Beratungsniederschrift vom 16. April 1943

Beginn: 17,00 Uhr Ransmayr eröffnet die Sitzung, begrüsst die Anwesenden und gedenkt in herzlichen Worten des verstorbenen Ratsherrn Pg. Johann Faatz. Zu Pkt. I der Tagesordnung: Bewilligung eines Zwischenkredites zur Abdeckung des Fehlbetrages im ausserordentlichen Haushalt 1942. Der Oberbürgermeister erteilt dem Stadtoberinspektor Baminger das Wort. Derselbe berichtet, dass die ausserordentlichen Bauvorhaben im Jahre 1942 mit einem Fehlbetrag abschliesen, weil trotz schriftlicher Urgenzen und mündlicher Vorsprachen die Finanzbeihilfen nicht in dem Ausmasse flüssig gemacht wurden, wie zur Deckung der Ausgaben notwendig wäre. Da es gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstossen würde, wenn mehr Ausgaben aufscheinen als Einnahmen, ist es unbedingt notwendig, diesen Ausgleich herzustellen. Am zweckmässigsten erscheint es, einen Zwischenkredit aufzunehmen und zwar aus den eigenen Rücklagenbeständen im Sinne des § 15 Abs. 2 der Rücklagenverordnung. Die Voraussetzungen hierzu sind alle gegeben, der Oberbürgermeister hat auch bereits eine Verfügung erlassen, und es wäre daher nur mehr die Entschliessung der Ratsherrn notwendig. Die Beratung müsste zwar schon vor der Aufnahme dieses Kredites erfolgen, kann aber in besonderen Fällen auch nachträglich eingeholt werden. O.I. Baminger liest den Ratsherrn die vom Oberbürgermeister erlassene Verfügung vor, die die Ratsherrn zustimmend zur Kenntnis nehmen. (siehe Zl. 1337/43). Zu Pkt. II: Eingemeindungen Der Oberbürgermeister teilt den Ratsherrn mit, dass derzeit Verhandlungen gepflogen werden, verschiedene Gebiete im Raume Haidershofen (zur Erweiterung der Steyr-Werke) und rechts der Ennserstrasse (damit die gesamte Wasserleitung auf gemeindeeigenem Boden liegt) einzugemeinden. Der Gauleiter hat bereits seine Einwilligung gegeben. Zu Pkt. III: Wohnraumlenkung Der Oberbürgermeister spricht über die neue Verordnung, die in Bezug auf Wohnraumlenkung herausgekommen ist und über deren eventuelle Auswirkungen in

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