dieselben, wie liche vidimirte von jedem Bogen 1 fl. bis 50 fl. acht Tage nicht überschreitet, 10 kr. für jeden für je 5 fl. um 2 kr. mehr. für recommandirte Briefe des gleichen Gewid Streitgegenstand 50 kr.; 3. nicht ämtliche vidi¬ Bogen. — Andere Schuldverschreibungen, wenn Postaufträge. Im intornen Verkehre von Die Uebermittlung des eingezogenen Betrages mirte (von Parteien selbst verfaßte Abschriften sie auf den Ueberbringer lauten, nach Scala III, Oesterreich=Ungarn können durch die k. k. Post¬ den Auftraggeber erfolgt mittelst Postanweisun sonst nach Scala II. wenn sie ämtlich oder von Notaren vidimirt anstalten Geldbeträge bis inclusive 200 fl. ö. W. Die Gebühr für diese wird sofort in Abzu werden) von jedem Bogen 50 kr. Diplome über eine Befähigung oder Berechtigung, unter folgenden Bedingungen eingezogen werden. bracht. Wird der Betrag vom Adressaten Aerztliche Zeugnisse 50 kr. wenn solche von öffentlichen Behörden oder von Dem Postauftrage ist das einzulösende Papier bei¬ eingelöst, so ist für die Rückleitung des Poss Ageutie, Gesuche um Aufnahme zum berechtigten Gemeinden ausgestellt sind, von jedem Bogen 1 fl., zuschließen. Die Blanquette für diese Mandate sind tragbriefes eine weitere Gebühr nicht zu erhe Agenten, vom ersten Bogen 1 fl. wenn sie von anderen Personen ausgestellt sind, Anmeldungen eines freien Gewerbes: In von jedem Bogen 50 kr. Wien 6 fl. vom ersten Bogen; in Städten mit Dispens=Gesuche 50 kr. einer Bevölkerung von mehr als 50.000 Seelen Duplicate gerichtlicher Eingaben 36 kr., anderer * fl., in Städten von 10.000 bis 50.000 Seelen Eingaben 50 kr Vom Lelegkaphenwesen. 3 ft., in Städten von 5000 bis 10.000 Seelen Ehepacte, die Verträge, welche in Absicht auf die 2 n., in allen übrigen Orten 1 fl. 50 kr. vom eheliche Verbindung über das Vermögen geschlossen als Grundtaxe und 36 für die 18 Worte à ersten Bogen. An Gebühren für ein Telegramm, wel¬ werden, nach dem Werthe nach Scala II. daher zusammen 60 kr. Ein Telegramm ches zwischen zwei Stationen innerhalb der öster¬ sanordnungen, letztwillige (Testamente, Codicille), Eingaben und Gesuche, welche bei dem Landes¬ reichisch=ungarischen Monarchie gewechselt wird, der Vermögensübertragungen vom ersten Bogen 1fl. fürsten, dem Reichsrathe, den Landes=, Kreis¬ 2 Parten buidh uach dertehen Aehung Aungestungen von Cuseten dher as sanstale 74 kr., und ein Telegramm mit 40 Worten sind als Grundtaxe 24 kr., und zwar ohne Rück¬ Gau=, Bezirks= oder Gemeinde=Vertretungen, 4 kr. kosten. Für Telegramme, die in einem sicht auf die Länge des Telegrammes und weiter 1. Wenn die Leistung im Gelde besteht, wie oder bei den durch dieselben aufgestellten Be¬ in welchem sich ein Staats=Telegraphenam 2 kr. für jedes Wort zu entrichten. So z. B. Wechsel. — Wenn jedoch eine solche Anweisung hörden, Aemtern oder öffentlichen Anstalten über¬ findet, bei der Eisenbahn=Telegraphenstation kostet ein Telegramm, welches von was immer für in hochstens 8 Tagen vom Tage der Ausstellung reicht werden: im gerichtlichen Verfahren in und gegeben werden, ist eine Mehrgebühr von 1kr einem Orte der österreichisch=ungarischen Monarchie dahwvar ist, 5 kr. 2. Wenn die Leistung nicht im außer Streitsachen, von jedem Bogen 36 kr., jedes Wort zu entrichten nach einem andern Orte des Inlandes abgesendet Selde besteht, von jedem Bogen 50 kr., wenn alle anderen, sofern dieselben nicht den nachfol¬ wird und 18 Worte enthält, 60 kr., nämlich 24 kr. dr nach Scala II von dem angewiesenen Werthe genden Bestimmungen gemäß einer höheren oder eine mindere Gebühr entfällt niederen Gebühr zugewiesen oder gebührenfrei gerbeitszeugnisse 50 kr., für Dienstboten, Gesellen, sind, von jedem Bogen 50 kr. Dem Stempel von Telegraphen-Tarif. Lehrlinge, Taglöhner 15 kr. 50 kr. unterliegen auch Gesuche um Nachsicht und geantändigungen, außergerichtliche, von jedem Ermäßigung von Abgaben im Gnadenwege. Sogen 50 kr.; gerichtliche von jedem Bogen 36 kr. Grund Tore pr. Eingaben, durch welche der selbstständige Betrieb Grund un den Meanichen Bichen de doe= Von Oesterreich nach Wort Von Oesterreich nach eines freien Gewerbes angemeldet, oder die zum taxe tandes, von jedem Bogen 1 fl Gewerbsbetriebe erforderliche Concession der Be¬ delagen, welche von Parteien den stempelpsich= hörde angesucht wird, dann Eingaben um Befug¬ egen Eingaben und Protokollen zugelegt werden, Italien (im Grenz=Rayon) nisse zu Privatagentien in Wien 6 fl. vom ersten Belgien den ledem Bogen 15 kr., in einem Rechtsstreite, „ nach den übrigen Stationen Bosnien und Herzegowina Bogen, in anderen Städten mit einer Bevölkerung desen Werth 50 fl. nicht übersteigt, nur 10 kr. Luxemburg von mehr als 50.000 Seelen 4 fl., in Städten Bulgarien via Oesterreich=Ru¬ don jedem Bogen. — Gebührenfreie Beilagen Malta von 10.000 bis 50.000 Seelen 3 fl., in Städten mänien send: Bücher, Broschüren, die zur Drucklegung Niederlande von 5000 bis 10.000 Seelen 2 fl., in allen Bulgarien via Ungarn-Ru¬ Sesemmten Manuseripte, öffentliche Creditpapiere, übrigen Orten 1 fl. 50 kr. Norwegen mänien .* . deeen Coupons und Talons, Armuthszeugnisse, Portugal Gesuche um Ertheilung einer Berechtigung zur Dänemark . .. el Arkunden beigesetzte ämtliche Ausfertigungen. Rumänien Abhaltung öffentlicher Tanzmusiken, zur Offen¬ Deutschland ** *. * * oernfungen gegen Entscheidungen bei Gebühren¬ Rußland, europäisches haltung der Gast-, Schank= und Kaffeehäuser Frankreich del demesungen sind gebührenfrei. Schweden über die polizeiliche Sperrstunde, zur Ausstellung Griechenland Festland... eboumäghtigungs=Clausel 50 k. Schweiz von den Stationen in von Sehenswürdigkeiten, zu gymnastischen oder Syra Pigsbepiligungs=Gesuch 1 f. Tirol, Vorarlberg und theatralischen Vorstellungen, Concerten u. s. w. „ Ithaka, Cephalonia, Zante, Sranen od bilancirte Conti, bjedem Bogen ökr Lichtenstein gegen zahlbaren Zutritt, vom ersten Bogen 1 fl. Spezia, Sta. Maura eradschaden=Vergütungen, Auitungendariber von den übrigen Stationen e Gesuche um Verleihung, Bestätigung oder Ueber¬ und Hydra Serbien tragung von Adelsgraden, Verleihung von Orden, Tinos, Andros, Kythnos Poeleseohirbücher sind gebührenfre. Spanien nach dem Festlande um Bewilligung ausländische Orden anzunehmen Corfu Pe gerechts=Verleihung, Gesuch darum 2 f. Türkei, europäische und zu tragen, Ausfertigung eines Wappenbriefes, Großbritannien Pedeaues, von jedem Gtie 2 kr. Bewilligung von Namensänderuugen oderNamens¬ Aaghone. Helgoland. übertragungen, Verleihungen von Würden, Ehren¬ eebens=Verträge (die darüber erichteten ämtern, Ehrentiteln und Auszeichnungen mit In¬ randen, Schuldscheine und Schuldbriefe) über begriff jener für gewerbliche Unternehmungen, Soegasse auf Stats= und andere Werthpapiere vom ersten Bogen 5 fl.
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